Renovierungsfragen bei Auszug

  • Hallo zusammen,

    zunächst möchte ich versuchen "meinen" Fall ordentlich zu schildern:

    -Mieterin ist meine Mutter
    -Sie hat ihre Wohnung fristgerecht zum 01.10.2015 gekündigt
    -Die Wohnung ist in NRW, ca. 78m²
    -Im Mietervertrag ist festgehalten, dass die Abschlussrenovierung durch den Mieter zum Ende des Mietverhältnisses zu erfolgen hat.
    -Bauliche Veränderungen an der Wohnung durch den Vormieter sind nicht schriftlich festgehalten und waren meiner Mutter auch nicht bekannt.

    Nun das Problem:
    -Im Flur der Wohnung wurde durch den Vormieter vor über 15 Jahren eine Leichtbauwand eingezogen, welche den Flur in zwei Bereiche unterteilt.
    -Die Wohnung verfügt im Flur über drei Einbauschränke (B = ca. 45cm, raumhoch). Die Türen und Rahmen dieser Schränke wurden vom Vormieter blau lackiert.

    -> Der Vermieter verlangt nun von meiner Mutter, diese Änderungen des Vormierters "zurück zu bauen", bzw. im Fall der Einbauschränke, diese komplett weiß zu lackieren und die Wand ab zu reißen.

    Meinem Verständnis nach kommt das überhaupt nicht in Frage, zumal meiner Mutter bislang gar nicht bekannt war, dass es sich bei der Wand um eine "Tat" des Vormieters handelt. Schriftlich festgehalten wurde dies ebenfalls nicht.
    Meinem Verständnis nach ist die Wohnung (bzw. deren Wände ohne Einbauschränke!) komplett zu weißen (aktuell sind Wohnzimmer und Flur in rot gestrichen, professionelle Malerarbeit, mangelfrei, aber wenn der Vermieter lieber weiße Wände möchte - dann bitte) und dann besenrein zu übergeben.

    Hat hier jemand Einblick wie hier die Sachlage ist?

    Vorab besten Dank für alle Hilfe!

    Beste Grüße

    dermoo

  • Was sagt denn das Übergabeprotokoll zum Einzug der Mutter bezüglich der Wand? Ist irgendwo dort oder im Vertrag festgehalten, dass es sich um einen Mietereinbau handelt? Wenn ja, muss Deine Mutter diese rausreissen.

    Wenn es nirgendwo ersichtlich ist, konnte sie dies nicht wissen und die Wand kann stehen bleiben.

    Bezüglich der roten Wände: Diese muss der Vermieter in der Tat nicht so zurücknehmen. Das sat auch das BGH. Selbst wenn die Schönheitsreparaturklausel ungültig ist, muss der Vermieter diese "krasse" Farbgebung nicht akzeptieren bei der Rücknahme der Wohnung.

  • Na ja, es kommt nicht nur darauf an ob was baulich verändert wurde, sondern darauf wie die Wohnung zu Mietbeginn beschrieben ist. Will heißen wenn man drei Räume + Bad gemietet hat kann man nicht 4 Räume + Bad zurückgeben, auch wenn es der Vormieter war der daraus 4 Räume gemacht hat.
    Klar es wäre für alle schöner wenn genau beschrieben wäre wer, wann, was verändert hat zwingend nötig ist das nicht, das kann sich auch aus dem Kontext ergeben. Ist einfach vom Einzelfall abhängig und wie genau das beschrieben ist.

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (2. September 2015 um 11:53)

  • Was sagt denn das Übergabeprotokoll zum Einzug der Mutter bezüglich der Wand? Ist irgendwo dort oder im Vertrag festgehalten, dass es sich um einen Mietereinbau handelt? Wenn ja, muss Deine Mutter diese rausreissen.

    Wenn es nirgendwo ersichtlich ist, konnte sie dies nicht wissen und die Wand kann stehen bleiben.

    Bezüglich der roten Wände: Diese muss der Vermieter in der Tat nicht so zurücknehmen. Das sat auch das BGH. Selbst wenn die Schönheitsreparaturklausel ungültig ist, muss der Vermieter diese "krasse" Farbgebung nicht akzeptieren bei der Rücknahme der Wohnung.

