Mieterhöhung trotz 40 Jahre alter Einbauküche

  • Ich habe eine Frage, zu der ich leider keine Antwort finde. Meine Hausverwaltung möchte ab Oktober 2015 eine Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete vornehmen und bittet um meine schriftliche Zustimmung.
    Ich habe der Mieterhöhunh widersprochen, da ich eine Einbauküche in der Wohnung habe, die 40 Jahre alt ist. Sie besteht aus zwei Hängeschränken, einer Spüle und einer Arbeitsfläche. Alles ist mehr als baufällig. Die Verwaltung jedoch lehnt den Widerspruch ab, da die Küche als wohnwerterhöhend gilt.

    Meine Frage lautet nun, ob das überhaupt rechtens ist? Ich bezahle für eine uralte Küche, die ich quasi nur schlecht nutzen kann da sie sehr baufällig ist.

    Über Hilfe würde ich mich sehr freuen.

  • Hallo RonnyBehnert,

    "Meine Hausverwaltung möchte ab Oktober 2015 eine Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete vornehmen und bittet um meine schriftliche Zustimmung."
    - Welchen Grund gibt die HV an?

    "... Einbauküche in der Wohnung habe, die 40 Jahre alt ist. Sie besteht aus zwei Hängeschränken, einer Spüle und einer Arbeitsfläche. Alles ist mehr als baufällig."
    - Ist sie lt. MV mitgemietet?

    "Die Verwaltung jedoch lehnt den Widerspruch ab, da die Küche als wohnwerterhöhend gilt."
    - Naja, sie könnte ja noch funktionieren obwohl der Wert wohl gegn Null gehen dürfte.

    "Ich bezahle für eine uralte Küche, die ich quasi nur schlecht nutzen kann da sie sehr baufällig ist."
    - Habe damit leider gottseidank keine Erfahrung(en).

  • Genauer Wortlaut des Mieterhöhungsverlangens?

    Na ja, eine EBK, egal wie alt, erhöht den Wohnwert schon bzw. den "Wert" wonach der Vermieter laut Mietspiegel oder Vergleichmiete ansetzten kann.

    Zitat

    Ich bezahle für eine uralte Küche, die ich quasi nur schlecht nutzen kann da sie sehr baufällig ist.

    Schon mal daran gedacht den Mangel anzuzeigen und die Behebung zu fordern?

  • Berny, als Grund wird nur die Erhöhung zur ortsüblichen Vergleichsmiete angegeben. Mehr nicht.
    Die Küche ist laut Mietvertrag mitgemietet.

    Anitari, habe ich. Aber es wird nichts gemacht.

    Ic h dachte vielleicht, dass es eine Art Maximalalter für eine Küche gibt. So dass die wertlose Küche also quasi irgendwann erneuert werden muss, da ich ja sonst für Schrott Miete zahle.

  • Hallo,

    wenn ich das lese, macht es den Eindruck du würdest die Miete nur für die Küche bezahlen!

    So lange die Küche funktioniert wäre sie auch kein Grund für eine Mietminderung. Du kannst nicht erwarten, dass der Vermieter in eine neue Küche investiert, nur weil die alte alt ist. Nach deiner Logik würden alle Wohnungen immer billiger werden, da ja alles älter wird.

    Ich wäre da vorsichtig mit der Verweigerung der Zustimmung. Der Vermieter kann dich auf ZUstimmung verklagen und wenn du dann kommst mit "ich will aber vorher eine neue Küche" begibst du dich auf dünnes Eis.

    Wie ist denn die ortsübliche Vergleichsmiete und was zahlst du?

    Gruss
    H H

  • Ich wäre da vorsichtig mit der Verweigerung der Zustimmung. Der Vermieter kann dich auf ZUstimmung verklagen ...


    ... aber ob als Grund nur die Erhöhung zur ortsüblichen Vergleichsmiete angegeben ausreicht...?

  • Hallo,

    wenn ich das lese, macht es den Eindruck du würdest die Miete nur für die Küche bezahlen!

    So lange die Küche funktioniert wäre sie auch kein Grund für eine Mietminderung. Du kannst nicht erwarten, dass der Vermieter in eine neue Küche investiert, nur weil die alte alt ist. Nach deiner Logik würden alle Wohnungen immer billiger werden, da ja alles älter wird.

    Ich wäre da vorsichtig mit der Verweigerung der Zustimmung. Der Vermieter kann dich auf ZUstimmung verklagen und wenn du dann kommst mit "ich will aber vorher eine neue Küche" begibst du dich auf dünnes Eis.

    Wie ist denn die ortsübliche Vergleichsmiete und was zahlst du?

    Gruss
    H H

    Du hast anscheinend nicht richtig gelesen. Es geht nicht um eine Mietminderung sondern um eine Erhöhung der Miete! Und niemand hat behauptet, dass ich nur für die Küche bezahle!

  • Du hast anscheinend nicht richtig gelesen. Es geht nicht um eine Mietminderung sondern um eine Erhöhung der Miete! Und niemand hat behauptet, dass ich nur für die Küche bezahle!


