Nein, das ist grundsätzlich richtig. Aber sie waren eben nicht neu gestrichen, sondern eben weiß mit grauschimmer...
Er hat halt immer alle Mieter ausziehen lassen, ohne das diese frisch gestrichen haben. Naja aber irgendwann muss es mal wieder getan werden und dieser Punkt ist jetzt erreicht. Aber mit welcher rechtfertigung müssen wir das tun, was er versäumte?
Beiträge von newbee
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Hm ich bin ja nun kein Experte, aber unter "alles in Ordnung" versteh ich nicht, dass sie renoviert ist.
Im Zweifelsfall hätten wir auch Umzugshelfer, die bezeugen könnten, dass die Wohnung unrenoviert war.Farbanstriche gibt es keine, Tapete ist/war/bleibt schlichte Raufaser.
Es geht auch letzendlich beim Streichen nur darum, dass die Wände vor allem im Dechenbereich und den Ecken eben nicht mehr super hell weiß sind, sondern einen leichten grau/schwarz Schleier haben, sodass ein stellenweses Streichen ggf optisch auffällt.
(Nichtraucherhaushalt) -
Es handelt sich um eine Ergänzung zum Mietvertrag, die am selben Tag unterzeichnet und an dem Mietvertrag angeheftet ist.
Ich bin soeben noch einmal über einen Artikel der Seite Welt.de gestoßen, in dem es heißt:
Vorsicht bei neueren MietverträgenNeuere Mietverträge können zudem wieder Schönheitsreparaturen auferlegen. Wer dehnbare Formulierungen wie "in der Regel" "ungefähr", "meist" oder "normalerweise alle drei Jahre" in seinem Vertrag findet, muss renovieren. Selbst wenn die üblichen Zeitabstände (drei, fünf, sieben Jahre) aufgelistet werden, bleibt diese Klausel wirksam. Es darf ja dann auch später gestrichen werden. Auch die Begriffe "im Allgemeinen" oder "in der Regel spätestens" sind vom Bundesgerichtshof (III ZR 351/04) abgesegnet.
"im Allgemeinen" wird bei uns genannt, sodass wir ja wies aussieht streichen müssen, ABER wie sieht es mit der Tatsache aus, dass wir die Wohnung unrenoviert übernommen haben?
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Hi,
ich bin neu hier, habe aber ein Prolem mit dem Vermieter. Wir (WG) haben unsere Wohnung zum 1.10. gekündigt und stehen nun vor dem Problem, dass unser Vermieter und wir unterschiedliche Ansichten haben, wie wir die Wohnung übergeben werden.
Wir haben vor 5 Jahren die Wohnung unrenoviert übernommen und sollen nun alles renovieren.Hierzu habe ich im Netz folgendes gefunden:
Wenn Vermieter eine Wohnung unrenoviert an Mieter übergeben, sind Klauseln im Mietvertrag zu fälligen Schönheitsreparaturen ungültig. Mieter müssen in diesen Fällen weder während der Mietzeit noch beim Auszug die Wohnung renovieren oder für unterlassene Renovierungen Schadenersatz zahlen. Das hat der Bundesgerichtshof in einem am Mittwoch verkündeten Urteil entschieden. (AZ. VIII ZR 185/14 u.a.)Nun werdet ihr sagen: "was steht denn im Übergabeprotokoll?" ja.... das sagt so ziemlich alles und nichts... die Formulierungen sind meiner Meinung nach alles andere als Eindeutig:
Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen. Dann der Mietvertrag:
Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen. Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen. Auch hierzu habe ich im Netz einiges gefunden:
Unzulässig sind starre Klauseln, die etwa Renovierungsarbeiten in festen Zeitabständen vorschreiben. Steht in Ihrem Mietvertrag, dass Küche und Bad alle drei 3 Jahre renoviert werden müssen, Wohn- und Schlafräume alle vier bis fünf Jahre sowie Fenster, Türen und Heizkörper alle sechs Jahre, können Sie diese Vorgaben ignorieren.Seine Forderungen sind, dass wir die Wohnung komplett streichen, Wände, Türen, Heizungen und teilweise Tapezieren. Zudem sind im Badezimmer Atersbedingt Putzschuppen an der Decke lose. Diese will er aus eigene Kosten verputzen lassen, streichen wäre aber ebenfalls unsere Aufgabe. Der verlegte PVC Boden wurde auf Teppich verlegt, sodass sämtliche Möbel darauf unweigerlich Druckstellen hinterlassen. Auch den sollen wir ersetzen, weil wir hier hätten Vlies unter die Möbel legen sollen. Und wer weiß, was ihm noch so einfällt...
Zum Schluss noch etwas zum schmunzeln (zumindest geht es mir so):
Eine Ergänzung zum Mietvertrag, die er meinen Mitbewohnern aufgedrückt hat, als diese vor mir hier eingezogen sind.Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen. Nach dem, was ich bisher gelesen habe sind seine Regelungen im Mietvertrag ungültig, wonach es nach dem BGB geregelt wird und dieses ist da sehr unbestimmt bzw. sagt halt nur dass es allgemein in einem ordentlichen Zustand übergeben werden muss.
Damit das klar ist: Wir sind gerne bereit (und werden dies auch in jedem Fall tun) unsere Schäden (schmutzige Wände/Bohrlöcher etc) zu beseitigen, nicht aber die Wohnung für Ihn zu renovieren.
Meine Frage:
Müssen wir renovieren?
Wenn ja, was?
Müssen wir für den Teppich aufkommen?
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