Wasserschaden durch Boiler der Heizanlage im Speicher....

  • Hallo, ich habe mich nun extra hier angemeldet, weil ich eine Frage zu einem aktuellen Problem habe.
    Ich war 1 Woche im Urlaub.
    Als ich nach Hause kam, staunte ich nicht schlecht als es von meiner Schlafzimmerdecke tropfte.
    Und es tropfte nicht schlecht.
    Das ganze ging scheinbar schon 2 tage lang so, denn wir waren wie gesagt im Urlaub, unter uns im 1. Stock wohnt keiner, die anderen Mieter im 1. Stock waren auch im Urlaub und ganz oben gegenüber von uns wohne eine Rumänin die kein Wort Deutsch kann, und logischerweise nichts unternehmen konnte.
    Unternehmen in dieses Sinne, weil ja dadurch keine Heizung und kein Warmwasser mehr floss.
    Ich habe sofort die Wartungsfirma angerufen, der war in 15 Minuten da, hat dann den Zufluss gestoppt, und mir nur gesagt: Der Boiler ist verfault, also in diesem Sinne korrodiert.
    Das Wasser lief über, und alles schön in mein Schlafzimmer.

    Ich kann meiner Meinung nach seit Freitag den 11.09.2015 mein Schlafzimmer nicht nutzen, ich habe seither kein Warmwasser mehr und auch keine Heizung.
    Morgen am 16.09.2015 soll der neue Boiler verbaut werden, und da kommt auch der Gutachter der Gebäudeversicherung, und macht sich ein Bild von der Sache.
    Die Tapeten hängen von der Decke, aus meiner Lampe lief das Wasser oben raus, meine Matratze wurde teilweise nass....etc.

    Was mich jetzt interessiert:

    Brauche ich für die Schäden die an meinem Eigentum entstanden sind wirklich eine Hausratversicherung, oder muss das die HP-Versicherung von meinem Vermieter bezahlen?
    Dass eine HR-Versicherung mir den Neuwert bezahlen würde ist mir klar, nur leider besitze ich keine HRV.
    Aber zumindest erwarte ich dass die Haftpflicht von meinem Vermieter einspringt.
    Oder sehe ich das falsch?

    Und wie sieht es mit einer Mietminderung aus:

    Kein Warmwasser seit 5 Tagen
    Keine Heizung seit 5 Tagen
    Kein Schlafzimmer seit 5 Tagen
    Jetzt wird dann warscheinlich ein Bautrockner aufgestellt, sodass ich den Raum wieder nicht nutzen kann, ganz zu Schweigen wenn dann der Raum renoviert wird.
    Alleine die Arbeit die ich jetzt habe, alles ausräumen, zerlegen.
    Wo soll ich das alles hinstellen?

    Wie seht ihr die Sache??
    Ich finde ich habe mich an alles gehalten.

    Mfg

  • Zitat

    Brauche ich für die Schäden die an meinem Eigentum entstanden sind wirklich eine Hausratversicherung, oder muss das die HP-Versicherung von meinem Vermieter bezahlen?

    Die Haftpflicht des Vermieters greift nur, wenn er den Schaden direkt verursacht hat. Hierbei handelt es sich aber um einen klassischen Verschleiß, da der Vermieter nicht verpflichtet ist, den Zustand derartiger Installationsgegenstände regelmäßig zu überprüfen.

    Zitat

    Dass eine HR-Versicherung mir den Neuwert bezahlen würde ist mir klar, nur leider besitze ich keine HRV.

    Das mag jetzt hart klingen, aber das ist dein persönliches Pech. Vielleicht siehst Du es jetzt ein, eine Hausratversicherung abzuschließen, die dich ca. 3,00 EUR im Monat kostet.

    Zitat

    Oder sehe ich das falsch?

    Ja, das siehst Du falsch. Das ist ein klassischer Fall für eine Hausratversicherung.

