Tochter als Untermieterin

  • Guten Tag, liebe Forummitglieder,

    ich bin heute das erste Mal hier und hätte gern einen Rat von Euch. Da ich in meiner jetzigen Wohnung schon viele Jahre Schimmel habe, mein Vermieter mich wegen Mietminderung rausschmeissen wollte und ich seit 20 Jahren meine kranke Mutter pflege, sich ihre Gesundheit immer mehr verschlimmert, ich keine bezahlbare Wohnung in ihrer Nähe finde, ziehe ich jetzt in die Wohnung meiner Mutter. Ihr Vermieter hat mich nur als Untermieterin akzeptiert und nimmt mich nicht mit in den Mietvertrag auf. Da ich ein Angsthase bin denke ich sehr viel an die Zukunft, denn meine Mutter lebt ja nicht ewig. Was passiert mit mir, wenn meine Mutter stirbt, muss ich dann sofort aus der Wohnung meiner Mutter ausziehen? In Hamburg ist die Wohnungsnot sehr gross und ich würde wohl so schnell keine andere bezahlbare Wohnung finden. Das Problem ist ausserdem, dass ich mir die grosse Wohnung meiner Mutter nur schwer dauerhaft leisten könnte. Ich bin Frührentnerin und hätte nach Abzug aller Festkosten € 100,00 zum leben. Kann mir jemand sagen, ob ich den Mietervertrag meiner Mutter übernehmen könnte auch, wenn ihr Vermieter erfährt, dass ich eine viel zu kleine Rente habe? Hätte ich trotz der Grösse der Wohnung Anspruch auf Mietunterstützung vom Amt wegen meiner kleinen EU-Rente? Wäre der jetzige Vermieter meiner Mutter verpflichtet mir nach dem Tod meiner Mutter eine andere kleinere Wohnung anzubieten, oder bin ich dann irgendwann obdachlos? Für Eure Tipps wäre ich sehr, sehr dankbar, weil mich meine Zukunftsängste schon mein Leben lang quälen und mich nicht schlafen lassen. Es ist einfach sehr anstrengend, wenn man krank ist, aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist für seinen eigenen Lebensunterhalt zu sorgen und immer abhängig von Ämtern ist. Kann mir irgendjemand meine massiven Zukunftsängste nehmen oder ein wenig mildern????? Ich danke Euch sehr, dass Ihr Euch meine Geschichte durchgelesen habt und noch mehr danke ich Euch für Eure Tipps!!! Liebe Grüsse von Hasenfuss und Euch allen ein schönes Wochenende!

  • Die folgenden links helfen vermutlich besser weiter:

    Aufl
    BGB - Einzelnorm

    Zu beachten wäre allerdings Punkt 4 beim §563. Ein wichtiger Grund wäre es, wenn sich der in den Vertrag eintretende Bewohner die Wohnung nicht leisten kann, was hier der Fall sein dürfte. Eventuell bestünde aber ein Recht auf Untervermietung.
    Ein Vorteil vom "Amt" abhängig zu sein, besteht darin, dass man kostenlos Rechtshilfe bekommt. Besorg dir einen Beratungsschein und besprich das mit einem Anwalt.

    Zitat

    Hätte ich trotz der Grösse der Wohnung Anspruch auf Mietunterstützung vom Amt wegen meiner kleinen EU-Rente?


    Vermutlich nur bis eine andere, kleinere und günstigere, Wohnung gefunden wird.

    Zitat

    Wäre der jetzige Vermieter meiner Mutter verpflichtet mir nach dem Tod meiner Mutter eine andere kleinere Wohnung anzubieten, oder bin ich dann irgendwann obdachlos?


    Dazu wäre der Vermieter auf keinen Fall verpflichtet. Obdachlos wird man in Deutschland nicht so schnell.

  • ...Wohnung meiner Mutter. Ihr Vermieter hat mich nur als Untermieterin akzeptiert und nimmt mich nicht mit in den Mietvertrag auf.


    Muss er auch nicht. Jedoch kann er diesen Zuzug auch nicht verhindern. Ob der VM Dich als UM zu akzeptieren hat, bezweifele ich.

