Fragen zu den Forderungen des Vermieters nach dem Auszug

  • Hallo,
    habe ein Paar Fragen zu den Forderungen des Vermieters nach dem Auszug.

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    Was davon muss ich wirklich bezahlen? Die Klausel im Mietvertrag über die Renovierungsarbeiten ist bei der Formulierung ungültig, stimmt‘s? Die Wände sind weiß, es gibt nichts buntes. Die Klebefolie entfernen und Putzen wäre ich bereit selbst durchzuführen. Der Vermieter hat sehr kurzfristig den Termin für die Übergabe auf mein Umzugstag verlegt. Als ich ihm sagte, dass ich es nicht schaffe aufzuräumen, sagte er mir: "ist kein problem, dies werden wir schon regeln". Wenn ich das selbst nicht machen darf, werde ich auch bereit für die Reinigung zu bezahlen auch wenn ich das für nicht fair halte.

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    Mietdauer betrug 15 Jahre und da ist eine komplette Renovierung nötig. Glas in der Tür ist zwar durch meine Schuld zersprungen als ich die Tür zu kräftig zugemacht hatte, die Tür selbst ist aber ca. 30-40 Jahre alt ist und sogar eine 20 Euro Tür aus Obi wäre qualitativ besser gewesen, selbst ohne Glas.
    Für Ihre Antworten bin ich euch sehr Dankbar im Voraus! 

    Mit freundlichen Grüßen,
    Regina

    Einmal editiert, zuletzt von telebaschnja (19. September 2015 um 22:42)

  • Tja, dass die aufgeführten Schäden und Mängel von dir zu beseitigen sind dürfte wohl nicht zur Debatte stehen. Fakt ist aber, dass dir der Vermieter die Möglichkeit einräumen muss, die Schäden selbst zu beseitigen. Für die Zeit nach deinem Auszug, die du dafür benötigst, ist aber ein Schadensersatz in Höhe der Miete fällig.

  • Der Vermieter hat sehr kurzfristig den Termin für die Übergabe auf mein Umzugstag verlegt.


    Kommt mir komisch vor. Der "Termin" der Rückgabe der Mietsache ist regelmässig der letzte Tag des Mietverhältnisses, und der dürfte einem Mieter wohl bekannt (gewesen) sein. Ob der Mieter an diesem Tag mit noch anderen Tätigkeiten beschäftigt ist, spielt dabei keine Geige.

  • Der Auszug fand 1,5 Monate vor dem Ende der Kündigungsfrist (1. September) statt. Ich habe den Vermieter gefragt was in der Wohnung noch gemacht werden sollte, woraufhin er die Wohnung anschauen wollte. Jedoch wollte er aber gleich die Schlüssel haben. Ich habe es so verstanden (obwohl er es nicht so direkt gesagt hat), dass er die Wohnung so übernimmt wie sie ist, dafür dass ich ihm noch die 1,5 Monate Miete bezahle für die leere Wohnung. Ich weiss, ich hätte es schriftlich mit ihm vereinbaren sollen:(( Kann ich von ihm noch verlangen, dass ich die Schaden selbst beseitige? Und was sit dann mit der Reparaturklausel, muss ich alles renovieren und streichen?

  • Der Auszug fand 1,5 Monate vor dem Ende der Kündigungsfrist (1. September) statt. Ich habe den Vermieter gefragt was in der Wohnung noch gemacht werden sollte, woraufhin er die Wohnung anschauen wollte. Jedoch wollte er aber gleich die Schlüssel haben. Ich habe es so verstanden (obwohl er es nicht so direkt gesagt hat), dass er die Wohnung so übernimmt wie sie ist, dafür dass ich ihm noch die 1,5 Monate Miete bezahle für die leere Wohnung. Ich weiss, ich hätte es schriftlich mit ihm vereinbaren sollen:(( Kann ich von ihm noch verlangen, dass ich die Schaden selbst beseitige? Und was sit dann mit der Reparaturklausel, muss ich alles renovieren und streichen?


    Ich bleibe bei den bisher gemachten Aussagen vom Mainschwimmer und mir. Du lässt die Mietsache 1,5 Monate ungenutzt leer stehen und jetzt, fast einen Monat weiter, kommst Du mit dem Wunsch einer Problemlösung? Da kann ich Dir nur einen Fachanwalt empfehlen zu konsultieren, ob jetzt noch was zu retten ist.

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