Vermieter will statt Heizung einen Pellet-Ofen aufstellen

  • Moin zusammen,

    unser Ölverdampfungsofen kann nicht mehr in Betrieb genommen werden, weil die Öltanks marode sind.

    Unser Vermieter will nun stattdessen einen Pelletofen mit 15 L-Tank im Wohnzimmer aufstellen, weil ihm eine Gaszentralheizung (das war der erste Plan...) zu teuer ist.

    Der Ölofen heizte automatisch, d.h. 1 x im Jahr Öl tanken und 1 x pro Heizsaison warten. Fertig. Bei einem Pellet-Ofen sieht das da schon anders aus: manuelle Tankbefüllung 1 - 2 x die Woche, die Säcke lagern und schleppen.

    Müssen wir das als Mieter so hinnehmen oder können wir verlangen, dass die Miete reduziert wird?

    LG

  • Im Mietvertrag steht Öl-Verdampfer

    Dann habt Ihr auch Anspruch darauf. Alles andere wäre eine unzulässige und einseitige Änderung des Mietvertrages.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Dann habt Ihr auch Anspruch darauf. Alles andere wäre eine unzulässige und einseitige Änderung des Mietvertrages.


    Mhh, fällt so etwas nicht evtl. auch unter Modernisierung? Irgendwie scheint mir das ein Öl-Verdampfer wohl heute kaum noch dem stand der Technik entspricht, oder? Wie alt war denn das Gerät?

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (10. September 2015 um 13:02)

  • Moin zusammen,

    unser Ölverdampfungsofen kann nicht mehr in Betrieb genommen werden, weil die Öltanks marode sind.

    Unser Vermieter will nun stattdessen einen Pelletofen mit 15 L-Tank im Wohnzimmer aufstellen, weil ihm eine Gaszentralheizung (das war der erste Plan...) zu teuer ist.

    Der Ölofen heizte automatisch, d.h. 1 x im Jahr Öl tanken und 1 x pro Heizsaison warten. Fertig. Bei einem Pellet-Ofen sieht das da schon anders aus: manuelle Tankbefüllung 1 - 2 x die Woche, die Säcke lagern und schleppen.

    Müssen wir das als Mieter so hinnehmen oder können wir verlangen, dass die Miete reduziert wird?

    LG


    Ehrlich gesagt kann ich die Bedenken verstehen, zwar jetzt nicht unbedingt wegen der Bequemlichkeit, aber ich würde möglichst keine Heizung installieren an die eine Mieter selber Hand anlegen muß. So groß können evtl. Einsparungen gar nicht sein. Vieleicht könnt ihr ja euren Vermieter mal diesen Denkanstoss geben?

  • Der Öl-Verdampfer ist erst 4 Jahre alt und er läuft super. Es sind halt nur die alten Öltanks, die marode sind und auch nicht mehr den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Nur neue Tanks einbauen geht nicht, weil bedingt durch Umbaumaßnahmen in den letzten Jahren zwar die alten Kunststofftanks zerkleinert entsorgt, bzw. mit Sand gefüllt im Keller verbleiben können, aber keine neuen dort eingebaut werden können (der Einstieg in den Keller ist zu klein).

    Modernisierung? Tja - wir bekämen zwar einen neuen Ofen, aber irgendwie ist es vom Wohnwert doch eher ein Schritt zurück. Ein Pellet-Ofen ist doch nur ein besserer Kaminofen, nur das er etwas länger brennt. Als Zusatz- Wärmequelle wäre das ja o.k., aber als Hauptheizung...?

    Wäre ja fast wie zu meiner Kindheit, als ich ständig Kohlen aus dem Keller in die Wohnung schleppen musste...

  • Eine Öl-Zentralheizung im Wohnzimmer - Sachen gibt's...:(

    Ich glaube nicht das das eine Zentralheizung ist. Er sprach doch vom Öl-Ofen, oder? Ist das evtl. was recht exotisches? Daher wäre ich mir gar nicht so sicher das das unbedingt so bleiben muß?

