Allgemeinstrom wie abrechnen ?!?

  • Hallo,

    wir haben ein 2-Familienhaus EG = 55mm² und OG =55mm² + ausgebautes Dachgeschoss ~40mm².

    Nun haben wir im Keller 2 Stromzähler und über dem vom OG läuft auch der Allgemeinstrom. Dh. der momentane Mieter im EG zahlt nichts für den Allgemeinstrom (8Glühbirnen Treppenhaus und Keller, Heinzungsanlage, Gegensprechanlage und Flursteckdosen).

    Da nun demnächst neue Mieter ins OG einziehen, kann man diesen ja nicht zumuten den Allgemeinstrom alleine tragen zu müssen, richtig ?!?

    Nur wie genau macht man das in diesem Fall. Vorher hatte jeder Mieter seinen eigenen Stromzähler, seinen eigenen Stromanbieter und hat ganz normal seinen Strom bezahlt. Nur dass halt das OG noch zusätzlich den A-Strom auf seinem Zähler hatte.

    Ich dachte nun , dass man hinter dem Zähler vom OG, noch einen MID-zugelassenen Hutschienen-Zähler einbauen, der dann nur den Allgemeinstrom zählt ?!?

    Wie genau läuft dann das mit dem ablesen ?!? Bzw. Mieter im OG zahlt normal beides weiter und am Ende des Jahres ließt der Vermieter den Zwischenzähler ab und stellt dem Mieter im EG, die hälfte des Stromes in Rechnung und der im OG erhält diese Hälfte dann ?!?

    Oder wie genau macht man es am besten ?!?

    Gruß Smuji

  • Oder wie genau macht man es am besten ?


    Am besten in dem man für den Allgemeinstrom einen Extrazähler installieren und natürlich alle relevanten Verbraucher, Treppenhausbeleuchtung, Heizung etc., daran anschließen läßt.

    Der Strom ist ja, wenn vertraglich vereinbart, auf die Mieter umlegbar.

    Das mit Zwischenzählern ist na ja ...

  • aber wie läuft das dann mit einem allgemeinstromzähler ?!? den muss ja auch jemand ablesen ?!? ich kenne das so, man meldet sich beim energieversorger an, der fragt nach meinem zähler und zählerstand und dann bekomem ich nen pauschalbetrag und ende des jahres liest ihn jemand ab... und dieser jemand komtm dann und liest zeitgleich den A-zähler ab und teil die khw durch 2 und klatscht das dann zur hälfte bei mir drauf ?!? und wenn der OG-bewohner einen anderen zähler anbieter hat, wird sich meiner bestimmt nicht in die sachen des OG-bewohner einmischen und ihm den halben A-strom zähler berechnen ?!?

    im vertrag ist nur geregelt, dass im mietpreis die nebenkosten für heizung, müllabfuhr etc. mit drinnen ist...strom muss der mieter separat zahlen.

  • Smuji,

    ich hoffe, es stört Dich nicht, wenn ich Gross- und Kleinschreibung anwende.

    Ich als Hauseigentümer würde auf jeden Fall insgesamt vier Zähler installieren (lassen): Drei für die Wohnungen plus einen für Allgemeinstrom. Ein ortsansässiger Elektrofachbetrieb, welcher vom zuständigen EVU anerkannt ist, wird Euch gerne beraten.
    Die momentan etwas zu Buche schlagenden Installationskosten werden Euch nicht weh tun, wenn Ihr bedenkt, dass Ihr Euch später kostspielige Auseinandersetzungen erspart. Um Kosten niedrig zu halten, würde ich mir mehrere Angebote unterbreiten lassen.


  • im vertrag ist nur geregelt, dass im mietpreis die nebenkosten für heizung, müllabfuhr etc. mit drinnen ist...strom muss der mieter separat zahlen.


    Und das ist der Fehler, der dir früher oder später viel Geld kosten wird. Da du nicht mit im Haus wohnst, bzw. in dem 2 Familienhaus noch eine dritte Wohnung existiert, müssen die Heizkosten zwingend nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden. Also nix mit pauschalen Betriebskosten. Und wenn das Warmwasser auch über die Zentralheizung erwärmt wird, dann muss auch dieser Verbrauch individuell erfasst und abgerechnet werden.

    Bei deinem Manko, was ein Vermieter darf und was nicht, wäre es dir angeraten, dass du Mitglied beim Haus & Grundbesitzerverein wirst. Dort wirst du dann erfahren, welche Fehler du noch gemacht hast.

    https://forum.mietrecht.de/www.heizkostenverordnung.de


  • im vertrag ist nur geregelt, dass im mietpreis die nebenkosten für heizung, müllabfuhr etc. mit drinnen ist...strom muss der mieter separat zahlen.

