Beiträge von Jabulani
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@ Akkarin,
danke für deinen Gedankengang, ich war bisher davon ausgegangen dass nur die beiden Unterpunkte des § nicht gültig wären, der Rest aber schon, habe nochmal nachgesehen, eine salvatorische Klausel enthält der MV nicht.
Was würdest du jetzt als nächstes tun, den VM informieren oder einfach besenrein ausziehen?
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So, ich habe jetzt das Vorabnahmeprotokoll und da seht folgendes drin:
Im Kopf kann angekreuzt werden
Ausführungsart: Wohnungsrückgabe nach Abwohnwert (Fristenplan)
Ausführungsart: Wohnungsrückgabe nach Hinweis. Nachstehende Arbeiten sind vom Vormieter bis zum Vertragsende fachgerecht auf eigene Kosten auszuführen. (das wurde vom Vermieter angekreuzt).Vorabnahmeprotokoll / Hinweis zur Renovierung bzw. Schadensbeseitigung
Darunter werden alle Räume einzeln aufgeführt mit folgenden Einträgen
Wohnzimmer
Decke: (Raufasertapete/Vertäfelung/Anstrich) : Binderfarbe weiss
Wände: Binderfarbe weiss streichen
Fenster: reinigen
Türen: lackieren, reinigenSchlafzimmer, Kinderzimmer, Zimmer, Küche, Flur:
quer über alle Felder steht "dito"
Bad:
Decke: Binderfarbe weiss
Wände: Fliesen reinigen
Türen: reinigen, lackierenGäste-Bad:
Fliesen reinigenWas würdet ihr nun tun? Alles renovieren, auch Räume die lt. Mietvertrag nicht fällig sind?
Ich bin übrigens auch weder Vermieter noch Mieter und dachte hier könnte mir jemand bei der Entscheidungsfindung helfen.
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@ AJ1900,
dann gehst du auch davon aus dass die Wohnung komplett renoviert werden muss, unabhängig davon was im Mietvertrag steht? Sehe ich das richtig? Warum schreibt man dann überhaupt Fristen rein, ich dachte eine Endrenovierungsklausel wäre nicht zulässig und genau das hat man sich ja hier scheinbar unterschreiben lassen, auch für Räume die nach den Fristen noch gar nicht fällig wären
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@ anonym2,
wenn ich Nebenräume nach 10 Jahren streichen soll aber nach 8 Jahren ausziehe muss ich nach deinem Verständnis trotzdem neu tapezieren? Dann brauche ich doch keine Fristen wenn sie nicht beachtet werden. Fällig wären nach dem Fristenplan nur Bäder und Küche aber eben keine Komplettrenovierung
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Ja, und es ist leider nicht die erste Unterschrift die sie auf diesem Wege abgeben, sie wurden schon einmal gedrängt etwas zu unterschreiben was am Ende sehr negativ für sie endete. Sie waren eingeschüchtert und sahen keine Alternative: was hätten wir den tun sollen, er hat doch gesagt dass wir das unterschreiben mussten.
Der Zwang bestand darin dass man ihnen nicht die Möglichkeit gab das Dokument erstmal zu lesen und zu prüfen, es wurde auf den Tisch gelegt und es hiess "unterschreiben Sie hier", die Unterschrift wurde als Teil der Wohnungsbegehung als verpflichtend dargestellt.
Der Zeuge kann aussagen dass eine Prüfung des Dokumentes nicht möglich war und die Unterschrift eingefordert wurde. Ausser den Mietern war noch ein unbeteiligtes Familienmitglied anwesend.
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@ Akkarin,
Frage 1: stehen die unwirksame Quotenklausel im gleichen § des MV wie die Übertragung der Schönheitsreparaturen`oder in zwei verschiedenen?
Antwort 1: Ja, es ist der gleiche §, man ist sich seitens des Vermieters bewusst das die Quotenklausel ungültig ist.
Frage 2: In welchem Zustand wurde die Wohnung übergeben? renoviert oder unrenoviert?
Antwort 2: Renoviert
Frage 3: Was genau haben die Mieter jetzt unterschrieben? Hat der VM im Protokoll verlangt, dass alle Wände weiß zu streichen sind? oder hat sich der Mieter verpflichtet, weiß zu streichen. Das ist ein kleiner Unterschied.
