nebenkostenabrechnung nach nutzerwechsel WW

  • Hallo Leute!

    Ich entschuldige mich vorab für meine Unwissenheit aber ich hab's wirklich probiert...ich sitze mittlerweile seit 4std vor der Nebenkostenabrechnung meiner ehemaligen Wohnung und bin nicht viel schlauer als vorher.
    Meine ex Vermieterin ist ein Dragoner der übelsten Sorte und hat mich schon mehrmals übers Ohr gehauen.Zugegeben, ich hab es ihr nicht besonders schwer gemacht aber es war meine erste Wohnung und ich war froh eine zu finden in der man einen Hund halten darf.
    So und nun komm ich aufn Punkt:

    Laut dieser Nebenkostenabrechnung soll ich für 6 Monate Nutzungszeitraum und der hälfte vom ansonsten jährlich verbrauchten WW doppelt soviel Zahlen wie für 12 Monate Nutzungszeitraum...klingt für mich nicht logisch, auch nicht in Wintermonaten.

    Anbei sende ich euch die "aktuelle" Abrechnung und die vom Vorjahr zum Vergleich.
    Ich hoffe ich hab alle Angaben falls nicht
    -->Fragen!
    Bitte, bitte zeig dich, Karma!:)

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    Einmal editiert, zuletzt von bigLebowsky (3. September 2015 um 00:25)

  • Hi Berny,das ist die Vergleichsrechnung ich lade die von 2013/2014 nochmal hoch.

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  • Das die Kosten der Warmwasseraufbereitung so extrem gestiegen sind kann u. a. mit der Novellierung der Heizkostenverordnung zusammenhängen.

    Danach ist ab dem 1.1.2014 vorgeschrieben den Energiebedarf und somit die Kosten für die Warmwasseraufbereitung getrennt mittels Wärmemengenzähler zu ermitteln.

    Nicht mehr wie vorher anhand einer Formel.

    Das die Kosten für die Nutzer/Mieter dadurch extrem höher sind habe ich schon mehrfach beobachtet.

  • Hallo anitari,
    Vielen dank für deine Antwort.
    Verstehe ich es richtig, dass dieser Wärmemengenzähler, einen Preisanstieg ums 3,41fache, und einen 2,76fachen Anstieg des Warmwasserkostenanteils, plausibel macht?
    Es wäre das erste mal in meinem Leben dass mir eine Rechenformel lieber wäre:D

  • Hallo anitari,
    Vielen dank für deine Antwort.
    Verstehe ich es richtig, dass dieser Wärmemengenzähler, einen Preisanstieg ums 3,41fache, und einen 2,76fachen Anstieg des Warmwasserkostenanteils, plausibel macht?
    Es wäre das erste mal in meinem Leben dass mir eine Rechenformel lieber wäre:D

    Ob dadurch ein derartiger Anstieg gerechtfertigt ist kann man nicht sagen ohne die Berechnungsgrundlagen, sprich Originalbelege, zu kennen.

    Das es für den Mieter teurer ist/wird habe ich, wie gesagt, schon öfter gelesen.

    Ich empfehle Dir beim Vermieter Einsicht in die Originalbelege zu fordern. Da zu gewähren ist er verpflichtet.

    Bringt das keine Klarheit laß die Abrechnung fachanwaltlich prüfen.

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