    Aber es kommt noch härter:

    Zitat

    Ich war 1 Woche im Urlaub.
    Als ich nach Hause kam, staunte ich nicht schlecht als es von meiner Schlafzimmerdecke tropfte.

    Hier erkenne ich einen klassischen Verstoß gegen deine Obhutspflicht, d.h. der Schaden wäre vermutlich gar nicht so groß ausgefallen, wenn Du die Wohnung nicht eine Woche unbeaufsichtigt gelassen hättest. Die Rechtsprechung ist diesbezüglich knallhart, so dass der Vermieter, bzw. dessen Gebäudeversicherung ggfs. auch einen Schadenersatzanspruch gegenüber Dir hat.

    Lass mich raten: Du hast auch keine Haftpflichtversicherung?

    Zitat

    Kein Warmwasser seit 5 Tagen
    Keine Heizung seit 5 Tagen
    Kein Schlafzimmer seit 5 Tagen
    Jetzt wird dann warscheinlich ein Bautrockner aufgestellt, sodass ich den Raum wieder nicht nutzen kann, ganz zu Schweigen wenn dann der Raum renoviert wird.

    Das würde ich mit dem Vermieter besprechen. Ein Anspruch auf Mietminderung sollte bestehen (außer Heizung), über die Höhe kann aus der Ferne keine Aussage getroffen werden.

    Zitat

    Alleine die Arbeit die ich jetzt habe, alles ausräumen, zerlegen

    Eigenleistungen können gegenüber der Gebäudeversicherung geltend gemacht werden, sofern diese protokolliert worden sind.

    Zitat

    Ich finde ich habe mich an alles gehalten.

    Finde ich nicht. Insbesondere der Verstoß gegen die Aufsichts-/Obhutspflicht der Wohnung könnte sich als gravierend für dich erweisen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hier erkenne ich einen klassischen Verstoß gegen deine Obhutspflicht, d.h. der Schaden wäre vermutlich gar nicht so groß ausgefallen, wenn Du die Wohnung nicht eine Woche unbeaufsichtigt gelassen hättest.

    Insbesondere der Verstoß gegen die Aufsichts-/Obhutspflicht der Wohnung könnte sich als gravierend für dich erweisen.


    Aha, also werde ich zukünftig meine Wohnung nicht mehr verlassen. Dabei fällt mir ein, dass ich vorhin mal drei Stunden ausser Haus gewesen bin. Was da alles hätte passieren können... bei dem Gedanken wird mir fast schlecht...:mad:

  • obahart315:

    "Brauche ich für die Schäden die an meinem Eigentum entstanden sind wirklich eine Hausratversicherung, oder muss das die HP-Versicherung von meinem Vermieter bezahlen?
    Aber zumindest erwarte ich dass die Haftpflicht von meinem Vermieter einspringt.
    Oder sehe ich das falsch?"
    - Dein allererster Ansprechpartner ist Dein Vermieter.

  • Aha, also werde ich zukünftig meine Wohnung nicht mehr verlassen. Dabei fällt mir ein, dass ich vorhin mal drei Stunden ausser Haus gewesen bin. Was da alles hätte passieren können... bei dem Gedanken wird mir fast schlecht...:mad:


    Hier gehts nicht um Stunden, sondern um eine Woche. Ich such morgen früh mal die entsprechenden Urteile raus.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hier gehts nicht um Stunden, sondern um eine Woche. Ich such morgen früh mal die entsprechenden Urteile raus.


    Die würden mich mal interessieren. Im Juli waren wir übrigens vier Wochen am Stück verreist, und im vergangen Jahr ... waren's länger...:rolleyes:

  • Das wäre ja wirklich lächerlich.....
    Da müsste ja jeder einen persönlichen Boten besitzen, der jeden Tag das Haus 2 mal kontrolliert ob alles passt.
    Also wenn das wirklich stimmt, dann ist das wieder ein Beispiel für die Hirnlosakrobaten die solche Paragraphen aufstellen.
    Und von wegen Haftpflicht habe ich dann auch keine.
    Selbstverständlich habe ich eine Haftpflichtversicherung, nur momentan keine Hausrat, wegen Kündigung bei alter Versicherung.
    Diese Woche werden die restlichen Versicherungen noch vereinbart.

