Abrechnungskreis trotz eigener Wasserzähler

  • Hallo zusammen,

    ich habe mal eine Frage, und hoffe das jemand hierzu die Rechtslage kennt, und eventuell auch vorhandene rechtliche Regelungen benennen kann.

    Folgende erdachte Ausgangslage. Ein Haus mit drei Eingängen. Jeder Eingang hat auch eine eigene Hausnummer. Jeder Eingang mit 2 Mietparteien belegt. Jeder Eingang hat im Keller einen eigenen geeichten Zähler des ansässigen Wasserwerkes.
    Jeder sonstige Wasseranschluss (Wohnung/Waschmaschine im Keller) hätte zudem noch einen Zähler des Vermieters. Ob diese Geeicht sind bleibt offen. So könnte der Vermieter jeden einzelnen verbrauchten Tropfen Wasser zuordnen.

    Bei einer Nebenkostenabrechnung würde man nun feststellen, dass obwohl man weniger verbraucht hat wie im Vorjahr, die Kosten aber um sagen wir ca. 30% gestiegen sind. eine Preissteigerung beim Wasserwerk gab es nicht.

    Nachdem man nun dies bei seinem Vermieter beanstanden würde, würde dieser einem zur Erläuterung die DREI Abrechnungen der drei Hauseingänge zuschicken. Der Vermieter würde also für jeden Hauseingang eine Abrechnung des Wasserwerkes erhalten, würde aber die drei Hauseingänge als eine Einheit sehen. Er würde die Gesamtkosten der drei Hauseingänge zusammenrechnen, und der Gesamtverbrauch aller sechs Mietparteien würden in dem Fall den Gesamtverbrauch bezogen auf die Gesamtkosten darstellen. Dann würden die Gesamtkosten der drei Abrechnungen Verbrauchsbezogen (Basis Unterzähler) umgelegt werden.
    Der Vermieter wäre bei diesem Abrechnungsverfahren der Meinung, verbrauchsbezogen Abgerechnet zu haben (wegen Verpflichtung verbrauchsbezogener Abrechnung bei Wasseruhren). Für den Verbrauch würde dies ja auch zutreffen. Nur für die Kosten nicht.

    Dies hätte nun den Nachteil, dass man trotz eigenem Zähler und Unterzähler einen erhöhten Verbrauch einer oder beider Mietparteien aus einem anderem Eingang mittragen würde. In diesem Beispielfall wäre es nun so, das die Kosten auf der Nebenkostenabrechnung um 300€ höher wären, wie in der Abrechnung der Wasserwerke für diesen Eingang.

    Wäre so eine Umlage trotz eigener Zähler rechtens? Wenn nicht, könnte man wenn man hiergegen vorgehen würde sich auf ein Gesetz, welches dieses Regelt, beziehen?

    Eine Umlage auf die zwei Mietparteien (ein Hauseingang) die sich einen Hauptwasserzähler teilen, könnte man noch nachvollziehen.

    In diesem Beispiel könnte man davon ausgehen, dass die Rechnungen vorliegen würden.

    Kann mir jemand hierzu weiterhelfen?

    Danke im Voraus.

  • Das ist doch ganz einfach. Wenn in deinem Bundesland die Vorschrift gilt, dass jede Wohnung mit Wasserzählern ausgestattet sein müssen, dann müssen die Zähler auch geeicht sein. Diese Zähler bei Kaltwasser müssen nach 6 Jahren nachgeeicht, oder weils preiswerter ist, ausgetauscht werden.

    Damit erübrigt sich das ganze Abrechnen mit den Hauptwasserzählern.

  • Das ist doch ganz einfach. Wenn in deinem Bundesland die Vorschrift gilt, dass jede Wohnung mit Wasserzählern ausgestattet sein müssen, dann müssen die Zähler auch geeicht sein. Diese Zähler bei Kaltwasser müssen nach 6 Jahren nachgeeicht, oder weils preiswerter ist, ausgetauscht werden.

    Damit erübrigt sich das ganze Abrechnen mit den Hauptwasserzählern.

    Tut mir leid, aber die Antwort hat mich jetzt überhaupt nicht weitergebracht, und ist auch total an meiner Frage vorbei. Sorry.

  • Tut mir leid, aber die Antwort hat mich jetzt überhaupt nicht weitergebracht, und ist auch total an meiner Frage vorbei. Sorry.


