Beiträge von seepferdchen

    Meine Familie und ich wohnen seit 5 Jahren in einem grossen Mehrfamilienhaus mit 12 Etagen. In jeder Etage befindet sich ein kleiner Gemeinschaftsraum, in dem die Mietparteien ihre Fahrräder abstellen. Bei der Übergabe damals wurde mir dieser Raum auch als Gemeinschaftsraum benannt. Jetzt nach 5 Jahren kam eine Nachbarin auf mich zu und sagte, dieser Raum gehöre ihr, sie habe ihn gegen Miete angemietet und wir müssten sofort unser Räder rausnehmen. Was ja ihr gutes Recht ist. Haben wir auch gemacht, aber auch gleichzeitig uns beim Hausmeister erkundigt, ob das wirklich so ist und siehe da die Sache stimmt. Darf eine Wohnungsgesellschaft einen Raum, der als Gemeinschaftsraum ausgewiesen wurde, einfach so einer Mietpartei allein vermieten? Mir konnte auch niemand Auskunft geben ( oder wollte es nicht), wann dieses Mietverhältnis zustande gekommen ist. Wir ärgern uns hier im Haus über verschiedene Dinge. Wir zahlen pünktlich unsere Miete, sind ruhige Mieter und bekommen Post, dass wir unser Satellitenschüssel abbauen sollen und uns wird sofort mit rechtlichen Schritten gedroht. Ok Vermieter im Recht, wir bauen sie ab. Und müssen dann feststellen, dass viele andere ihre Schüsseln einfach dran lassen und nichts passiert. Tierverbot wird von vielen ignoriert und die Hausreinigung, die wir alle bezahlen, wird nur sehr schlampig und unregelmäßig durchgeführt. Beschwerden darüber werden ignoriert und belächelt. "Dann müssen sie das halt selbst machen". "Klar mach ich das kein Problem, aber dann zahl ich nicht dafür". "Das geht natürlich nicht zahlen müssen sie".

    Hallo,
    danke für die Antwort. Und der Vermieter muss nichts am Gebäude machen, um die Wohnqualität sicher zustellen? Ich meine von einer Erhöhung spreche ich ja schon garnicht. Wir zahlen ( wie natürlich alle Mieter) jeden Monat einen Teil der Nebenkosten doch auch dafür das Reparaturen durchgeführt werden, also Instandsetzung. Nur gemacht wird nix.

    Wir haben von unserem Vermieter zum 01.01.2011 eine Mieterhöhung bekommen. Mit der Begründung: Wir wohnen in einer öffentlich geförderten Wohnung, für die alle drei Jahre die Pauschale für Verwaltung und Instandsetzung überprüft und angeglichen wird. Und dies würde zu dieser Mieterhöhung führen.
    Muss dazu sagen, wir sind vor 6 Monaten in diese Wohnung gezogen, weil ich hier eine Arbeit gefunden habe und wir aber in der Kürze der Zeit keine andere Wohnung gefunden haben. Das Haus ist 1967 gebaut worden und seitdem scheint nicht mehr wirklich viel daran verändert wurden zu sein. Elektroinstallation ist veraltet und man sieht dem ganzen Haus einfach sein Alter an. Auch deshalb ärgert uns diese Mieterhöhung, die wir für ungerechtfertigt halten. Muss nicht der Vermieter für Instandsetzung einstehen? Können wir uns dagegen wehren?
    Danke für die Hilfe.

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