Als Untermieter können Sie nicht für Zahlungsrückstände des Mieters verantwortlich gemacht werden, da Sie in der Regel nicht Vertragspartner des Vermieters sind.
Aber: Endet das Vertragsverhältnis mit dem Hauptmieter aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten, so endet auch das Untermietverhältnis automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
An Gruwo
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage!