Wir wohnen zur Untermiete bei den Kindern, die ein Haus gemietet haben.Im Hauptmietvertrag der Kinder steht folgende Klausel:
als Untermieter treten die Eheleute..... mit in den Vertrag ein.
Kennt sich jemand aus.Können wir eventuell haftbar gemacht werden, wenn der Hauptmieter zahlungsunfähig ist? Wir haben den Hauptmietvertrag nicht mit unterschrieben.
Mietklausel im Vertrag des Hauptmieters
-
RENIHA -
15. November 2010 um 14:16 -
Erledigt
-
-
-
Wir wohnen zur Untermiete bei den Kindern, die ein Haus gemietet haben.Im Hauptmietvertrag der Kinder steht folgende Klausel:
als Untermieter treten die Eheleute..... mit in den Vertrag ein.
Kennt sich jemand aus.Können wir eventuell haftbar gemacht werden, wenn der Hauptmieter zahlungsunfähig ist? Wir haben den Hauptmietvertrag nicht mit unterschrieben.
Nein, Ihr könnt nicht haftbar gemacht werden, da Eure Unterschriften "fehlen". -
Als Untermieter können Sie nicht für Zahlungsrückstände des Mieters verantwortlich gemacht werden, da Sie in der Regel nicht Vertragspartner des Vermieters sind.
Aber: Endet das Vertragsverhältnis mit dem Hauptmieter aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten, so endet auch das Untermietverhältnis automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
-
Als Untermieter können Sie nicht für Zahlungsrückstände des Mieters verantwortlich gemacht werden, da Sie in der Regel nicht Vertragspartner des Vermieters sind.
Aber: Endet das Vertragsverhältnis mit dem Hauptmieter aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten, so endet auch das Untermietverhältnis automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
An GruwoVielen Dank für die Beantwortung meiner Frage!
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!