Darf ich ausziehen ohne weiter auf das Schreiben zu reagieren? 0
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ja, nur Einschüchterung (0) 0%
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ja, aber besser Anwaltsschreiben aufsetzen (0) 0%
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nein, erst Schulden bezahlen (0) 0%
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nein, erst Mitbewohner wegen Schulden verklagen ;) (0) 0%
folgender blöder Fall:
mein Mitbewohner (Hartz 4) und ich (nicht) wohnen beide als Hauptmieter zusammen. Jetzt habe ich zum 31.01 fristgemäß mit drei Monaten Vorlauf am 27. Oktober gekündigt.
Plötzlich kommt vom Vermieter ein Schreiben, ich kann erst ausziehen, wenn die Mietschulden in Höhe von 322 Euro bezahlt sind und mein Mitbewohner nachweisen kann, dass er in Zukunft die Miete auch alleine trägt... ich habe meinen Anteil stets überwiesen und seiner vom Amt kam wohl irgendwann vor einigen Monaten mal nicht dort an... muss ich mich nu von meinem Vermieterschreiben verunsichern lassen, oder kann ich einfach ausziehen am 31.01. und der Rest ist Pech.. anzumerken ist, Kaution hab ich zum Glück keine hinterlegt.. also einfach raus?? ja oder nein...
Besten Dank im Vorraus für klugen Rat
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verzweifelt : /
Liv