Ich habe eine Frage, zu der ich leider keine Antwort finde. Meine Hausverwaltung möchte ab Oktober 2015 eine Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete vornehmen und bittet um meine schriftliche Zustimmung.
Ich habe der Mieterhöhunh widersprochen, da ich eine Einbauküche in der Wohnung habe, die 40 Jahre alt ist. Sie besteht aus zwei Hängeschränken, einer Spüle und einer Arbeitsfläche. Alles ist mehr als baufällig. Die Verwaltung jedoch lehnt den Widerspruch ab, da die Küche als wohnwerterhöhend gilt.
Meine Frage lautet nun, ob das überhaupt rechtens ist? Ich bezahle für eine uralte Küche, die ich quasi nur schlecht nutzen kann da sie sehr baufällig ist.
Über Hilfe würde ich mich sehr freuen.