Hallo ihr Lieben
Ich habe zu dem Thema bisher nichts gefunden und hoffe daher, dass mir hier jemand vielleicht helfen kann.
Ich werde am 1.10.2015 in meine erste eigene Wohnung ziehen.
In dem Miethaus gibt es drei Parteien.
Es gibt einen Hauptschüler, der über den Vermieter läuft.
Für jeden Mieter wurde ein Nebenzähler eingebaut. Dieser wird monatlich vom Vermieter abgelesen und erhebt daher die Stromkosten.
Ist dies zulässig?
Und müssen die Zähler auch geeicht sein? Und wie sind die Eichpflichten?
Ich hoffe, dass mir einige hier helfen können.
Liebe Grüße
juazzu