Antwort 3: Liefere ich später nach, ist der exakte Wortlaut ist im Moment nicht vorhanden
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@ AJ1900,
1. Woher weist du das sie zur Unterschrift gedrängt wurden?
Durch einen Zeugen der anwesend war, man warf den Leuten erst Sachbeschädigung vor und dann hiess es "Sie müssen das eben noch unterschreiben"
2. Wie hat sich das geäußert?
Es wurde gefordert, es sei unbedingt notwendig, sie hatten leider keine Ahnung dass sie die Unterschrift hätten verweigern dürfen.
3. Hast du Zeugen (am besten keine Familie), oder sonstige Beweise?Zwei Zeugen die anwesend waren.
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Nicht unmündig aber eingeschüchtert weil ihnen im Gespräch Sachbeschädigung vorgeworfen wurde, kurz danach hiess es lapidar "Sie müssen das jetzt unterschreiben" und das haben sie dann getan, noch als Info, es ist ihre erste Mietwohnung und sie haben keinerlei Erfahrung. Die Wohnung befindet sich in sehr gutem Zustand, es wurde nie geraucht in den Räumen, das Schäden soweit sie vorhanden sind repariert werden versteht sich von selbst (in diesem Fall Spuren eines Rollators an den Türzargen, die werden neu gestrichen)
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Die Mieter sind schon älter und es ist ihr erster Mietvertrag, wenn da jemand forsch auftritt und ihnen erklärt sie müssten das jetzt unterschreiben dann tun sie das, die Frage ist ob man das anfechten kann oder nicht, wenn jemand nicht überblickt welche Konsequenzen eine Unterschrift hat zu der man ihn drängt, kann man da nichts machen?
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Hallo Forum,
ich bräuchte mal wieder einen Rat, es geht um das leidige Thema Schönheitsreparaturen.
Folgende Situation:
Der Mietvertrag ist gekündigt. Er enthält einen weichen Fristenplan für die Durchführung von Schönheitsreparaturen:
Küche, Bäder: in der Regel alle fünf Jahre
darin enthaltene Türen, Heizkörper und Heizrohre alle acht JahreWohn-Schlafraum, Flur, Diele und Toiletten: alle acht Jahre
Nebenräume: alle zehn Jahre
Das Auszugsdatum liegt einige Monate vor Ablauf von 8 Jahren.
Es gibt eine Quotenklausel von der ich schon erfahren habe dass sie unwirksam ist, also keine Zahlung an den Vermieter wegen noch nicht fälliger Renovierungen fällig ist.
Nun hat es eine Vorabnahme der Wohnung gegeben in der der Vermieter sich im Protokoll hat unterschreiben lassen dass alle Räume weiss getrichen werden müssen.
Ist ein solches Protokoll bindend auch wenn die Reparaturen lt. Mietvertrag noch gar nicht fällig wären. Ich habe da den Eindruck dass die Mieter arglistig getäuscht wurden und man Ihnen gern die komplette Renovierung aufs Auge drücken möchte.
Wie würdet Ihr in dieser Situation handeln?
Vielen Dank im voraus für die Unterstützung
lg Jabulani
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Hallo liebes Forum,
ich habe die Suchfunktion bemüht aber keinen Eintrag für mein Problem gefunden, hoffe also dass ihr mir weiterhelfen könnt. Mein Problem:
Beim Einzug in eine Mietwohnung wurde mit dem Vermieter mündlich vereinbart dass die einzubauende Küche vom Mieter mit ausgesucht werden konnte (bin ich nicht selbst).
Als die dann eingebaut war kam der Vermieter mit einem Zusatz zum Mietvertrag um die Ecke nach dem beim Auszug die Kaution komplett an ihn abgetreten wird weil die Küche ja nun höherwertiger ist als eigentlich geplant. Die Mieter wurden dazu gedrängt dieses Papier zu unterschreiben.
Jetzt steht der Auszug an und der Vermieter will die Kaution behalten weil es ja so vereinbart war.
Meine Fragen:
Hat jemand sowas schonmal erlebt?
Ist das überhaupt zulässig? Ich würde das für eine versteckte Mieterhöhung halten weil es ja keinen Gegenwert für die Kaution gibt.
Oder kann man jetzt Teile der Küche ausbauen?Helft mir mal mit Meinungen und auch gern mit einer Grundlage auf der das so geht oder eben nicht, ich brauche Argumente.
Danke im voraus.
lg Jabulani
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