Ich habe im August 2013 ein Mietshaus mit 50 Euro Nebenkosten bezogen. Heizung, Strom und Wasser rechne ich selber mit den Versorgern ab.
Ende 2014 erhielt ich ein Schreiben der Vermieterin, dass ich eine Nachzahlung von 177,37 zu leisten habe und zukünftig ab 2015 30 Euro Nebenkosten pro Monat mehr zahlen soll. Ich habe mir die Belege schicken lassen. Aus den Daten der Belege geht hervor, dass die Vermieterin schon bei meinem Mietbeginn gewusst haben müsste, dass Nebenkosten von 50 Euro nicht ausreichen. Ich rechnete hoch, dass ich in meiner nächsten Abrechnung von 2014 dann mit einer Nachzahlung von über 400 Euro rechnen muss. Ich muss dazu sagen, dass sich die Kaltmiete bei 100 qm schon auf 1250 Euro beläuft. Ich denke, dass die Vermieterin sich zu spät Gedanken über angemessene Nebenkosten gemacht hat und dass ich das jetzt rückwirkend ausbaden soll. Bisher habe ich mich geweigert die Nachzahlung zu überweisen. Ich bin zum Ende August 2015 ausgezogen und nun will meine Vermieterin mir diese Kosten von der Kaution abziehen.
Ist sie dazu berechtigt???
Erhöhung der Nebenkosten, obwohl im Mietvertrag geringere ausgewiesen sind.
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Beatrice -
7. September 2015 um 22:40 -
Erledigt
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Aus den Daten der Belege geht hervor, dass die Vermieterin schon bei meinem Mietbeginn gewusst haben müsste, dass Nebenkosten von 50 Euro nicht ausreichen.
Bisher habe ich mich geweigert die Nachzahlung zu überweisen. Ich bin zum Ende August 2015 ausgezogen und nun will meine Vermieterin mir diese Kosten von der Kaution abziehen.
Ist sie dazu berechtigt???
[Auch ohne Gruss]
VM sind nicht verpflichtet, ein Mietobjekt mit "ehrlichen" Betriebskosten anzubieten. Bei Beendigung des Mietverhältnisses kann die Kaution als Ausgleich noch offener Forderungen herangezogen werden. -
Ich bin geschockt. Das ist eine Erhöhung von 60%. Das kann doch nicht rückwirkend zulässig sein!
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Vielen Dank für die Antwort. Ich bin geschockt. Das ist eine Erhöhung von 60%. Das kann doch rückwirkend nicht zulässig sein.
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Vielen Dank für die Antwort. Ich bin geschockt. Das ist eine Erhöhung von 60%. Das kann doch rückwirkend nicht zulässig sein.
Die tatsächlichen Betriebskosten sind sowieso erst nach der ersten Jahresbetriebskostenabrechnung bekannt. -
Es geht um Kosten wie Grundsteuer, ,Feuerkasse und Müll, die schon 2011 die gleichen waren
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Es geht um Kosten wie Grundsteuer, ,Feuerkasse und Müll, die schon 2011 die gleichen waren
Dem Mieter steht Einsichtnahme in die Originalbelege beim Vermieter zu. -
Vielen Dank für die Antwort. Ich bin geschockt. Das ist eine Erhöhung von 60%. Das kann doch rückwirkend nicht zulässig sein.
Wieso denn rückwirkend?
Du bekommst Deine Nebenkostenabrechnung. Zahlst die Differenz und im Zuge dessen ist es doch statthaft die Nebenkostenvorauszahlung anzupassen. Ein ganz normaler Vorgang.
Zumal Du ja noch den Vorteil dadurch hast, am Ende des Jahres mit der nächsten Abrechnung eher ein Guthaben ausgezahlt zu bekommen,als nachzuzahlen.
Ich versteh die Aufregung nicht.
Just my 2 cents
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Bevor du dich weiterhin ins Unrecht setzt, hier die Information der Berliner Mietergemeinschaft zum Thema: Zu geringe Vorauszahlungen
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