  • Hallo suciliana,

    Ihr habt Anspruch auf gewisse Mindesttemperaturen, egal, welcher Art oder wie teuer die (neue) Heizung ist. Eine Wohnwertverschlechterung braucht Ihr nicht zu akzeptieren.

  • Mhh, fällt so etwas nicht evtl. auch unter Modernisierung? Irgendwie scheint mir das ein Öl-Verdampfer wohl heute kaum noch dem stand der Technik entspricht, oder? Wie alt war denn das Gerät?

    Hier könnte ggfs. der § 555b Pkt. 2 BGB greifen. Das hätte der Mieter dann tatsächlich zu dulden.

    Zitat

    Modernisierung? Tja - wir bekämen zwar einen neuen Ofen, aber irgendwie ist es vom Wohnwert doch eher ein Schritt zurück. Ein Pellet-Ofen ist doch nur ein besserer Kaminofen, nur das er etwas länger brennt. Als Zusatz- Wärmequelle wäre das ja o.k., aber als Hauptheizung...?

    Modernisierung hat nicht zwingend etwas mit Wohnwertverbesserung zu tun, sondern auch mit der Einsparung nicht erneuerbarer Energien (siehe der o.g. Paragraph). Hierfür darf dann aber auch keine Mieterhöhung geltend gemacht werden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Der Öl-Verdampfer ist erst 4 Jahre alt und er läuft super. Es sind halt nur die alten Öltanks, die marode sind und auch nicht mehr den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Nur neue Tanks einbauen geht nicht, weil bedingt durch Umbaumaßnahmen in den letzten Jahren zwar die alten Kunststofftanks zerkleinert entsorgt, bzw. mit Sand gefüllt im Keller verbleiben können, aber keine neuen dort eingebaut werden können (der Einstieg in den Keller ist zu klein).

    Modernisierung? Tja - wir bekämen zwar einen neuen Ofen, aber irgendwie ist es vom Wohnwert doch eher ein Schritt zurück. Ein Pellet-Ofen ist doch nur ein besserer Kaminofen, nur das er etwas länger brennt. Als Zusatz- Wärmequelle wäre das ja o.k., aber als Hauptheizung...?

    Wäre ja fast wie zu meiner Kindheit, als ich ständig Kohlen aus dem Keller in die Wohnung schleppen musste...

    Ach so ist das. Na gut, wen es ein halbwegs modernes Gerät ist, was nun beim besten willen nicht mehr nutzbar ist, ist das natürlich doppelt blöd.
    Trotzdem würde ich mal den Vermieter darauf hinweisen, das es wohl kaum Zukunft hat einen Pelletofen in ein Miethaus zu bauen. Das ist ja noch blöder, als einen neuen Ölofen an steinalte Öltanks anzuschliesen.
    Also für mich kämme da eigentlich auch nur Gas in frage. Bei der Modernisierung geht es am Ende aber auch um Energieeffizienz usw.. Das ist dann wieder ein sehr weites Feld.
    Aber allein schon die Logik würde hier jenseits aller Paragraphen einfach für Gas sprechen.
    Welcher Mieter will bitte andauernd einen Pelletofen befeuern? Der wird das Haus nach euch doch sicher nur schwer vermieten können?

    3 Mal editiert, zuletzt von AJ1900 (10. September 2015 um 13:35)

  • So steht's in besagtem § 555b:
    Modernisierungsmaßnahmen

    Modernisierungsmaßnahmen sind bauliche Veränderungen,
    1. durch die in Bezug auf die Mietsache Endenergie nachhaltig eingespart wird (energetische Modernisierung),
    2. durch die nicht erneuerbare Primärenergie nachhaltig eingespart oder das Klima nachhaltig geschützt wird, sofern nicht bereits eine energetische Modernisierung nach Nummer 1 vorliegt,
    3. durch die der Wasserverbrauch nachhaltig reduziert wird,
    4. durch die der Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöht wird,
    5. durch die die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert werden,
    6. die auf Grund von Umständen durchgeführt werden, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, und die keine Erhaltungs-maßnahmen nach § 555a sind, oder
    7. durch die neuer Wohnraum geschaffen wird.


