Ok, bis jetzt sind die Nachbarn einverstanden. Alles was im Raum steht geht vom Vermieter aus, er wohnt mit im Haus...
Beiträge von FrauGold
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Lieben Dank! In der Genehmigung ist die Rasse des Hundes explizit genannt, somit wusste der Vermieter darüber Bescheid. Wir haben uns auch darüber unterhalten dass sie ein Listenhund ist und er sagte es sei ja nur wichtig, dass sie lieb ist.
Also wenn er sie kennenlernt und dann meint, der Hund sei ihm nicht sympathisch reicht das nicht aus?
Das beruhigt mich etwas. -
Hallo zusammen!
Wir wollen uns eine tolle American Staffordshire Dame aus dem Tierheim zu uns holen, gehen seit einigen Wochen mit ihr Gassi und sind hin und weg von dem Mädchen.
Zu Beginn haben wir uns das OK unseres Vermieters eingeholt (mündlich). Eine Woche später haben wir eine Genehmigung selbst formuliert (schriftlich) und ihn gebeten diese zu unterschreiben, da das Tierheim dies auch schriftlich braucht und zudem unser Mietvertrag die Genehmigung des Vermieters voraussetzt.
Er hat die Genehmigung auch unterschrieben.Um es abzukürzen, seinerseits entstehen nun nachträglich doch Bedenken und ich mache mir Sorgen, dass er die Genehmigung zurückziehen möchte, u.a. möchte er den Hund kennenlernen und sagt die Genehmigung sei nun unter Vorbehalt.
Ist der Widerruf einfach so möglich? Wenn ja, unter welchen Bedingungen?
(Rechtlich sicher nicht relevant aber zu erwähnen: Sie hat den Wesenstest bestanden, ist völlig lieb und gut erzogen.)
LG
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Heizkosten, heißt in unserem Mietvertrag Kosten für Gas. Die gehen direkt an den Vermieter inklusive der restlichen Nebenkosten jeden Monat.
Leider hab ich wirklich keinerlei Ahnung von sowas, also kann ich zusammenfassen, dass ich jeden Monat blind nur nach m2 Heizkosten zahle entspricht nicht der Heizkostenverordnung und ich müsste so ein Ablesegerät angebracht bekommen. Bzgl. einer möglichen Nachzahlung ist aber unklar, richtig?
Danke vorab! -
anitari Danke, ich nehme an, dann meine ich Heizkostenverteiler. Mein Vermieter klärte mich vor Bezug der Wohnung auf dass er GASZÄHLER installieren müsse. Somit ging ich dann mal davon aus, dass das wohl so stimmen muss. Er sagte diese "Gaszähler" seien nur eben immens teuer und somit noch nicht installiert.
Mit meiner monatlichen Gaszahlung bin ich noch zufrieden, das ist einigermaßen in Ordnung. Beziehen sich die 15 % auch auf mögliche Nachzahlungen?Mainschwimmer Obwohl ich davon ausgehe, du kannst dir denken, dass das sprachlich von mir ungeschickt war, gerne zur Klarstellung: wir wohnen in dieser Wohnung seit Beginn diesen Jahres. Wir haben kein Teil mit Flamme an der Wand, das machen alles Strombetriebene Boiler, lediglich die normale Raumheizung läuft hier übers Gas.
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Danke. Die gesetzlichen Grundlagen habe ich schonmal (versucht) zu verstehen und ich weiß, dass mein Vermieter mir Gaszähler installieren müsste. Wie die Konsequenz bzgl. der Nachzahlung ist finde ich in da jedoch nicht bzw. ich vermute ich bin nicht bewandert genug es mir abzuleiten.
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Guten Tag,
seit Anfang des Jahres beziehen mein Freund und ich eine knapp 100 m2 große Wohnung in einem Haus mit 5 Parteien (inklusive dem Vermieter, der mit seiner Familie im Haus wohnt). Es gibt keine Gaszähler für jede Partei. Der Vermieter kündigte bei Einzug an die Gaszähler würden schnell nachgerüstet, das passiert jedoch nicht.
In einem kürzlichen Gespräch berichteten andere Mieter des Hauses die letzte Nachzahlung (letztes Jahr) sei ja so hoch gewesen.
Die Kosten werden dann der m2 entsprechend aufgeteilt.
Nun heizen wir hier nahezu garnicht und ich frage mich ob ich rechtlich verpflichtet sein würde, mich an dieser Nachzahlung zu beteiligen den m2 entsprechend, vorallem da wir eine der größten Wohnungen des Hauses beziehen und somit einen hohen Anteil haben werden.
Ich bin relativ sicher, bis Ende des Jahres keinen eigenen Gaszähler zu haben, also wäre ich gerne vorher informiert, wie da unsere Rechte sind...Vielen Dank vorab
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