Nutzerwechselkosten - wer zahlt das?

  • Ich schon wieder ;)

    Wer zahlt die Nutzerwechselkosten? Ich bin aus einer Mietwohnung ausgezogen und soll jetzt die Nutzerwechselkosten (Berechnet durch ein externes Unternehmen, welches die Betriebskostenabrechnung macht) zahlen. Laut dem WWW muss diese Kosten der Vermieter tragen (Urteil vom Bundesgerichtshof Grundsatzurteil VIII ZR 19/07).

    Was meint ihr?

    Danke!!!

  • Zitat

    Laut dem WWW muss diese Kosten der Vermieter tragen (Urteil vom Bundesgerichtshof Grundsatzurteil VIII ZR 19/07).

    Es sein denn, es wurde im Mietvertrag vereinbart, dass der Mieter diese Nutzerwechselgebühr zu zahlen hat. Was steht diesbezüglich im Mietvertrag?

    Ist dort nichts vereinbart, kann der Vermieter diese Kosten nicht geltend machen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Wenn es nicht vertraglich geregelt wurde, sind die Nutzerwechselkosten vom Vermieter zu tragen gem. BGH-Urteil.
    Nur wenn das Abwälzen der Kosten im Mietvertrag vereinbart wurde, können diese auf den Mieter gelegt werden.

    In vielen Mietverträgen ist inzwischen eine entsprechende Klausel enthalten.

  • Also ich habe gerade nochmal den Mietvertrag durchgeschaut und nichts der Gleichen bzgl. der Nutzerwechselkosten gefunden...

    Bin auch nur durch Zufall auf diese Kosten aufmerksam geworden, weil mir die Abrechnung von Anfang an merkwürdig vor kam. Von 2009 bis 2012 habe ich in der Summe 40 Euro nachgezahlt - für 2013 und 2014 soll ich über 600 Euro nachzahlen! Und ich habe nichts mehr gehabt. Die Fahrstuhlkosten (TÜV, Wartung) sind mehr als verdoppelt worden sowie die Gebäudeversicherung für das komplette 6 Parteienhaus von 250 Euro auf über 800 Euro von einem aufs andere Jahr geändert.

    Bist du Experte im Mietrecht?

  • danyobee:

    "ich habe gerade nochmal den Mietvertrag durchgeschaut und nichts der Gleichen bzgl. der Nutzerwechselkosten gefunden..."
    - Dann hat der VM diese zu übernehmen.

    "Bist du Experte im Mietrecht?"
    - Solche (fast) Suggestivfragen kannste uns gerne ersparen. Die Helferlein hier sind meist Mieter, Vermieter oder Interessierte.

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