hier der passus
zu § 2 – Mietzeit:
Sollte der Mieter – wider Erwarten und aus welchen Gründen auch immer – den Mietvertrag vor dem unter § 2, Ziffer 1 des Mietvertrages („Kündigungsverzicht“) vereinbarten Termin 31. August 2017 beenden wollen, so erklärt sich der Vermieter unter folgenden Bedingungen bereits heute bereit, eine vorzeitige Kündigung zu akzeptieren:
1. Bei Mietende vor Ablauf eines Mietzeitraumes von 1 Jahr, d.h. vor dem 31. August 2016 ge-gen einmalige Abstandszahlung in Höhe von zwei Kaltmieten = xxx
2. Bei Mietende vor Ablauf eines Mietzeitraumes von 2 Jahren, d.h. vor dem 31. August 2017 gegen einmalige Abstandszahlung in Höhe von einer Kaltmiete = xxxx
es wird noch besser:
es gibt eine Weiter seite da steht
Ich/Wir versichere/n, dass meine/unsere finanziellen Verhältnisse geordnet sind und ich/wir keinerlei Zahlungsschwierigkeiten gehabt habe/n oder habe/n.
Insbesondere bestätige/n ich/wir, dass in den letzten drei Jahren gegen mich/uns weder Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide noch Haftbefehle erlassen wurden. Auch habe/n ich/wir keine eidesstattlichen Versicherungen betreffend bestehender Zahlungsunfähigkeit abgegeben.
Ich/Wir wurde/n ausdrücklich vor Unterzeichnung des Mietvertrages darauf aufmerksam gemacht, dass ich/wir die dem Vermieter entstehenden Kosten in voller Höhe zu erstatten habe/n wenn festgestellt wird, dass meine/unsere Angaben nicht zutreffen.
Der Vermieter ist berechtigt, die von mir/uns als Kaution geleistete Zahlung mit evtl. Forderungen daraus zu verrechnen.