Vermietung von Gemeinschaftsräumen

  • Meine Familie und ich wohnen seit 5 Jahren in einem grossen Mehrfamilienhaus mit 12 Etagen. In jeder Etage befindet sich ein kleiner Gemeinschaftsraum, in dem die Mietparteien ihre Fahrräder abstellen. Bei der Übergabe damals wurde mir dieser Raum auch als Gemeinschaftsraum benannt. Jetzt nach 5 Jahren kam eine Nachbarin auf mich zu und sagte, dieser Raum gehöre ihr, sie habe ihn gegen Miete angemietet und wir müssten sofort unser Räder rausnehmen. Was ja ihr gutes Recht ist. Haben wir auch gemacht, aber auch gleichzeitig uns beim Hausmeister erkundigt, ob das wirklich so ist und siehe da die Sache stimmt. Darf eine Wohnungsgesellschaft einen Raum, der als Gemeinschaftsraum ausgewiesen wurde, einfach so einer Mietpartei allein vermieten? Mir konnte auch niemand Auskunft geben ( oder wollte es nicht), wann dieses Mietverhältnis zustande gekommen ist. Wir ärgern uns hier im Haus über verschiedene Dinge. Wir zahlen pünktlich unsere Miete, sind ruhige Mieter und bekommen Post, dass wir unser Satellitenschüssel abbauen sollen und uns wird sofort mit rechtlichen Schritten gedroht. Ok Vermieter im Recht, wir bauen sie ab. Und müssen dann feststellen, dass viele andere ihre Schüsseln einfach dran lassen und nichts passiert. Tierverbot wird von vielen ignoriert und die Hausreinigung, die wir alle bezahlen, wird nur sehr schlampig und unregelmäßig durchgeführt. Beschwerden darüber werden ignoriert und belächelt. "Dann müssen sie das halt selbst machen". "Klar mach ich das kein Problem, aber dann zahl ich nicht dafür". "Das geht natürlich nicht zahlen müssen sie".

  • niemand muss für eine Leistung voll zahlen, die nicht bzw. nur schlecht ausgeführt wird. Wenn Mieter nachweisen können, dass die Hausreingung nur schlecht ausgeführt wird, steht ihnen ein Kürzungsrecht dieser Position in den Betriebskosten zu. Die Höhe der Kürzung muss aber angemessen sein, die mangelhafte Leistung muss gut dokumentiert sein und sollte der Verwaltung auch schriftlich bekannt gegeben worden sein. Idealerweise ziehen da mehrere Mieter an einem Strick.

    Wenn der Gebrauch des Gemeinschaftsraumes nicht mietvertraglich zugesichert ist, "gibt" es diesen Gemeinschaftsraum offiziell nicht und der Vermieter kann damit machen, was er will.

  • Zitat

    Bei der Übergabe damals wurde mir dieser Raum auch als Gemeinschaftsraum benannt.

    Nur "benannt" oder vertraglich die Nutzung zugesichert?

    Natürlich kann ein Vermieter Räume außerhalb der Wohnung explizit einem Mieter zur Alleinnutzung vermieten.

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