Hauswasser Werk Stromkosten

  • Hallo liebe Gemeinde,

    Und zwar hätte ich ein zwei Fragen an euch. Ich lebe in einem haus mit meiner Tochter. Und wir sind nicht ans wasserwerk angeschlossen, das heisst unten im keller ist eine pumpe die das wasser aus einem brunnen nach oben pumpt. Diese pumpe läuft mit strom. Muss diese strom kosten der vermieter übernehmen, da ja ohne die pumpe und ohne strom kein tropfen wasser aus dem hahn kommt.

    Zweite Frage.

    Dieses Jahr war die besagte pumpe zweimal defekt das heisst sie hat sich nicht mehr abgeschaltet was natürlich massiv auf die stromkosten gegangen ist da diese pumpe nicht gerade wenig verbraucht (1100watt), dazu kam noch das oben im bad der wasser boiler 2 wochen defekt war. Bis der vermieter sich mal darum gekümmert hat. Dadurch musste man das wasser immer kochen und mit kalten mischen das man zb mal duschen gehen konnte. Wie sieht es da mit den Stromkosten aus? Muss er dafür aufkommen und wie stelle ich das an.

    Grund Problem ist das wir letzes jahr noch strom rausbekommen haben und dieses jahr eine nachzahlung von 830 haben.....

    Lieben Gruss

    Sabrina:rolleyes:

  • Kein Anschluß an das öffentliche Wassernetz?

    Wasserversorgung aus dem eigenen Brunnen?

    Der ist doch hoffentlich als Trinkwasserversorgung amtlich geprüft und zugelassen?

    Das würde ich mal so nebenbei den Vermieter fragen.:rolleyes:

    Wenn der Vermieter eine eigene Trinkwasserversogungsanlage (ob nun zulässig oder nicht mal unbeachtet) betreibt muß er allerdings auch für den Betriebsstrom aufkommen. Diesen wiederum könnte er aber als Nebenkosten, wenn vertraglich vereinbart, umlegen.

  • Da der Betrieb der Pumpe zur Wasserversorgung notwendig ist, ist der zum Betriebnotwendige Strom, bzw. sind die dafür zu tragenden Stromkosten Kosten der Wasserversorgung. Diese Kosten sind natürlich vom Mieter / von den Mietern zu tragen.

    Reparaturen der Pumpe gehen jedoch zulasten des Eigentümers. Und wenn die Pumpe wegen einer Fehlfunktion dauerhaft läuft, müsste rein theoretisch der Eigentümer auch diese "verschwendeten" Stromkosten tragen, jedoch wird man kaum nachweisen können, wieviel dies in der Tat ist. Wenn diese Pumpe z. B. zwei Tage gelaufen ist ohne abzuschalten, hat sie - je nach Stromtarif - ca. 15 EUR Strom verbraucht. (1,1 KW x 0,24 EUR / kWh x 48h x 1,19 MwSt. = 15,08 EUR)

    Bezüglich der Stromkosten wegen des defekten Boilers möchte ich mich nicht äußern. Wenn man das Wasser zum Kochen bringt um es dann abzukühlen, kann man auch von "Unbedachtheit" und mangelndes Umweltbewusstsein des Mieters sprechen. Man kann das Wasser auch nur erwärmen (Fingerprobe, ob es warm genug ist) ohne es zum Kochen zu bringen. Damit erspart man wesentliche Stromkosten für das Aufkochen des Wassers.

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