    Deine Fragen strotzen nur so von würde, wäre, könnte, etc.
    Bitte stelle konkrete Fragen (für (D)eine Studienarbeit?).
    Dir sollte wohl bekannt sein, dass grundsätzlich mietflächenanteilig abzurechnen ist, es sei denn, dass Zähler vorhanden sind. Dann eben nach Verbrauch.

  • Tut mir leid, aber die Antwort hat mich jetzt überhaupt nicht weitergebracht, und ist auch total an meiner Frage vorbei. Sorry.


    Bist du so n*** oder spielst du nur? Es muss zwingend nach den Wasseruhren abgerechnet werden, die in jeder Mietwohnung installiert sind. Und diese Uhren müssen geeicht sein! Deine Frage hat mit den Tatsachen, wie abgerechnet werden muss, überhaupt nichts zu tun.

  • Es geht schon um einen Realen Fall. Ich schreibe keine Studienarbeit. Das würde, hätte, könnte hat damit was zu tun, dass ich die Frage auch in einem anderem Forum gestellt habe, und dort die Regel ist, keine konkreten Angaben zu machen. Ich habe den Text aufgrund der Länge nur kopiert. Und ich glaube wenn man den Text richtig liest, dann sind die Fragen EINDEUTIG!

    Es geht nicht um die Eichung, sondern um die Art der Umlage die der Vermieter durchführt!!!

  • Und warum gleich so unfreundlich?

    Wie man in den Wald hinein ruft,......
    Ich habe dir versucht zu erklären, dass euer Vermieter nach den Einzelwasseruhren abrechnen muss, da spielen die Werte der Hauptuhren bei der Berechnung keine Rolle.

  • Ich weiß zwar nicht an welcher Stelle ich unfreundlich zu Dir war, aber ich bin auf jeden Fall dankbar das Du versuchst zu helfen.

    Ich versuche mein Problem nochmals zu erklären. Laut Nebenkostenabrechnung hat der Vermieter meinen Verbrauch nach den Wasserzählern die in der Wohnung sind abgerechnet. Der Verbrauch der in der Wohnung abgelesen wurde, steht auch in der Nebenkostenabrechnung. Damit sagt der Vermieter das er Verbrauchsgerecht abgerechnet hat.
    ALLERDINGS, hat er die KOSTEN aller 3 Hauseingänge (3 Abrechnungen vom Wasserwerk) zusammengerechnet, gesagt das wäre ein Abrechnungskreis, und dann den tatsächlichen Verbrauch jeder Mietpartei auf die Gesamtkosten umgelegt.
    Ist das Rechtens, und wenn nicht finde ich z.B. im BGB Regelungen dazu?

    Die Abrechnung für meinen Hauseingang (Eine Abrechnung vom Wasserwerk) (2 Mietpartein) beläuft sich auf ca. 500€ und ich zahle in der Nebenkostenabrechnung 660€.

    Einmal editiert, zuletzt von MietP (8. September 2015 um 19:47)

  • MietP:

    "Laut Nebenkostenabrechnung hat der Vermieter meinen Verbrauch nach den Wasserzählern die in der Wohnung sind abgerechnet. Der Verbrauch der in der Wohnung abgelesen wurde, steht auch in der Nebenkostenabrechnung. Damit sagt der Vermieter das er Verbrauchsgerecht abgerechnet hat."
    - So weit so gut.

    "ALLERDINGS, hat er die KOSTEN aller 3 Hauseingänge (3 Abrechnungen vom Wasserwerk) zusammengerechnet, gesagt das wäre ein Abrechnungskreis,"
    - Noch nie sowas gehört. Mein Häuserblock mit 3 Hauseinführungen mit je 8 Wohnungen wird jeweils separat abgerechnet.

    "... den tatsächlichen Verbrauch jeder Mietpartei auf die Gesamtkosten umgelegt."
    - Müsste anteilmässig sein, und noch zusätzlich die Zählergebühren.

    "Die Abrechnung für meinen Hauseingang (Eine Abrechnung vom Wasserwerk) (2 Mietpartein) beläuft sich auf ca. 500€ und ich zahle in der Nebenkostenabrechnung 660€."
    - Das begreife ich nicht. Trick...?:confused::mad: Die Abrechnung möchte ich mal sehen.

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