Kündigung des Mietvertrags ungültig?

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich, bzw. meine Lebensgefährtin befindet sich in folgender Situation und ich würde mich freuen, Meinungen und Ratschläge dazu von Ihnen zu hören.

    Weil wir ein Kind erwartet haben(Tochter ist nun da und geht’s super), beschlossen mein Freundin und ich zusammen zu ziehen.

    Wir lebten vorher in getrennten Wohnungen in NRW.
    Sie hat Ihr Wohnung fristgerecht gekündigt per Einschreiben / Rückschein. Ihre Hausverhaltung sitzt in den Niederlanden und weil meine Freundin unsicher war wegen der Adresse ging Sie sicher und hat die Adresse aus dem Mietvertag mit dem Internet (googel) abgeglichen –es stimmte soweit.
    Nun haben wir die Wohnung an den Hausmeister übergeben, jedoch sagte dieser zu uns schon, dass die Hausverwaltung keinerlei Kündigung von Ihr erhalten hätte (wir haben einen Rückschein erhalten – und der ist auch vor der Kündigungsfrist eingegangen).

    Nach einigen Emails von der Hausverwaltung, droht diese uns mit einem Anwalt, weil angeblich die Adresse nicht stimmen würde, an die die Kündigung geschickt wurde, diese sei 4 Jahre alt und nicht mehr aktuell. Wir haben jedoch nie einen Brief erhalten, wo eine Adressänderung bekannt gegeben wurde.

    Jetzt aber das Problematische, die holländische Hausverwaltung nenne ich jetzt mal „Firma IV“ hat die Nebenkostenberechnungen von der „neuen“ Adresse verschickt – dies war der Grund, war meine Freundin nochmals im Internet geschaut hatte, wo die Firma sitzt – unter der neuen Adresse ist im Internet „Firma III“ eingetragen nicht „Firma IV“. Jedoch sind das Googel Angaben – also keine Eingetragen Homepage – das blöde dabei ist das der Name gleich ist Also es handelt sich um ein Unternehmen, welches anscheinend in verschiedenen Zahlen eingeteilt ist, also Firma I – Firma II usw.

    „Firma IV“ ist jedoch der Vertragspartner im Mietvertrag mit der „alten Adresse“.
    Was ich auch noch komisch finde ist, dass die Kündigung mit Rückschein ja angenommen wurde an der „alten“ Adresse – wenn da die „Firma IV“ nicht sitzen würde, hätte man da doch den Brief zurück bekommen müssen oder irre ich mich?

    Nun soll es wohl darauf auslaufen, das die Kündigung nicht anerkannt wird und wir wohl weiterhin Miete zahlen sollen – der Anwalt von der Firma hat sich noch nicht gemeldet, aber das wird er sicher.
    Haben Wir falsch gehandelt?

    Was ich jetzt gemacht habe ich jeglichen Schriftverkehr festgehalten und die Internetseiten mit den Adressen Per Screenshot und als HTML abgespeichert. Wir fühlen uns irgendwie im recht, aber das ist ja immer so eine Sache mit der Selbsteinschätzung.

    Ich würde mich freuen Meinungen und Kommentare zu lesen wie wir weiter handeln sollen.

  • Ich kann keinen Fehler erkennen. Wenn niemals ein Verwalterwechsel oder gar Eigentümerwechsel bekanntgegeben wurde, und das Kündigungsschreiben offenbar sogar zugestellt wurde an die letzte bekannte Adresse, sollte es wohl gültig sein.

  • Ich kann keinen Fehler erkennen. Wenn niemals ein Verwalterwechsel oder gar Eigentümerwechsel bekanntgegeben wurde, und das Kündigungsschreiben offenbar sogar zugestellt wurde an die letzte bekannte Adresse, sollte es wohl gültig sein.


    Ich meine eher nicht die zuletzt bekannte, sondern die im Mietvertrag genannte Adresse.

  • Hallo,

    ich denke auch, da habt ihr alles richtig gemacht. Ihr habt die Kündigung an die Adresse des Vermieters im Mietvertrag geschickt und die Kündigung scheint zugestellt zu sein.

    Problematisch ist es allerdings, wenn die Vermieter die Kaution einbehält (falls ihr eine bezahlt habt), denn dann müßtet ihr klagen. Gibt es keine Kaution, wäre ich an eurer Stelle echt locker, was sollen die Holländer denn machen?

    Gruß
    H H

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