Renovierung bei Auszug

  • Hallo zusammen,

    bin neu hier und ich weiß das wahrscheinlich schon hunderte Themen wie meines gibt, aber ich würde meinen Fall gern separat schildern.

    - eingezogen im Mai 2009 in unrenovierten Zustand
    - fristgerecht gekündigt und bereits die Bestätigung erhalten


    Soweit gut, nun steht in meinem Mietvertrag das die Räumen je nach Bedarf renoviert werden müssen. Da die Klausel keine Starre Fristen enthält ist diese wohl gültig. Die Wohnung wurde damals mit Raufasertapete aber nicht frisch gemalert übergeben. An den Wänden im SZ war sogar ein misslungenes Schachbrettmuster welches ich überstrichen habe. Ich habe bei Einzug alle Wände geweist bzw. einige Wände weinrot gestrichen. Im damaligen Übergabeprotokoll steht auch drin das Raufasertapete vorhanden ist und die PVC Böden sehr alt sind. Zum Schluss steht im Protokoll das die Wohnung mit geweißter Raufasertapete aber nicht renoviert übergeben werden muss.

    Nun meine Frage, so weit mir mitlerweile bekannt ist brauche ich nichts renovieren da ich die Wohnung unrenoviert übernommen habe, Urteil März diesen Jahres.

    Stimmt das oder sollte ich doch etwas renovieren?

  • Also maximal die roten Wände wieder weiß machen und gut ist? Würde ich sogar einsehen, aber die eine bereits erwähnte Wand sah vorher schlimmer aus.


    Ich würde rechtzeitig vorher eine Vorabnahme machen.

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