Hallo,
da dies ein etwas spezieller Fall ist konnte ich dazu noch keine Antwort finden:
Es müssen Wiederhestellungsarbeiten in der Mietswohnung vorgenommen werden. Der Mieter möchte sich nicht darum kümmern einen Termin mit den Handwerkern auszumachen, bzw. diese hereinzulassen, da er tagsüber arbeiten ist. Generell hat er mir für solche Fälle erlaubt Zutritt zu seiner Wohnung zu verschaffen, allerdings möchte ich mich selber nicht ständig darum kümmern müssen, da ich schließlich auch arbeiten muss. Zudem möchte ich auch nicht ständig ohne ihn in seiner Wohnung sein, da es mir umgekehrt auch nicht gefallen würde.
Wer ist nun in der Pflicht die Handwerker hereinzulassen? Der Mieter oder der Vermieter (Zutrittsgenehmigung des Mieters vorausgesetzt)?
Vielen Dank im Voraus!
Watzi