Handwerksarbeiten - Wer muss für Zutritt sorgen

  • Hallo,

    da dies ein etwas spezieller Fall ist konnte ich dazu noch keine Antwort finden:

    Es müssen Wiederhestellungsarbeiten in der Mietswohnung vorgenommen werden. Der Mieter möchte sich nicht darum kümmern einen Termin mit den Handwerkern auszumachen, bzw. diese hereinzulassen, da er tagsüber arbeiten ist. Generell hat er mir für solche Fälle erlaubt Zutritt zu seiner Wohnung zu verschaffen, allerdings möchte ich mich selber nicht ständig darum kümmern müssen, da ich schließlich auch arbeiten muss. Zudem möchte ich auch nicht ständig ohne ihn in seiner Wohnung sein, da es mir umgekehrt auch nicht gefallen würde.

    Wer ist nun in der Pflicht die Handwerker hereinzulassen? Der Mieter oder der Vermieter (Zutrittsgenehmigung des Mieters vorausgesetzt)?

    Vielen Dank im Voraus!

    Watzi

  • Hallo watzi,

    der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache i.O. zu halten (§535 BGB).
    Den Mieter trifft eine Mitwirkungspflicht, damit die Arbeiten überhaupt durchgeführt werden können.

    Wie sich VM + M nun einigen, ist m.E. (gottseidank noch) nicht gesetzlich geregelt.

  • Zitat

    Der Mieter möchte sich nicht darum kümmern einen Termin mit den Handwerkern auszumachen

    Ist ja auch nicht seine Sache. Das mußt Du als Vermieter machen.

    Der Mieter hat dafür zu sorgen das die Arbeiten ausgeführt werden können.

    Kann er selbst nicht anwesend sein bzw. die Handwerker rein lassen muß er dafür sorgen das dies jemand anderes für ihn macht.

    Wenn er Dir schon erlaubt das für ihn zu machen wo ist das Problem?

    Man kann natürlich auch versuchen die Termine so zu legen das der Mieter selbst ausmachen und die Handwerker rein lassen kann.

  • Danke euch für die schnellen Antworten,

    Ist ja auch nicht seine Sache. Das mußt Du als Vermieter machen.

    Gut, das sehe ich gerne ein, dann kriegt er mit genug Vorlaufzeit einen Termin vorgesetzt.

    Wenn er Dir schon erlaubt das für ihn zu machen wo ist das Problem?

    Ganz einfach: Ich habe dafür genausowenig Zeit und Lust und habe nach einer gesetzlichen Vorgabe gesucht, die so etwas eindeutig regelt, nach der man dann vorgehen könnte.

    Einmal editiert, zuletzt von watzi (31. August 2015 um 19:42)

  • Gut, das sehe ich gerne ein, dann kriegt er mit genug Vorlaufzeit einen Termin vorgesetzt.


    Und ausgerechnet an dem Termin hat er schon einen nicht mehr abänderbaren wichtigen anderen Termin...:p

  • Und ausgerechnet an dem Termin hat er schon einen nicht mehr abänderbaren wichtigen anderen Termin...:p

    Dann dauert es eben länger, bis er das Zimmer wieder nutzen kann :p

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