    Danke für die flotte Antwort!

    Laut meiner mum ist dies in keinster Weise im übergabeprotokoll festgehalten.
    Jedoch ist die Wohnung in der Tat als 3 Zimmer kdb festgehalten. Nun ist es halt so, dass die Diele in zwei Bereiche unterteilt ist...

  • Danke für die flotte Antwort!

    Laut meiner mum ist dies in keinster Weise im übergabeprotokoll festgehalten.
    Jedoch ist die Wohnung in der Tat als 3 Zimmer kdb festgehalten. Nun ist es halt so, dass die Diele in zwei Bereiche unterteilt ist...


    Mhh, schwer was zu raten? Ich würde mich sehr wahrscheinlich dafür entscheiden die Wand zu entfernen, ganz einfach um nicht im zweifel der Kaution hinterherklagen zu müssen, wenn es denn eine geben sollte. Wenn es keine geben sollte, würde ich es halten wie AndreasC1977 schon schreibt.

  • Hallo dermoo,

    Vorab: Mit dem Vormieter hat der (Nach-)mieter nichts zu tun. Der Vertragspartner des Mieters ist der Vermieter.
    Wenn der Mieter beweisen kann, dass bei Übernahme der Mietsache die Zwischenwand bereits vorhanden war UND im MV nichts Gegenteiliges steht, gehört die LBW zur Mietsache.

    "Sie hat ihre Wohnung fristgerecht zum 01.10.2015 gekündigt"
    - Geht nicht. Entweder zum Monatsende 09 oder 10.

    "Im Mietervertrag ist festgehalten, dass die Abschlussrenovierung durch den Mieter zum Ende des Mietverhältnisses zu erfolgen hat."
    - Der Begriff "Renovierung" ist gesetzlich nicht näher definiert...

    "Der Vermieter verlangt nun von meiner Mutter, diese Änderungen des Vormierters "zurück zu bauen", bzw. im Fall der Einbauschränke, diese komplett weiß zu lackieren und die Wand ab zu reißen."
    - Verlangen kann er vieles...

    "Meinem Verständnis nach ist die Wohnung (bzw. deren Wände ohne Einbauschränke!) komplett zu weißen (aktuell sind Wohnzimmer und Flur in rot gestrichen,"
    - Wenn die jetzt bunten Wände bei Bezug weiss waren, richtig. Bunte Wände gelten als Beschädigungen.

    "..., aber wenn der Vermieter lieber weiße Wände möchte - dann bitte) und dann besenrein zu übergeben."
    - ... und ohne Beschädigungen, würde ich (auch) sagen.

  • Guten Morgen,

    ok, bei der Formulierung bzgl. des Kündigungstermins habe ich mich falsch ausgedrückt, hat meine Mum aber alles richtig gemacht, keine Sorge.


    Die Wände waren zuvor schon rot, meine Mum fand die Arbeit (Vormieter war ein Malermeister) aber so schön, das Sie ihrerseits auf eine Renovierung bzw. weiß streichen in Absprache mit besagtem Vormieter verzichtet hat.
    Trotzdem werde ich die Bude für meine Mutter komplett weiß streichen. Kostet ja nicht die Welt und da ich es recht gut kann sollte ich auch in 1-2 Tagen am WE durch sein.

    Die Wand werden wir drin lassen. Es gibt Fotos vom Vormieter welche die Wand in der Diele bereits zeigen und diverse Zeugen die seit über 10 Jahren im Haus wohnen und die Wohnung kennen.
    Einzig bei den Einbauschränken bin ich noch unschlüssig. Hier sind wie gesagt die Türen blau lackiert (ebenfalls vom Vormieter). Wenn ich die weiß lackieren will (wie von der Sekretärin des Vermieters gegenüber meiner Mutter verlangt) wirds schon ein größerer Aufwand (abschleifern und locker 3-4x lackieren bis es ordentlich deckt). mE steht das in keinem Verhältnis, zumal die Einbauschränke ja auch zur Mietsache gehören sollten und an sich keine Mängel aufweisen.

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