Hallo,
wir haben unsere momentane Wohnung zum 1.2.2014 bezogen und werden zum 1.10.2015 einen Nachmieter stellen, haben also noch keine 2 Jahre in der Wohnung gewohnt.
Unser Mietvertrag enthält eine Klausel, dass wir Kosten anteilig zu zahlen hätten, wenn wir die Wohnung verlassen bevor eine Renovierung anfällt. So ist zum Beispiel für die Küche festgelegt, dass sie nach 5 Jahren renoviert werden muss. Im Fall des Auszugs während dieser 5 Jahre heißt es im Mietvertrag "Der Mieter zahlt pro Jahr 20% der erforderlichen Kosten." Kann mir jemand sagen, ob diese Klausel zulässig ist? Ich habe dazu das BGH-Urteil vom 18.10.2006 (VIII ZR 52/06) gefunden, allerdings bin ich kein Jurist und kann deshalb nicht sagen, ob das exakt der gleiche Fall ist.
Ein weiteres Problem ergibt sich bei der Wartung der Gastherme. In unserem Mietvertrag steht "Die Gastherme in der Küche muss alle zwei Jahre gewartet werden." und auch die Firma ist angegeben, die wir beauftragen sollen. Müssen wir diese Wartung durchführen lassen, obwohl wir keine 2 Jahre in der Wohnung wohnen? Und wenn ja, müssen wir wirklich die angegebene Firma beauftragen?
Ich wäre euch für jede Hilfe dankbar.
Viele Grüße