Liebes Forum,
ich möchte Euch um euren Rat bitten.
Mit stellt sich folgendes Problem: Meine Eltern lassen sich scheiden bzw. befinden sich in einem Trennungsjahr. Meine Wohnung kann ich mir nun so nicht mehr leisten. Zudem kommt als Faktor hinzu, dass ich keinen Studienplatz in meiner Nähe bekomme habe, da mein NC zu schlecht war (Medizin). Nun habe ich einen Platz in einer anderen Stadt, was für meine Psyche auch sehr gut ist.
Stellen diese 2 Faktoren in Korrelation einen außergewöhnlichen Kündigungsgrund dar oder muss ich die Wohnung 3 Monate lang weiterhin finanzieren?Vielleicht könnt Ihr mir ja ein paar Ansätze geben...
Viele Grüße
Kündigung möglich bei elterlicher Scheidung?
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biene-maya2207 -
6. September 2015 um 18:27 -
Erledigt
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Hallo,
das ist ja mal eine Frage.
Du willst fristlos kündigen, weil dein Zeugnis zu schlecht war und deine Eltern sich scheiden lassen und fragst od das rechtlich zulässig wäre. Denk doch nur einmal darüber nach, was das für ein Nonsens ist, dann fällt dir die Antwort selbst ein.Gruss
H H -
Zitat
Stellen diese 2 Faktoren in Korrelation einen außergewöhnlichen Kündigungsgrund dar oder muss ich die Wohnung 3 Monate lang weiterhin finanzieren?
Keinesfalls! Für die persönlichen Probleme kann der Vermieter nichts.
Eine außerordentliche Kündigung ist nur dann möglich, wenn die Wohnung unbewohnbar, bzw. das Verhältnis zum Vermieter aus schwerwiegenden Gründen unzumutbar ist. -
BGB § 569
Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund(1) Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Abs. 1 liegt für den Mieter auch vor, wenn der gemietete Wohnraum so beschaffen ist, dass seine Benutzung mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist. Dies gilt auch, wenn der Mieter die Gefahr bringende Beschaffenheit bei Vertragsschluss gekannt oder darauf verzichtet hat, die ihm wegen dieser Beschaffenheit zustehenden Rechte geltend zu machen.
(2) Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Abs. 1 liegt ferner vor, wenn eine Vertragspartei den Hausfrieden nachhaltig stört, so dass dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Steht da was von elterlicher Scheidung, Studienplatzwechsel, kann sich die Wohnung nicht mehr leisten oder Psyche?
Für private Probleme des Mieters ist der Vermieter nicht verantwortlich. Folglich kein Grund zur außerordentlichen Kündigung.
Rat:
Fristgerecht zum 31.12.2015 kündigen und versuchen ob sich der Vermieter auf Nachmieterstellung einläßt.
Müssen muß er das aber nicht.
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Hallo,
vielen Dank für Diese außer ordentlich "netten" Antworten. Ich habe lediglich eine Frage gestellt und werde bombardiert mit Nonsens, schlechtem Zeugnis ( leider nur 1,2 mit Physik) und sonstigen unfreundlichen Antworten, die mich ehrlich gesagt sehr traurig gemacht haben. Aber trotzdem danke für die Antworten, jetzt weiß ich wenigstens woran ich bin. Eine rationale Antwort hätte mir gereicht, vielen Dank Anitari. -
Wie lösche ich meinen Account? Finde leider keinen Eintrag...
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Wie lösche ich meinen Account? Finde leider keinen Eintrag...
Der lässt sich nicht löschen.
Noch was und nicht gleich angegriffen fühlen:
Es gibt einfach Dinge des alltäglichen Lebens, die sich allein aus dem gesunden Menschenverstand beantworten lassen. Hierzu gehört eben auch die Tatsache, dass sich eine Wohnung nicht fristlos kündigen lässt, wenn sich die Eltern scheiden (so schlimm das auch für dich sein mag).
Ähnlich sieht das auch bei allen anderen Verträgen aus. Fristen sind immer einzuhalten, es sei denn, ein Vertragspartner kommt seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach.Deine Eltern haben mit deinem Mietverhältnis absolut nichts zu tun.
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Danke für die etwas nettere Antwort. Warum haben sie nichts damit zu tun? Meine Mutter hat die Wohnung schließlich gemietet?
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Meine Mutter hat die Wohnung schließlich gemietet?
Das kann schon sein, aber allein die Tatsache, dass sich persönliche Lebensumstände ändern, hat doch keine Auswirkung, dass sich an einem Vertragsverhältnis etwas ändert.
So wäre ja jeder Vertrag fristlos kündbar, wenn sich beispielsweise Einkommensverhältnisse ändern oder wenn jemand heiratet (oder sich eben scheiden lässt). Das funktioniert nicht.Im Übrigen hast Du die Information, wonach deine Mutter Vertragspartner ist, Anfangs verschwiegen. Je nach Problemstellung kann das Auswirkungen auf alle Antworten haben (in diesem Fall aber nicht).
Im Mietrecht gibt es ein paar Möglichkeiten zu einem Sonderkündigungsrecht, wobei hier immer die gesetzliche Frist von 3 Monaten einzuhalten ist. Ergo bezieht sich dieses Recht immer auf Verträge mit einer Kündigungsfrist > 3 Monate (z.B. Zeitmietverträge, Verträge mit Kündigungsausschluss).
Im Übrigen gibt es ein Urteil des AG Leipzig, wonach der Wechsel des Studienortes durchaus ein Sonderkündigungsrecht begründen kann, allerdings bezog sich der Fall auch auf einen Kündigungsausschluss. Die 3-Monatsfrist hatte die Klägerin dennoch einzuhalten (war auch nie Gegenstand der Verhandlung).
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Danke für die etwas nettere Antwort. Warum haben sie nichts damit zu tun? Meine Mutter hat die Wohnung schließlich gemietet?
Was auf den Vertrag nur soweit eine Auswirkung hat das sie, nicht Du, diesen kündigen muß.
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