Riss im Fenster - wer ist zuständig??

  • Hallo,
    ich hätte ein dringendes Anliegen und würde mich sehr über Hinweise und Tipps freuen!

    Die Situation ist folgende: Wir sind eine Studenten-WG und mein Mitbewohner hat einen großen Riss im Fenster, nun schon seit einiger Zeit. Bisherige Versuche das mit dem Vermieter zu klären sind gescheitert. Nun ist er am Ausziehen und es ist allerhöchste Zeit eine Reparatur vornehmen zu lassen. Laut Einschätzung des Glasers handelt es sich um einen Spannungsriss (also durch starke Kälte/Hitze verursacht), Reparaturkosten würden sich auf weit über 1000€ belaufen. Der Vermieter weigert sich aber die Reparatur zu zahlen und ist der Überzeugung, dass sei Sache des Mieters. Seit einigen Wochen weigert er sich nun auch unsere Nebenkostenüberschüsse (mehrere hundert Euro) zurückzuzahlen mit der Begründung, dass solange die Fenstersache nicht geklärt sieht, er sich außer Stande sieht uns das Geld zukommenzulassen.

    Wer ist nun für die Reparatur zuständig und muss die Kosten tragen? Darf der Vermieter überhaupt die Nebenkosten der drei anderen Parteien zurückhalten?

    Bin über jede Hilfe sehr dankbar!!

    Viele Grüße,
    Marlen

  • Vielen Dank erstmal für die Antwort! Gibt es irgendetwas auf das wir in Verhandlungen mit unserem Vermieter verweisen können? (Gesetz, etc.?) Er behauptet nämlich nach Rücksprache mit seinem Anwalt wir alleine für alle Kosten aufkommen müssen....

  • Hallo Marlen,

    "Wir sind eine Studenten-WG und mein Mitbewohner hat einen großen Riss im Fenster,"
    - Eigenes Zimmer mit eigenem Mietvertrag?

    "Bisherige Versuche das mit dem Vermieter zu klären sind gescheitert. Nun ist er am Ausziehen und es ist allerhöchste Zeit eine Reparatur vornehmen zu lassen."
    - OK.

    "Laut Einschätzung des Glasers handelt es sich um einen Spannungsriss (also durch starke Kälte/Hitze verursacht), Reparaturkosten würden sich auf weit über 1000€ belaufen."
    - Dann würde ich doch mal die Meinungen von mehreren Glasern einholen.

    "Der Vermieter weigert sich aber die Reparatur zu zahlen und ist der Überzeugung, dass sei Sache des Mieters."
    - Na klar...

    "Seit einigen Wochen weigert er sich nun auch unsere Nebenkostenüberschüsse (mehrere hundert Euro) zurückzuzahlen mit der Begründung, dass solange die Fenstersache nicht geklärt"
    - Würde ich wohl auch so machen.

    Wie ist denn der Abrechnungszeitraum über die Betriebskosten?

  • Bei einem einzelnen Riß kann man von einer Spannung im Glas ausgehen. da ist garnicht so selten.

    Er behauptet nämlich nach Rücksprache mit seinem Anwalt wir alleine für alle Kosten aufkommen müsse

    Er kann sonstwas behaupten; auch das vom Anwalt. Nicht bange machen lassen.

  • Zitat: "Er behauptet nämlich nach Rücksprache mit seinem Anwalt wir alleine für alle Kosten aufkommen müsse."


    Wessen Brot ich esse, dessen Lied ich pfeife.

  • [QUOTE=Marlen;68863

    Laut Einschätzung des Glasers handelt es sich um einen Spannungsriss (also durch starke Kälte/Hitze verursacht), Reparaturkosten würden sich auf weit über 1000€ belaufen. Der Vermieter weigert sich aber die Reparatur zu zahlen und ist der Überzeugung, dass sei Sache des Mieters.
    Wer ist nun für die Reparatur zuständig und muss die Kosten tragen?
    [/QUOTE]
    Na zuständig ist der Verursacher. Aber mal ganz ehrlich, die Geschichte mit den angeblichen "Spannungsrissen" ist schon immer recht komisch. 60 Jahre lang war da das Glas drin und plötzlich springt es von selbst? Das ein Glas unter Spannung springt ist zwar richtig, aber diese Spannung tritt meistens dann auf wenn man Lüftet und vergisst das Fenster zu befestigen und das Fenster mit einem scheppern zuknallt, oder man sich gegenlehnt usw. usw.
    Wie plausibel das eine oder das andere ist, hängt aber sicher auch von der Art der Fenster ab und wie lange Sie schon verbaut sind usw.
    Alles in allem bietet das immer schönes Konfliktpotential um sich richtig teuer zu streiten, wenn man will.

  • Alles in allem bietet das immer schönes Konfliktpotential um sich richtig teuer zu streiten, wenn man will.


    Genauso isses. Anwälte, Gutachter und Gerichtskassen reiben sich jetzt schon die Hände...:o

  • Hallo,
    ich hätte ein dringendes Anliegen und würde mich sehr über Hinweise und Tipps freuen!


    Wer ist nun für die Reparatur zuständig und muss die Kosten tragen? Darf der Vermieter überhaupt die Nebenkosten der drei anderen Parteien zurückhalten?

    Bin über jede Hilfe sehr dankbar!!

    Viele Grüße,
    Marlen

    Hallo,

    nein, darf er nicht, macht er aber und zwar so lange wie man sich das gefallen lässt.

