Beiträge von RonnyBehnert

    Leider sieht man es den Fragestellern anfangs nicht an, ob sie (überhaupt) Hilfe verdienen...:eek: Bei Dir ist es nun klar. - Punkt.

    Wie schön, dass Du entscheidest wer Hilfe verdient und wer nicht. :)
    Leider sieht man den Antwortenden anfangs nicht an, ob sie (überhaupt) in der Lage sind weiter zu helfen… Bei Dir ist es nun klar.

    Im Übrigen wurde mir an anderer Stelle sehr kompetent weiter geholfen. Vielleicht solltest Du Dir in Sachen Neutralität und Professionalität doch mal eine Scheibe abschneiden. :) Tut mir leid, dass Du frustriert bist, aber das lasse doch bitte an Anderen aus. - Ausrufezeichen und Ende!

    Hallo,

    wenn ich das lese, macht es den Eindruck du würdest die Miete nur für die Küche bezahlen!

    So lange die Küche funktioniert wäre sie auch kein Grund für eine Mietminderung. Du kannst nicht erwarten, dass der Vermieter in eine neue Küche investiert, nur weil die alte alt ist. Nach deiner Logik würden alle Wohnungen immer billiger werden, da ja alles älter wird.

    Ich wäre da vorsichtig mit der Verweigerung der Zustimmung. Der Vermieter kann dich auf ZUstimmung verklagen und wenn du dann kommst mit "ich will aber vorher eine neue Küche" begibst du dich auf dünnes Eis.

    Wie ist denn die ortsübliche Vergleichsmiete und was zahlst du?

    Gruss
    H H

    Du hast anscheinend nicht richtig gelesen. Es geht nicht um eine Mietminderung sondern um eine Erhöhung der Miete! Und niemand hat behauptet, dass ich nur für die Küche bezahle!

    Berny, als Grund wird nur die Erhöhung zur ortsüblichen Vergleichsmiete angegeben. Mehr nicht.
    Die Küche ist laut Mietvertrag mitgemietet.

    Anitari, habe ich. Aber es wird nichts gemacht.

    Ic h dachte vielleicht, dass es eine Art Maximalalter für eine Küche gibt. So dass die wertlose Küche also quasi irgendwann erneuert werden muss, da ich ja sonst für Schrott Miete zahle.

    Ich habe eine Frage, zu der ich leider keine Antwort finde. Meine Hausverwaltung möchte ab Oktober 2015 eine Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete vornehmen und bittet um meine schriftliche Zustimmung.
    Ich habe der Mieterhöhunh widersprochen, da ich eine Einbauküche in der Wohnung habe, die 40 Jahre alt ist. Sie besteht aus zwei Hängeschränken, einer Spüle und einer Arbeitsfläche. Alles ist mehr als baufällig. Die Verwaltung jedoch lehnt den Widerspruch ab, da die Küche als wohnwerterhöhend gilt.

    Meine Frage lautet nun, ob das überhaupt rechtens ist? Ich bezahle für eine uralte Küche, die ich quasi nur schlecht nutzen kann da sie sehr baufällig ist.

    Über Hilfe würde ich mich sehr freuen.

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