Hallo zusammen,
zunächst möchte ich versuchen "meinen" Fall ordentlich zu schildern:
-Mieterin ist meine Mutter
-Sie hat ihre Wohnung fristgerecht zum 01.10.2015 gekündigt
-Die Wohnung ist in NRW, ca. 78m²
-Im Mietervertrag ist festgehalten, dass die Abschlussrenovierung durch den Mieter zum Ende des Mietverhältnisses zu erfolgen hat.
-Bauliche Veränderungen an der Wohnung durch den Vormieter sind nicht schriftlich festgehalten und waren meiner Mutter auch nicht bekannt.
Nun das Problem:
-Im Flur der Wohnung wurde durch den Vormieter vor über 15 Jahren eine Leichtbauwand eingezogen, welche den Flur in zwei Bereiche unterteilt.
-Die Wohnung verfügt im Flur über drei Einbauschränke (B = ca. 45cm, raumhoch). Die Türen und Rahmen dieser Schränke wurden vom Vormieter blau lackiert.
-> Der Vermieter verlangt nun von meiner Mutter, diese Änderungen des Vormierters "zurück zu bauen", bzw. im Fall der Einbauschränke, diese komplett weiß zu lackieren und die Wand ab zu reißen.
Meinem Verständnis nach kommt das überhaupt nicht in Frage, zumal meiner Mutter bislang gar nicht bekannt war, dass es sich bei der Wand um eine "Tat" des Vormieters handelt. Schriftlich festgehalten wurde dies ebenfalls nicht.
Meinem Verständnis nach ist die Wohnung (bzw. deren Wände ohne Einbauschränke!) komplett zu weißen (aktuell sind Wohnzimmer und Flur in rot gestrichen, professionelle Malerarbeit, mangelfrei, aber wenn der Vermieter lieber weiße Wände möchte - dann bitte) und dann besenrein zu übergeben.
Hat hier jemand Einblick wie hier die Sachlage ist?
Vorab besten Dank für alle Hilfe!
Beste Grüße
dermoo