    Warum machst Du Dir dann Gedanken über die NK des EG-Mieters?

    Der zahlt doch eine Pauschalmiete.

    Zitat

    aber wie läuft das dann mit einem allgemeinstromzähler ?!? den muss ja auch jemand ablesen ?!? ich kenne das so, man meldet sich beim energieversorger an, der fragt nach meinem zähler und zählerstand und dann bekomem ich nen pauschalbetrag und ende des jahres liest ihn jemand ab... und dieser jemand komtm dann und liest zeitgleich den A-zähler ab und teil die khw durch 2 und klatscht das dann zur hälfte bei mir drauf ?!? und wenn der OG-bewohner einen anderen zähler anbieter hat, wird sich meiner bestimmt nicht in die sachen des OG-bewohner einmischen und ihm den halben A-strom zähler berechnen ?!?

    Wie das läuft? Wie bei jedem anderen Stromzähler auch. Man beauftragt den Versorger einen zu installieren. Dann einen Elektriker der alle relevanten Verbraucher auf diesen Zähler klemmt. Schließt einen Vertrag mit dem Versorger ab und zahlt die Abschläge über die 1 x jährlich abgerechnet wird.

    Welchen Anbieter die Mieter haben ist unwichtig.

    Die Kosten des Allgemeinstromes kannst Du dann als Nebenkosten auf die Mieter umlegen. Wenn nicht anders vereinbart anteilig zur Wohnfläche.

    Vorausgesetzt es sind vertraglich überhaupt monatliche Vorauszahlungen und die Betriebskostenart Allgemeinstrom im Mietvertrag vereinbart.

    Steht bei beiden Mietern "dass im mietpreis die nebenkosten für heizung, müllabfuhr etc. mit drinnen ist" im Vertrag kannst Du nix umlegen, ja nicht mal über Betriebskosten abrechnen. Und ohne fehlende vertragliche Vereinbarung die Betriebskosten auch nicht anpassen.

    Wenn ich das recht verstehe wohnst Du nicht mit in dem Haus. Dann müssen Heizkosten übrigens gemäß Heizkostenverordnung abgerechnet werden. Sprich eine Pauschale bzw. Heizkosten als Bestandteil der Kaltmiete ist hier unzulässig.

  • der mieter im EG hat diesen mietvertrag
    http://www.mieterbund.de/index.php?eID=tx_nawsecuredl&u=0&g=0&t=1442995633&hash=80aa52e5b5c14893f8ce2367ec1facd47239bd2d&file=fileadmin/pdf/mietvertrag/Wohnungs-Mietvertrag%202014.pdf

    heizkosten werden jährich von TECHEM erfasst und auf beide parteien umgelegt/aufgeteilt. warmwasser ebenso

    allgemeinstrom steht im vertrag glaube nicht. kann aber auch gerne den flur und alles abklemmen und dann läuft er im dunkelen durch den flur , oder muss sich aus seiner wohnung licht in den flur legen :)

    steht aber auch nicht im vertrag, soweit ich das richtig lese, dass er eine vorrauszahlung für irgendwelche stromkosten zahlt.

    d.h. will er licht im flur und keller, muss er dafür ja bezahlen...denn geschenkt bekommt er es nicht und diesen strom zahlt er laut vertrag ja nicht.

    2 Mal editiert, zuletzt von Smuji (22. September 2015 um 09:13)

  • Zitat

    kann aber auch gerne den flur und alles abklemmen und dann läuft er im dunkelen durch den flur , oder muss sich aus seiner wohnung licht in den flur legen :)

    Das Stichwort "Verkehrssicherungspflicht" sagt Dir aber was, oder? Hierzu gehört auch die Sicherung des Zugangs zur Wohnung.

    Zitat

    d.h. will er licht im flur und keller, muss er dafür ja bezahlen...denn geschenkt bekommt er es nicht und diesen strom zahlt er laut vertrag ja nicht.

    Ich empfehle Dir zwingend eine Mitgliedschaft bei Haus & Grund.
    Deine Argumentation ist haarsträubend.

    Mal ein kleiner Exkurs in Sachen Betriebskosten:

    wiederkehrende Kosten, die durch den Gebrauch des Gebäudes entstehen (also Betriebskosten) trägt grundsätzlich der Eigentümer/Vermieter. Es kann allerdings nach § 556 (1) BGB vereinbart werden, dass der Mieter diese Kosten trägt.

