Beiträge von tortiator

    hier der passus

    zu § 2 – Mietzeit:
    Sollte der Mieter – wider Erwarten und aus welchen Gründen auch immer – den Mietvertrag vor dem unter § 2, Ziffer 1 des Mietvertrages („Kündigungsverzicht“) vereinbarten Termin 31. August 2017 beenden wollen, so erklärt sich der Vermieter unter folgenden Bedingungen bereits heute bereit, eine vorzeitige Kündigung zu akzeptieren:
    1. Bei Mietende vor Ablauf eines Mietzeitraumes von 1 Jahr, d.h. vor dem 31. August 2016 ge-gen einmalige Abstandszahlung in Höhe von zwei Kaltmieten = xxx
    2. Bei Mietende vor Ablauf eines Mietzeitraumes von 2 Jahren, d.h. vor dem 31. August 2017 gegen einmalige Abstandszahlung in Höhe von einer Kaltmiete = xxxx


    es wird noch besser:

    es gibt eine Weiter seite da steht

    Ich/Wir versichere/n, dass meine/unsere finanziellen Verhältnisse geordnet sind und ich/wir keinerlei Zahlungsschwierigkeiten gehabt habe/n oder habe/n.


    Insbesondere bestätige/n ich/wir, dass in den letzten drei Jahren gegen mich/uns weder Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide noch Haftbefehle erlassen wurden. Auch habe/n ich/wir keine eidesstattlichen Versicherungen betreffend bestehender Zahlungsunfähigkeit abgegeben.


    Ich/Wir wurde/n ausdrücklich vor Unterzeichnung des Mietvertrages darauf aufmerksam gemacht, dass ich/wir die dem Vermieter entstehenden Kosten in voller Höhe zu erstatten habe/n wenn festgestellt wird, dass meine/unsere Angaben nicht zutreffen.
    Der Vermieter ist berechtigt, die von mir/uns als Kaution geleistete Zahlung mit evtl. Forderungen daraus zu verrechnen.

    Hallo

    Zum 01.09 bekomme ich einen neuen Wohnung, allerdings hat der Vermieter eine Klausel in den Vertrag aufgenommen die mir nicht so richtig gefällt.

    Falls ich innerhalb eines Jahres wieder ausziehe kann er 2 Monatsmieten einbehalten bei unter 2 Jahren immerhin noch 1 Monatsmiete. Wegen den Kosten die er für den Makler hat. Ist das rechtens?

    Desweiteren soll ich die kleine gebrauchte Küche für 1100 Euro übernehmen. Die stammt allerdings vom Vormieter und wurde durch den Vermieter wg mietschulden übernommen. Es gibt keinerlei Rechnungen oder ähnliches.... Ist das Rechtens?


    Danke für eure Hilfe

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