    Auch wenn sich @HH unglücklich ausgedrückt hat, hätteste Dir und uns die Ausrufezeichen ersparen können.

  • Auch wenn sich @HH unglücklich ausgedrückt hat, hätteste Dir und uns die Ausrufezeichen ersparen können.

    Auch wenn Du nichts Besseres zu tun hast als Dich über Sinnlosigkeiten zu echauffieren, hätteste Dir und uns diese Nachricht ersparen können. - Ausrufezeichen!

  • Auch wenn Du nichts Besseres zu tun hast als Dich über Sinnlosigkeiten zu echauffieren, hätteste Dir und uns diese Nachricht ersparen können. - Ausrufezeichen!


    Leider sieht man es den Fragestellern anfangs nicht an, ob sie (überhaupt) Hilfe verdienen...:eek: Bei Dir ist es nun klar. - Punkt.

  • Leider sieht man es den Fragestellern anfangs nicht an, ob sie (überhaupt) Hilfe verdienen...:eek: Bei Dir ist es nun klar. - Punkt.

    Wie schön, dass Du entscheidest wer Hilfe verdient und wer nicht. :)
    Leider sieht man den Antwortenden anfangs nicht an, ob sie (überhaupt) in der Lage sind weiter zu helfen… Bei Dir ist es nun klar.

    Im Übrigen wurde mir an anderer Stelle sehr kompetent weiter geholfen. Vielleicht solltest Du Dir in Sachen Neutralität und Professionalität doch mal eine Scheibe abschneiden. :) Tut mir leid, dass Du frustriert bist, aber das lasse doch bitte an Anderen aus. - Ausrufezeichen und Ende!

  • Meine Frage lautet nun, ob das überhaupt rechtens ist?


    Ja, das ist es. Du hast die Zustimmung verweigert, also wird der Vermieter Klage auf Zustimmung einreichen. Vor Gericht wird er dann das Mieterhöhungsbegehren mit der seiner Meinung nach richtigen Spanneneinordnung präsentieren. Wenn das Gericht dem folgt, dann darfst du bezahlen. Erstens die ganzen Anwalts- und Gerichtskosten und zweitens noch nachträglich die Mieterhöhung.

    Darum meine Frage, hast du dich mit dem Mietspiegel deiner Gemeinde befasst, kommen von daher keine Überraschungen? Auch wenn du vor Gericht einsichtig bist und eine andere Mieterhöhung akzeptierst, rettet dich das nicht vor den Kosten.

    Aber mehr möchte ich dir nicht erzählen, denn so lange du das Mieterhöhungsbegehren nicht offen legst, so lange habe ich dir nichts mehr zu sagen.

  • Im Übrigen wurde mir an anderer Stelle sehr kompetent weiter geholfen. Vielleicht solltest Du Dir in Sachen Neutralität und Professionalität doch mal eine Scheibe abschneiden. :) Tut mir leid, dass Du frustriert bist, aber das lasse doch bitte an Anderen aus. - Ausrufezeichen und Ende!


    Mhh, lass mich mal raten, diese ander professionelle Stelle war doch bestimmt der Mieterverein, oder? Na ja wie auch immer.
    Es geht am Ende einfach darum das es in Prinzip egal ist wie alt die Küche ist, es geht um die Funktionstüchtigkeit. Davon mal ganz abgesehen wird das wohl auch nicht der einzige Punkt sein der bei eurem Mietspiegel zählt, oder? Normalerweise ist das ein ganzes Bündel von Faktoren, die dann zusammengenommen eben Summe XY ergeben.
    Ergo ist eswohl schon mal grundsätzlich eine Fehler sich auf die Küche zu fixieren.

  • Du hast anscheinend nicht richtig gelesen. Es geht nicht um eine Mietminderung sondern um eine Erhöhung der Miete! Und niemand hat behauptet, dass ich nur für die Küche bezahle!

    Hallo,

    du willst es scheinbar gar nicht verstehen, also schreibe ich es mal etwas einfacher:

    Eine alte Küche ist kein Mangel, solange sie funktioniert! D.h. du kannst sie nicht Ablehnung einer Mieterhöhung heranziehen.


    Aber du scheinst zu dem Typus zu gehören, der mit seiner verbohrten Meinung losgeht und Bestätigung sucht. Wenn er sie dann nicht findet, wird um sich geschlagen. Aber du hast ja scheinbar jemanden gefunden, der dir nicht widersprochen hat.

    Mach gerne was du willst. Am Ende mußt du nicht uns überzeugen, sondern den Richter.

    Over and Out!
    H H

  • RonnyBehnert

    Es fällt mir auf, daß Du nur Hängeschränke, Arbeisplatte und Spüle erwähnst. Was ist mit Kühlschrank und Herd bzw.Kochstelle?
    Gehört doch auch zu einer Küche.

    Alte Küchenmöbel sind zwar nicht so schön wie neue, funktionieren aber u.U.genau so wie neue.

    Einmal editiert, zuletzt von Banane (31. August 2015 um 11:49)

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