Kaution nicht zurückbekommen

  • Hallo,
    ich habe ein Problem mit der Kaution.
    Bis vor über einem Jahr habe ich mit meinem damaligen Freund eine Wohnung gemietet. Der Vermieter hat damals in England gewohnt und eine Maklerin hat sich um die Vermietung der Wohnung gekümmert. Nachdem ich mich von meinem Exfreund getrennt habe bin ich ausgezogen und er hat die Wohnung in den drei Monaten Kündigungsfrist allein bewohnt. Die Kaution haben wir nicht zurückerhalten. Der genannte Grund war, dass wir angeblich in der Wohnung geraucht haben. Erstens haben wir nicht in der Wohnung geraucht und zweitens stand nicht im Mietvertrag, dass wir das nicht dürfen. Ich habe mich schon von einem Anwalt beraten lassen, doch er sagte, dass da nichts mehr zu machen ist, da er nicht mehr rausfinden konnte wo der Vermieter heute wohnt.
    Vorher hat er jedoch gesagt, dass mir die Kaution auf jeden Fall zusteht, wenn für die "entstandenen Kosten" keine Rechnung innerhalb eines halben Jahres gestellt werden würde. Stimmt das? Kann ich doch noch etwas tun?

    Wäre echt dankbar über Tipps und Hilfe.

  • qwertz123456:

    "Ich habe mich schon von einem Anwalt beraten lassen, doch er sagte, dass da nichts mehr zu machen ist, da er nicht mehr rausfinden konnte wo der Vermieter heute wohnt.
    Vorher hat er jedoch gesagt, dass mir die Kaution auf jeden Fall zusteht, wenn für die "entstandenen Kosten" keine Rechnung innerhalb eines halben Jahres gestellt werden würde. Stimmt das? Kann ich doch noch etwas tun?"
    - Ja, halte Dich weiter an den Anwalt, oder erwartest Du von uns "Nicht-Rechtsgelehrten" etwa anders lautende Meinungen?

    "Der Vermieter hat damals in England gewohnt und eine Maklerin hat sich um die Vermietung der Wohnung gekümmert."
    - Dein/Euer Ansprechpartner ist derjenige, der im Mietvertrag benannt ist - es sei denn, Euch liegt eine anders lautende Vollmacht vor.

  • Der Anwalt hat gesagt, dass er nichts mehr machen kann. Bei der Bank wurde mir gesagt, dass der Vermieter nichts mit dem Sparbuch anfangen kann, da es noch auf meinen Namen läuft und nicht als Kautionssparbuch angelegt wurde.
    Aber das würde ja bedeuten dass keine an das Geld kommt??

  • qwertz123456:

    "Der Anwalt hat gesagt, dass er nichts mehr machen kann."
    - Vielleicht will er Euch vor weiteren Kosten bewahren.

    "Bei der Bank wurde mir gesagt, dass der Vermieter nichts mit dem Sparbuch anfangen kann, da es noch auf meinen Namen läuft und nicht als Kautionssparbuch angelegt wurde.
    Aber das würde ja bedeuten dass keine an das Geld kommt??"
    - Das verstehe ich nicht. Hat also "irgend"jemand Euer Sparbuch? Das Guthaben daraus müsste doch nach einer Vermisstenmeldung und einer gewissen Zeit an Euch ausgezahlt werden können? Eine Kopie habt Ihr doch wohl...?

  • Der Anwalt hat gesagt, dass er nichts mehr machen kann. Bei der Bank wurde mir gesagt, dass der Vermieter nichts mit dem Sparbuch anfangen kann, da es noch auf meinen Namen läuft und nicht als Kautionssparbuch angelegt wurde.
    Aber das würde ja bedeuten dass keine an das Geld kommt??

    Wenn das Kautionssparbuch auf Deinen Namen läuft kannst Du die Kaution auch abheben, es sei denn die Kaution wurde an den VM
    verpfändet. In diesem Fall müßte für die Abhebung des Geldes auch der VM einverstanden sein.

    Ich habe neulich gehört, die Verpfändung kann die Bank auflösen, wenn der VM diesbezüglich angeschrieben wird mit einer Fristsetzung
    von 6 Wochen sich zu erklären. Nach diesem Termin ist die Kaution frei zur Abhebung.

  • Und wenn der Vermieter seine Adresse geändert hat? Ich weiß nicht wo er wohnt und der Anwalt konnte es auch nicht rausfinden.

    Für diesen Fall gibt es Möglichkeiten, die ein Anwalt eigentlich kennen müßte. z.B. eine öffentliche Zustellung, d.h. beim zuständigen AG
    ein öffentlicher Aushang etc.

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