Im schlimmsten Fall bald obdachlos ?

  • Hallo liebe Community,

    dieser Fall ist leider ein bißchen "komplizierter", da es sich bei meinen derzeitigen Vermietern um Familie handelt ... aber wir fangen einfach mal von vorne an :)

    Mein Schwager und meine Schwägerin (Schwester meines Mannes) haben sich ein 3-Familienhaus gekauft, in dem wir ganz offiziell seit dem 01.08.2012 mit Mietvertrag zur Miete wohnen. Leider konnten mein Schwager & meine Schwägerin das Haus finanziell nicht mehr halten und mussten dem entsprechend verkaufen.
    Im Juni 2015 wurde uns mündlich mitgeteilt, dass das Haus zum 01.12.15 leer verkauft wurde und wir deswegen bis zum 01.12. ausgezogen sein müssen, da sie sonst für jeden Monat, den wir länger hier wohnen, regresspflichtig sind und eine erhebliche "Strafe" zahlen müssen.

    Wir sind seitdem wirklich sehr aktiv auf der Suche nach einer Wohnung in der unmittelbaren Umgebung (Umkreis 10km), da wir unserem 12 jährigen Sohn keinen Schulwechsel bzw. Fußballvereinwechsel antun möchten. Wir sind halt 2012 erst von NRW nach Bayern gezogen und ein erneuter Neuanfang wäre für ihn aktuell meiner Meinung nach unzumutbar. Mitten in der Pubertät gestaltet sich sowas oft schwieriger als damals, wo er noch im Grundschulalter war.

    Nun haben wir dies bezüglich jedoch zwei große Probleme:
    a) ist das Wohnungsangebot in der unmittelbaren Umgebung sehr gering
    b) mein Lebensgefährte hat eine negative Schufa

    Ich habe mich zwar schlau gemacht und eine richtig ausführliche Bewerbungsmappe für Wohnungsbesichtigungen erstellt, welche eine ausgefüllte Selbstauskunft, Verdienstabrechnungen, aktuelle Schufa-Selbstauskünfte von uns beiden, ein gutes Mieterzeugnis und die Angabe von liquiden Mietbürgen (falls benötigt) enthält aber trotzdem bekommen wir bisher nur Absagen.

    Die negative Schufa meines Lebensgefährten bezieht sich auf Altlasten, die jedoch komplett beglichen sind und wo es nicht um offene Mieten oder dergleichen ging. Und wir haben die Löschung dieses Eintrags beantragt, was aber leider wohl ein wenig dauert.

    Ich habe nun Angst, dass wir bis zum 01.12. nichts finden und ich weiß nicht, was ich dann tun soll.
    Natürlich will ich nicht, dass es Streit innerhalb der Familie gibt, weil wir nicht am 01.12. hier draußen sind und dadurch eben Strafe gezahlt werden muss. Aber in einen Karton auf der Straße kann ich doch mit meiner Familie auch nicht ziehen, falls wir bis zum 01.12. nichts gefunden haben ?!?

    Dem entsprechend brauche ich von euch einen Rat, was ich nun tun kann. Eventuell gibt es Stellen, an die man sich wenden kann, die einem bei der Wohnungssuche helfen ? Ich weiß nicht, ob das Wohnungsamt für uns zuständig wäre, da wir ein Monats-Nettoeinkommen von 4.000 € haben und damit keinen Anspruch auf einen WBS, Wohngeld oder dergleichen ... Und wie sieht es rechtlich aus: ist die mündliche Kündigung im Juni überhaupt wirksam gewesen und müsste ich also rein rechtlich wirklich am 01.12. hier raus sein, egal ob wir was gefunden haben oder nicht ?

    Vielen Dank vorab für eure Unterstützung.

    Lieben Gruß

    Marpesia

  • Zitat

    Eventuell gibt es Stellen, an die man sich wenden kann, die einem bei der Wohnungssuche helfen ?

    Ja, die gibt es. Nennen sich Makler. Und bei diesem netto dürfte das kein Problem sein.

    Zitat

    Und wie sieht es rechtlich aus: ist die mündliche Kündigung im Juni überhaupt wirksam gewesen und müsste ich also rein rechtlich wirklich am 01.12. hier raus sein,

    Eine mündliche Kündigung ist nie wirksam, denn im Mietrecht gibt es nur die schriftliche Form der Kündigung. Aber, da der Verkauf des Hauses kein gültiger Kündigungsgrund ist, könnt ihr so lange wohnen bleiben, wie ihr wollt. Dass dadurch das Verhältnis innerhalb der Familie gestört ist, steht auf einem anderen Blatt.

  • Hallo Marpesia;

    "dieser Fall ist leider ein bißchen "komplizierter", da ..."
    - Nein, ist er nicht, da das Gesetz auf persönliche Befindlichkeiten oder Sentimentalitäten keine Rücksicht nimmt. Meinem Vorredner schliesse ich mich an.

  • Zitat

    Im Juni 2015 wurde uns mündlich mitgeteilt, dass das Haus zum 01.12.15 leer verkauft wurde und wir deswegen bis zum 01.12. ausgezogen sein müssen, da sie sonst für jeden Monat, den wir länger hier wohnen, regresspflichtig sind und eine erhebliche "Strafe" zahlen müssen.

    Erzählen kann man Euch viel. Euch wurde nicht gekündigt, da die Anforderungen nach § 568 BGB nicht eingehalten worden sind. Die Tatsache, dass ein Verkauf keinen Kündigungsgrund nach § 573 BGB darstellt, tut sein übriges.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Also selbst wenn die Kündigung rechtens wäre, was soll die Aufregung? Sind doch noch fast 3 Monate Zeit? Und ganz ehrlich, bei 4000€ netto sollte wohl, zumindest übergangsweise, immer was zu finden sein, wenn man den auch bereit ist erst mal Abstriche zu machen. Von da aus kann man dann ja weitersuchen.
    Ein Anrecht auf die Traumwohnung in einem bestimmten Stadtbezirk innerhalb von 3 Monaten gibt es natürlich nicht.

  • Natürlich will ich nicht, dass es Streit innerhalb der Familie gibt, weil wir nicht am 01.12. hier draußen sind und dadurch eben Strafe gezahlt werden muss.

    ...

    Und wie sieht es rechtlich aus: ist die mündliche Kündigung im Juni überhaupt wirksam gewesen und müsste ich also rein rechtlich wirklich am 01.12. hier raus sein, egal ob wir was gefunden haben oder nicht ?

    Hallo,

    rein rechtlich ist die Kündigung unwirksam. Zum einen weil sie mündlich ausgesprochen wurde und zum anderen, weil der Verkauf kein Kündigungsgrund ist.

    So gesehn, mußt du nicht ausziehen und kannst auf dein Recht pochen. Aber dass passt mit deinem Vorhaben, Ärger zu vermeiden, nicht zusammen.

    Aber es ist ja noch etwas Zeit und bei dem Einkommen, sollte ein Wohnung zu finden sein.

    Gruss
    H H

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