  • Hallo,

    das ist in der Tat eine schlimme Situation.

    Aber unabhängig, ob der Vermieter dich nehmen will/muss, ist es grundsätzlich so, dass du dir die Wohung nicht alleine leisten, also mußt du dir überlegen, was ist, wenn deine Mutter nicht mehr da sein wird. Lass dich doch beim Amt beraten.

    Wenn du Frührentnerin bist, warum mußt du dort wohne, wo die Wohnungen teuer sind? Wenn du dir am Landkreis Harburg eine Wohnung suchst, wird sich schnell etwas finden, was du dir leisten kannst. Auch dort bist du am Hamburg Nahverkehr angeschlossen.

    Gruss
    H H

  • Hallo HH, in Harburg möchte ich auf keinen Fall wohnen, viel zu weit weg von meiner Mutter. Sie ist schon zweimal in ihrer Wohnung gestürzt und hatte bis auf ein paar blaue Flecke Glück. Wer weiss, ob auch beim dritten Sturz der Schutzengel an ihrer Seite ist. Aber, wenn ich dort wohne, bin ich wenigstens an ihrer Seite und sofort für sie da und sie muss nicht wieder, wie beim letzten Mal, stundenlang auf dem Boden liegen, im eigenen Urin und warten bis ich ihr hochhelfe. Danke für Deine Antwort.

  • Hallo Dachdeckerin, danke für Deine Antwort. Soweit war ich beim Suchen im Internet auch schon vorgedrungen mit dem §563. Wenn die Wohnungsknappheit in Hamburg nicht so gross wäre, hätte ich mir schon lange eine kleine Wohnung in der Nähe meiner Mutter gesucht. Trotz intensiver Suche seit 7 Jahre war leider nichts dabei, oder andere Bewerber haben die Wohung bekommen. Ich denke, wenn ich die Mieter nicht zahlen kann, kann der Vermieter mich vor die Tür setzen und dann wäre ich doch obdachlos, oder? Mein Leben ist schon seit Jahren voller Angst und die hört leider, obwohl ich bald bei meiner Mutter lebe, dann immer noch nicht auf. Es ist einfach Schei...., wenn man krank ist, nicht arbeiten kann und zuwenig Geld hat. Ich danke Dir nochmals für Deine Bemühungen und wünsche Dir einen schönen Abend. LG Hasenfuss

  • Hallo HH, in Harburg möchte ich auf keinen Fall wohnen, viel zu weit weg von meiner Mutter. Sie ist schon zweimal in ihrer Wohnung gestürzt und hatte bis auf ein paar blaue Flecke Glück. Wer weiss, ob auch beim dritten Sturz der Schutzengel an ihrer Seite ist. Aber, wenn ich dort wohne, bin ich wenigstens an ihrer Seite und sofort für sie da und sie muss nicht wieder, wie beim letzten Mal, stundenlang auf dem Boden liegen, im eigenen Urin und warten bis ich ihr hochhelfe. Danke für Deine Antwort.

    Hallo,
    ich meinte auch nicht, dass du jetzt ausziehen sollst - du bist ja gut und günstig untergekommen. Es geht um die Zeit, wenn du später eine eigene Wohnung brauchst.

    Gruss
    H H

  • Sollte deine Mutter mal von uns gehen, bist du ohnehin gefragt. Denn ein MV endet nicht mit dem Tod des Mieters. Seltsamerweise ist das so in Deutschland/Rente etc wird in dem Fall ja auch sofort nicht mehr gezahlt. Da dürfen die Hinterbliebenen dann erstmal zahlen. Wenn man dann nicht mit im Mietvertag aufgeführt ist, könnte es durchaus Probleme geben wenn man dann zum Amt geht und Unterstützung haben möchte. Oder auch schon vorher erhalten hat, bzw die Mutter.

    In dem Fall rate ich nicht zum Anwalt zu gehen, sondern vorab für den Fall der Fälle eine Sterbeversicherung abzuschließen. Da gibts einiges was man absichern lassen kann. Kostet natürlich auch... Sonst in jedem Falle mal in den Matratzen nachschaun.... *ironie*

    Ist ne blöde Situation leider...

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