    Das heißt im Umkehrschluss, dass Du alle Betriebskosten zu zahlen hast, die nicht vertraglich auf den Mieter abgewälzt worden sind.
    Einfach Strom abklemmen funktioniert in Hinsicht auf die Verkehrssicherungspflicht nicht.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • der mieter im EG hat diesen mietvertrag
    http://www.mieterbund.de/index.php?eID=tx_nawsecuredl&u=0&g=0&t=1442995633&hash=80aa52e5b5c14893f8ce2367ec1facd47239bd2d&file=fileadmin/pdf/mietvertrag/Wohnungs-Mietvertrag%202014.pdf

    Ich krieg mich nicht mehr ein

    Ein Vermieter der einen Mustervertrag des "Feindes" (Mieterbund) verwendet.

    Was hast Du als weitere Betriebskosten eingetragen? Wenn nichts, muß der Mieter keine, außer denen die da stehen, tragen.

    Ich finde auch keinen Verweis auf § 2 der Betriebskostenverordnung. Wär ja auch schön dumm vom Mieterbund das in den Vertrag zu schreiben.:p

    Hast Du dir mal den § 2, vor allem das fett gedruckte, durchgelesen?

    Zitat

    d.h. will er licht im flur und keller, muss er dafür ja bezahlen..

    Nein, muß er nicht.

    Zitat

    .denn geschenkt bekommt er es nicht

    Doch. Das Du zu blond warst den Vertrag richtig auszufüllen, besser gesagt diesen Vordruck zu verwenden, ist Dein Problem.

    Einmal editiert, zuletzt von anitari (22. September 2015 um 10:38)

  • Zitat

    Ich finde auch keinen Verweis auf § 3 der Betriebskostenverordnung

    Einen Verweis auf § 3 Betriebskostenverordnung wirst Du nirgendwo finden :p

    Zitat

    Ein Vermieter der einen Mustervertrag des "Feindes" (Mieterbund) verwendet.

    War mir gar nicht aufgefallen. Höchst amüsant!
    Wer verwendet denn so etwas? Da kann ich den Vertragsentwurf gleich vom Mietinteressenten entwerfen lassen.

    Ich kann nur nochmals meinen Tipp hinsichtlich einer Mitgliedschaft bei Haus & Grund bekräftigen.
    Du unterschätzt den Verwaltungsaufwand, bzw. die Vermietungsarbeit massiv.

    Der § 3 Punkt 4 des Mietvertrages ist auch interessant. Hoffentlich muss der Mieter nie eine größere Summe aus einer Betriebskostenabrechnung nachzahlen. Auf den Kosten bleibt dann vermutlich der Vermieter sitzen.

    Zitat

    Hast Du dir mal den § 2, vor allem das fett gedruckte, durchgelesen?

    Wenn man nun noch den § 10 Punkt 1 berücksichtigt, kann es sein, dass selbst der ur-ur-ur-ur-ur-Enkel des Fragestellers nicht wegen Eigenbedarf kündigen kann.

    Das wird ja immer schlimmer:
    Unter § 17 Punkt 5 gibt's tatsächlich mal eine echte Nachmieterklausel.

    Schönheitsreparaturen und Kleinstreparaturen sind natürlich auch nicht vereinbart. Der Fragesteller bekommt also eine Bruchbude zurück, wenn er sie überhaupt jemals zurückbekommt.

    herzlichen Glückwunsch!

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Einen Verweis auf § 3 Betriebskostenverordnung wirst Du nirgendwo finden :p

    Schon bemerkt und korrigiert:p

    Zitat

    herzlichen Glückwunsch!

    Schließe mich an!

    Das hier ist auch interessant:

    Der Vermieter versichert, dass im Durchschnitt der letzten zwei Abrechnungsperioden Heizkosten für das gesamte Objekt von nicht mehr als monatlich __________ Euro/qm angefallen sind. Soweit der Mieter weitere Betriebskosten zusätzlich zur Miete bezahlt, versichert der Vermieter, dass der vereinbarte Vorauszahlungsbetrag ausreicht, die voraussichtlich entstehenden Kosten
    auszugleichen.

    Einmal editiert, zuletzt von anitari (22. September 2015 um 11:09)

  • Hallo Smuji,

    auch die neu entstandene dritte Wohnung MUSS von Techem in die Berechnungen mit einbezogen werden. Diesbzgl. solltest Du Dich mit T. in Verbindung setzen. Bekannterweise ist T. die teuerste auf dem Markt tätige Firma.

    Im übrigen schliesse ich mich den Negativäusserungen der Vorposter an. Du solltest dringend Deinen blauäugigen Wissenshorizont erweitern.

    PS: Kannst ruhig bei Deiner leserverachtenden Kleinschreibung bleiben, hilft Dir (auch) nicht weiter.

  • Problem bei dem Mietvertrag war einfach, der war nicht auf Arabisch . Da kommen so Fehler eben vor. Solange aber "Gott ist Groß" gerufen wird is doch alles Prima. Da sag ich nur "Inschallah" :)

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