Müllentsorgung vom ET veranlasst auf unsere Kosten. Ohne Rücksprache mit uns.

  • Hallo liebe Mietrecht-Leser

    Wir haben im Juni unsere gekündige Wohnung vertragsgemäß an den Eigentümer (Verwalter) übergeben. Es gibt ein Übergabeprotokoll vom Einzug welches Ok ist und ein Abnahmeprotokoll welches ebenfalls keine Mängel ausweist.
    Bei Einzug ist uns aufgefallen, das auf dem Dachboden (allerletzte Ecke) Sachen von Vormieter stehen. Dies haben wir aber nicht mit ins Aufnahmeprotokoll übernommen und bei Auszug eben auch nicht. Unsere Mietzeit betrug nur 9 Monate.
    Einen Teil unserer Mietkaution haben wir bislang auch noch nicht wiederbekommen. Die NK Abrechnung für 2014 ist bereits durch, die zu unseren Gunsten ausfiel.
    Jetzt haben wir ein schreiben vom Eiegntümer bekommen in dem steht, dass er den Müll auf dem Bachboden kostenpflichtig entsorgen lassen hat. 450 € sollen wir in ihn zahlen. Oder er verrechnet es mit unserer Kaution.
    Jetzt unsere Frage: 1. ist es nicht unser Müll. Der stammt von Vor-, vor vor-, vor vor vormieter... und 2. hätte er uns vorher Fragen müssen ob er es kostenpflichtig aus "unsere Kosten" entsorgt?
    Ebenfalls haben wir ein unterschriebenes Protokoll das keine Mängel aufweist. Wie ist es damit? Können wir damit argumentieren?

    Viele Grüße und Danke!
    Karina

  • Von wem der Müll auf dem Boden stammt ist wohl nicht mehr nachweisbar. Darum ist der Vermieter davon ausgegangen das er Euch gehört.

    Allerdings hätte er Euch, bevor er jemand damit beauftragt und Euch die Kosten in Rechnung stellt bzw. mit der Kaution verrechnet, auffordern und Gelegenheit geben müssen die selbst zu machen.

    Den Zug hat er verpaßt. Folglich eine Verrechnung mit der Kaution unzulässig.

  • Danke für die Antwort! Da können wir fürs erste ja schonmal durchatmen!

    Wissen Sie auch etwas über die Kaution?
    Auszug ende Juni. NK 2014 Guthaben über 200 € bereits wiederbekommen. Und er zahlt uns die Kaution einfach nicht aus. Wir sind bereit 200 € bei ihm (was er auch weiß) zu lassen für die NK 2015. Also sollte er uns 400 € auszahlen. Es kommt nichts... Ist das gerechtfertigt?

  • Um zu prüfen ob der Vermieter noch Ansprüche hat steht im eine Prüfungsfrist von 3 - 6 Monaten nach Mietende/Wohnungsrückgabe zu. Diese wären erst, bei Mietende 30.6., am 31.12. um.

    Länger kann der Vermieter einen angemessenen Teil der Kaution für evtl. Nachzahlungen aus NK-Abrechnungen, bei denen Nachzahlungen zu erwarten sind, einbehalten.

    Angemessen wäre ein Betrag in Höhe von etwa 2 - 3 monatlichen Vorauszahlungen.

    Bei Mietende 30.6. ist eine Nachzahlung schon möglich, da nur 2 heizfreie Monate dabei waren.

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