    Zum Fenster, dieses ist Bestandteil der Mietsache und der Vermieter ist in der Verantwortung, die Mietsache in vertragsgemäßem Zustand zu erhalten.

    Soll heissen, zunächst muss er den Fensteraustausch veranlassen und auch bezahlen, sollten ihm Hinweise oder Beweise vorliegen, dass der Mieter den Riss verursacht hat, kann er gegebenenfalls die Reparaturkosten von diesem zurückverlangen!

    Genau in dieser Reihenfolge ist das Hand zu haben. Der Mieter könnte aufgrund des Zustandes unter Umständen die Miete kürzen.

    Ich empfehle hier eine anwaltliche Beratung bei einem Anwalt für Mietrecht oder einem Mieterverein in der Nähe des Wohnortes.

    Gruß

    BHShuber

  • Soll heissen, zunächst muss er den Fensteraustausch veranlassen und auch bezahlen, sollten ihm Hinweise oder Beweise vorliegen, dass der Mieter den Riss verursacht hat, kann er gegebenenfalls die Reparaturkosten von diesem zurückverlangen!


    Zum Verständniss, was gilt da so als Hinweiss oder Beweis? Wäre so ein Hinweis das ein 60 jahre altes Altbaufenster nicht von allein springt, oder muß man schon mit der Kammera daneben gestanden haben und die Aktionen Aschenbecherwerfenden Freundin dokumentiern?:)

  • Zitat

    Zum Verständniss, was gilt da so als Hinweiss oder Beweis?

    BHShuber hat das völlig pauschal beantwortet, ohne Berücksichtigung, ob ein Beweis im vorliegenden Fall überhaupt erbracht werden kann.

    Ein Beweis ist hier schwer bis unmöglich.

    Mir persönlich stellt sich aber die Frage, wie ein Spannungsriss ohne fahrlässiges Verhalten (z.B. Fensterputzen mit heißem Wasser im Winter) überhaupt entstehen kann? Kann so etwas auch altersbedingt entstehen?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • BHShuber hat das völlig pauschal beantwortet, ohne Berücksichtigung, ob ein Beweis im vorliegenden Fall überhaupt erbracht werden kann.

    Ein Beweis ist hier schwer bis unmöglich.

    Mir persönlich stellt sich aber die Frage, wie ein Spannungsriss ohne fahrlässiges Verhalten (z.B. Fensterputzen mit heißem Wasser im Winter) überhaupt entstehen kann? Kann so etwas auch altersbedingt entstehen?

    Wenn du mich fragst ist das mit diesen angeblichen "Spannungsrissen" meistens so wie mit dem Monster von Loch Ness oder dem Yeti. Ein Legende die sich hartnäckig hält weil keiner das Gegenteil beweisen kann und viele dran glauben möchten.:)

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (22. September 2015 um 11:42)

  • Ich kann mir einen (Ver-)Spannungsriss bei einem Fenster insofern vorstellen, wenn man das gekippte Fenster versucht, mit Gewalt zu schliessen, wenn noch etwas dazwischen liegt, um ein Zuschlagen zu verhindern. Naja, die Welt ist eben voller Vollpfosten...


  • Mir persönlich stellt sich aber die Frage, wie ein Spannungsriss ohne fahrlässiges Verhalten (z.B. Fensterputzen mit heißem Wasser im Winter) überhaupt entstehen kann? Kann so etwas auch altersbedingt entstehen?

    Aus eigenen Erleben:

    Auch bei mir gab es vor Jahren einen Spannungsriß. Er entstand an einem Fenster, welches nie geöffnet wurde.
    Er begann am Rahmen und vergrößerte sich schleichend über mehrere Tage bis zum anderen Rahmenende.
    Das Alter des Fensters betrug mindestens 3 Jahre (seit unserem Einzug).

    Wichtig ist immer: Es darf nur ein Riß sein, somit ist die Spannung raus. Mehrere Risse deuten auf andere Ursachen hin.

  • Zum Verständniss, was gilt da so als Hinweiss oder Beweis? Wäre so ein Hinweis das ein 60 jahre altes Altbaufenster nicht von allein springt, oder muß man schon mit der Kammera daneben gestanden haben und die Aktionen Aschenbecherwerfenden Freundin dokumentiern?:)

    Hallo,

    genau so wie von dir beschrieben ist die Krux versteckt, denn dem Vermieter dürfte es alles Andere als leicht fallen hieraus überhaupt eine Schuldzuweisung und dies noch beweisbar, dem Mieter gegenüber anzuführen, somit bleibt er auf den Kosten sitzen.

    Die nächste Frage wird sein, wie der Mieter dem Vermieter verklickert, dass er die Mietsache in ordentlichen vertragsgemäßen Zustand zu versetzen hat?!

    Freude kommt da beim Vermieter sicher nicht auf.

    Gruß

    BHShuber

  • Hallo nochmal,

    zu Spannungsrissen, die entstehen auch durch leichten Unterdruck in der Wohnung Beispiel, 35 Grad Aussentemperarur, innen aber nur 22 Grad, leichte Verspannung im Fensterrahmen und schon ist der Riss drinn.

    Bisher hatten wir das immer umgekehrt, Wohnung mit Holzofen beheizt bis zum geht nicht mehr und Aussen - 15 Grad, dann noch die Dunstabzugshaube an und schon springt die Scheibe.

    Gruß

    BHShuber

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!