Beiträge von Radon

    Liebe Forumsmitglieder,

    ich melde mich bezüglich eines Falls der mir Kurios erscheint.

    Für einen Mietvertrag der 2009 geschlossen wurde hat der Mieter ein Sparkonto eingerichtet, dort die Kaution einbezahlt und dem Vermieter eine Verpfändungserklärung übermittelt.

    Die Kündigung erfolgte 2010, der Vermieter hat die Kaution damals nicht freigegeben. Der Mieter hat die Kaution nicht eingeklagt. Nach 3 Jahren erlischt das Recht des Mieters die Kaution einzuklagen.
    2015 tritt die Bank nach mehreren erfolglosen Anfragen des Mieters mit dem Vermieter in Kontakt.
    Der Vermieter weigert sich die Kaution freizugeben da er weiß dass der Mieter kein Recht hat die Kaution einzuklagen.
    Laut Bank hat der Vermieter auf das Geld am Sparkonto keinen Zugriff weil das Konto durch den Mieter eröffnet wurde?
    Was passiert mit dem Guthaben am Konto wenn der Mieter nicht über das Konto verfügen kann da der Vermieter das Geld nicht freigibt. Der Vermieter hat laut Übergabe Protokoll während der Kündigung keine Mängel festgestellt und auch in den letzten 5 Jahren keine Forderungen gestellt.

    Ist die Aussage der Bank falsch oder ist hier eine "Patt-Situation" entstanden?

    Danke Vielmals für euren Rat.

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