    Ist es, wie in 1. genannt, eine energetische Modernisierung? o.k. Pellets sind in der Anschaffung etwas günstiger als Heizöl, aber ist es wirklich nachhaltiger und ist die Verbrennung sauberer ( Co2, Feinstaub etc.)/ Pkt 2.?

    5. trifft wohl nicht zu - es ist ja eher das Gegenteil der Fall (Wohnkomfort geht verloren).

    Es ist doch so, dass wenn der Vermieter, im umgekehrten Fall, von einer Ofenheizung auf eine Zentralheizung umrüstet, er dann aufgrund dessen die Jahresmiete um 11% anheben kann?

    Dann wäre es doch gerecht, wenn im umgekehrten Fall der Mieter die Miete kürzen könnte.

    Finde aber im Netz leider nichts über solche Fälle :(

  • Da dies ein sehr spezieller Fall ist, wo man auch als Fachmann eher nur im Trüben fischen kann, würde ich empfehlen 80 EUR zu investieren und einen Anwalt zu befragen.

    Man wird den Einbau der Pelletheizungs wahrscheinlich nicht verbieten können, aber wegen der Minderung des Wohnwertes könnte vielleicht eine Mietminderung möglich sein. Es kann aber auch sein, dass ein Richter sagt, dass das selbstständige nachfüllen der Pellets keine Minderung des Wohnwertes ist, weil es ja nur alle paar Wochen stattfindet. Alles kann, nichts muss. Ein Anwalt ist das der bessere Ansprechpartner.

  • ... dass das selbstständige nachfüllen der Pellets keine Minderung des Wohnwertes ist, weil es ja nur alle paar Wochen stattfindet.

    Wenn's so mal wäre - alle paar Tage nachfüllen ist realistischer!

    Wir sollen einen Pellet-OFEN (15L Tankinhalt) bekommen - keine Pellet-HEIZUNG ...

    Einmal editiert, zuletzt von suciliana (10. September 2015 um 14:37)

  • Ist es, wie in 1. genannt, eine energetische Modernisierung? o.k. Pellets sind in der Anschaffung etwas günstiger als Heizöl, aber ist es wirklich nachhaltiger und ist die Verbrennung sauberer ( Co2, Feinstaub etc.)/ Pkt 2.?

    Wenn überhaupt, dann trifft nur Punkt 2 zu. Dieser Punkt bezieht sich auf die Einsparung von nicht erneuerbaren Energien (also Heizöl), bzw. die Verwendung erneuerbarer Rohstoffe (Holzpellets).

    Hier ist aber keine Modernisierungsumlage, bzw. Mieterhöhung möglich.

    Zitat

    Es ist doch so, dass wenn der Vermieter, im umgekehrten Fall, von einer Ofenheizung auf eine Zentralheizung umrüstet, er dann aufgrund dessen die Jahresmiete um 11% anheben kann?

    Kann - je nach Heizung - möglich sein.

    Zitat

    Dann wäre es doch gerecht, wenn im umgekehrten Fall der Mieter die Miete kürzen könnte.

    Nein, da - im Gegensatz zum ersten Fall - keine gesetzliche Regelung hierfür existiert.

    Ich schließe mich dem Vorredner an: Hier hilft nur ein Fachanwalt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • So - wollte nur eben kundtun, dass mein Vermieter sich auf eine Mietminderung eingelassen hat.

    Nach einigem Hin und Her sind 40,- € dabei herausgekommen. Damit kann ich leben.

    Vielen Dank an euch für eure Ratschläge :)

    LG Su

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