Kaution nach Ablauf der 3 Jahres Frist

  • Liebe Forumsmitglieder,

    ich melde mich bezüglich eines Falls der mir Kurios erscheint.

    Für einen Mietvertrag der 2009 geschlossen wurde hat der Mieter ein Sparkonto eingerichtet, dort die Kaution einbezahlt und dem Vermieter eine Verpfändungserklärung übermittelt.

    Die Kündigung erfolgte 2010, der Vermieter hat die Kaution damals nicht freigegeben. Der Mieter hat die Kaution nicht eingeklagt. Nach 3 Jahren erlischt das Recht des Mieters die Kaution einzuklagen.
    2015 tritt die Bank nach mehreren erfolglosen Anfragen des Mieters mit dem Vermieter in Kontakt.
    Der Vermieter weigert sich die Kaution freizugeben da er weiß dass der Mieter kein Recht hat die Kaution einzuklagen.
    Laut Bank hat der Vermieter auf das Geld am Sparkonto keinen Zugriff weil das Konto durch den Mieter eröffnet wurde?
    Was passiert mit dem Guthaben am Konto wenn der Mieter nicht über das Konto verfügen kann da der Vermieter das Geld nicht freigibt. Der Vermieter hat laut Übergabe Protokoll während der Kündigung keine Mängel festgestellt und auch in den letzten 5 Jahren keine Forderungen gestellt.

    Ist die Aussage der Bank falsch oder ist hier eine "Patt-Situation" entstanden?

    Danke Vielmals für euren Rat.

  • Hallo Berny,

    das gleiche Frage habe ich auch gestellt. Es lässt sich vermutlich mit Dummheit erklären.
    Bzw. war dem Mieter nicht bewusst dass sein Anspruch auf die Mietkaution erlöschen kann.

    Beste Grüße,
    Radon

  • Der Anspruch auf das Sparbuch dürfte hier meiner Meinung nach nicht verjähren, da es sich ja grundsätzlich im Eigentum des Mieters befindet.
    Der Vermieter hat lediglich eine Verpfändungserklärung erhalten.

    Demnach gibt es hier meiner Meinung nach auch nichts, was verjähren könnte. Oder anders: Wenn ich ein Sparbuch bei einer Bank hinterlege, verjährt das ja nicht nach 3 Jahren und die Bank erfreut sich an meinem Geld.

    Das Einzige, was hier verjähren dürfte, ist der Anspruch des Vermieters, seine Ansprüche aus der Kaution/Verpfändungserklärung geltend zu machen.

    Lange Rede, kurzer Sinn: Es muss immer unterschieden werden, wo die Kaution liegt. Eine Barkaution könnte sich der Vermieter nach 3 Jahren in die eigene Tasche stecken. Ein Sparbuch jedoch nicht.

    Ich empfehle, einen Anwalt zu konsultieren.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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