Aber es kommt noch härter:
Hier erkenne ich einen klassischen Verstoß gegen deine Obhutspflicht, d.h. der Schaden wäre vermutlich gar nicht so groß ausgefallen, wenn Du die Wohnung nicht eine Woche unbeaufsichtigt gelassen hättest. Die Rechtsprechung ist diesbezüglich knallhart, so dass der Vermieter, bzw. dessen Gebäudeversicherung ggfs. auch einen Schadenersatzanspruch gegenüber Dir hat.
Lass mich raten: Du hast auch keine Haftpflichtversicherung?
Also so ganz stimmt das nicht.
Natürlich habe ich eine Obhutspflicht, allerdings erfülle ich diese alleine schon mit der Tatsache, dass der Vermieter stets einen Schlüssel für die Wohnung besitzt.
Er hat also Zugang.
Sollte er keinen haben, dann müsste ich einer Vertrauensperson einen Schlüssel geben, und dem Vermieter das mitteilen.
Und da ja der Schaden unvorhersehbar war, und auch ich nicht für diesen verantwortlich war, ist der Fall ganz klar.
Was anderes wäre es gewesen, wenn ich einen Wasserhahn nicht richtig zugemacht hätte, oder nicht alle Gerät abgesteckt hätte (Brandschutz).
Und wie gesagt, natürlich habe ich eine Haftpflichtversicherung, lt. meinem Mietvertrag nach § 27, bin ich dazu verpflichtet.
Mfg