Hilfe ich darf nicht ausziehen...

  • Darf ich ausziehen ohne weiter auf das Schreiben zu reagieren? 0

    1. ja, nur Einschüchterung (0) 0%
    2. ja, aber besser Anwaltsschreiben aufsetzen (0) 0%
    3. nein, erst Schulden bezahlen (0) 0%
    4. nein, erst Mitbewohner wegen Schulden verklagen ;) (0) 0%

    folgender blöder Fall:
    mein Mitbewohner (Hartz 4) und ich (nicht) wohnen beide als Hauptmieter zusammen. Jetzt habe ich zum 31.01 fristgemäß mit drei Monaten Vorlauf am 27. Oktober gekündigt.
    Plötzlich kommt vom Vermieter ein Schreiben, ich kann erst ausziehen, wenn die Mietschulden in Höhe von 322 Euro bezahlt sind und mein Mitbewohner nachweisen kann, dass er in Zukunft die Miete auch alleine trägt... ich habe meinen Anteil stets überwiesen und seiner vom Amt kam wohl irgendwann vor einigen Monaten mal nicht dort an... muss ich mich nu von meinem Vermieterschreiben verunsichern lassen, oder kann ich einfach ausziehen am 31.01. und der Rest ist Pech.. anzumerken ist, Kaution hab ich zum Glück keine hinterlegt.. also einfach raus?? ja oder nein...
    Besten Dank im Vorraus für klugen Rat :) :)
    verzweifelt : /
    Liv

  • Wenn 2 Personen als Hauptmieter eingetragen sind, dann können nur beide oder keine diesen Vertrag kündigen und ausziehen. D.h. einer haftet für den kompletten Betrag, wenn der andere nicht kann oder will.

    Geben Sie mal bei Google den Begriff Gesamtschuldner ein und lesen Sie sich schlau.

  • Vielen Dank für die Antwort, was ist jedoch mit folgendem Fall, der hier weiter unten beschrieben ist: https://forum.mietrecht.de/thread/545-ein…will-kuendigen/
    es scheint so als könne man da in dringenden Fällen doch raus, bzw. einen Untermieter reinschieben, oder hab ich das falsch verstanden?
    und würde es eventuell bei einer schnelleren Klärung helfen, dass jemand in meiner belegbaren Abwesenheit heimlich meinen Computer benutzt und sich davor einen gewichst hat und damit meine Privatsphäre verletzt hat die ungestörte Nutzung meiner Räume hinfällig wurde?

  • Ich möchte nicht wissen, wie oft die Frage bislang in unterschiedlichen Konstellationen hier im Forum aufgetaucht ist...

    Wenn zwei oder mehrere Personen einen Mietvertrag als gemeinsame Hauptmieter geschlossen haben, so können diese den Vertrag auch nur gemeinsam beenden. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, nur eine der Parteien (aus welchem Grund auch immer) aus dem Vertrag zu entlassen.

    Sie können zwar aus der Wohnung ausziehen (daran wird Sie keiner hindern können), allerdings bleiben Sie in der gesamtschuldnerischen Haftung, solange der geschlossene Mietvertrag Bestand hat (siehe vorheriger Absatz).

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