  • Aber es kommt noch härter:


    Hier erkenne ich einen klassischen Verstoß gegen deine Obhutspflicht, d.h. der Schaden wäre vermutlich gar nicht so groß ausgefallen, wenn Du die Wohnung nicht eine Woche unbeaufsichtigt gelassen hättest. Die Rechtsprechung ist diesbezüglich knallhart, so dass der Vermieter, bzw. dessen Gebäudeversicherung ggfs. auch einen Schadenersatzanspruch gegenüber Dir hat.

    Lass mich raten: Du hast auch keine Haftpflichtversicherung?

    Also so ganz stimmt das nicht.
    Natürlich habe ich eine Obhutspflicht, allerdings erfülle ich diese alleine schon mit der Tatsache, dass der Vermieter stets einen Schlüssel für die Wohnung besitzt.
    Er hat also Zugang.
    Sollte er keinen haben, dann müsste ich einer Vertrauensperson einen Schlüssel geben, und dem Vermieter das mitteilen.
    Und da ja der Schaden unvorhersehbar war, und auch ich nicht für diesen verantwortlich war, ist der Fall ganz klar.
    Was anderes wäre es gewesen, wenn ich einen Wasserhahn nicht richtig zugemacht hätte, oder nicht alle Gerät abgesteckt hätte (Brandschutz).

    Und wie gesagt, natürlich habe ich eine Haftpflichtversicherung, lt. meinem Mietvertrag nach § 27, bin ich dazu verpflichtet.

    Mfg

  • Und wie gesagt, natürlich habe ich eine Haftpflichtversicherung, lt. meinem Mietvertrag nach § 27, bin ich dazu verpflichtet.


    Solche MV-Vereinbarungen sind m.W. ungültig.

  • Zitat

    Natürlich habe ich eine Obhutspflicht, allerdings erfülle ich diese alleine schon mit der Tatsache, dass der Vermieter stets einen Schlüssel für die Wohnung besitzt.

    OK, dann ist das ausreichend, auch wenn hier ggfs. der Vermieter über deine Abwesenheit unterrichtet werden muss (BGH, 20.10.1971 - VIII ZR 164/70)

    Dieses Urteil besagt (leider habe ich keine kostenfreie Volltextvariante gefunden), dass der Mieter den Vermieter entweder über seine Abwesenheit informieren, bzw. einen Schlüssel hinterlegen muss oder für eine ausreichende und regelmäßige Kontrolle der Wohnung während seiner Abwesenheit sorgen muss.

    Zitat

    Da müsste ja jeder einen persönlichen Boten besitzen, der jeden Tag das Haus 2 mal kontrolliert ob alles passt.

    Im Extremfall ist das so, wenn auch nicht zweimal am Tag. Ich persönlich lasse die Wohnung während einer längeren Abwesenheit zumindest einmal am Tag durch einen Bekannten/Nachbarn begutachten. Schon allein wegen meinen Pflanzen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

    Einmal editiert, zuletzt von Leipziger82 (16. September 2015 um 08:14)

  • Ich persönlich lasse die Wohnung während einer längeren Abwesenheit zumindest einmal am Tag durch einen Bekannten/Nachbarn begutachten. Schon allein wegen meinen Pflanzen.


    Off Topic: Dem kann abgehelft werden: Im vergangenen Jahr haben unsere Pflanzen sogar sieben, in diesem Jahr vier Wochen überstanden - ohne irgendeinen zusätzlichen Aufwand...
    Nun rate mal.

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