Frage zu Renovierungsklauseln aus Mietvertrag mit Beginn zu 01.02.2010

  • um die qualität des dialoges wieder zu erhöhen ein anderes thema hoffe es kann hier im forum aufgehoben werden :) >>> Fragen zum Grundbesitzabgabenbescheid, Bescheid über Grundsteuer/ Abwasser / Abfallgebühren:

    Person X hat aktuell den Bescheid bekommen, vermerkt ist Eigentümerwechsel im Bescheid, folgende 2 Fragen ergeben sich für ihn:

    - Person X wohnt zwar im Objekt, notarieller Vertrag ist bereits unterzeichnet ist aber noch nicht Eigentümer, das Verfahren läuft noch. Person X muss nach meinem Verständnis daher noch nicht besagte Kosten und vor allem die Grundsteuer tragen oder?

    - Gibt es ähnlich wie bei Strom/Gas/Heizöl etc. auch die Möglichkeit bei einer der oben genannten Leistungen Alternativen von Dritten zu beauftragen und nicht über die Gemeinde? Wie verhält es sich mit dem Restmüll, der wird mit jährlich 183,12 eur in Rechnung gestellt. Kann X hier das Thema Abfall ganz abbestellen bzw. auf die schwarzen ENtsorgungssäcke zurückgreifen?

  • Grundsätzlich ist derjenige Grundbesitzabgabenpflichtig, der im Grundbuch als Eigentümer verzeichnet ist.
    Regelmäßig wird jedoch im Kaufvertrag vereinbart, dass der Erwerber bei Übergang von Nutzen und Lasten (z. B. durch Übergabe der Immobilie) mit dem Tag des Nutzenübergangs auch schon öffentlichen Lasten tragen soll.

    In Berlin ist es so, dass das Finanzamt und die BSR die Abgaben ausschließlich vom grundbuchlichen Eigentümer einfordert und dieser dann im zivilrechtlichen Einigung mit dem Erwerber suchen muss (z. B. im Rahmen einer Ersteherabrechnung) und der Erwerber die zu zahlende Grundsteuer oder Müllgebühr an den Veräußerer zahlt.

    Ich kann mir aber gut vorstellen, dass in kleineren Gemeinden, wo vielleicht nicht soviel los ist, das Finanzamt auch unterjährig den Schuldner gemäß Kaufvertrag anpasst.

  • - Gibt es ähnlich wie bei Strom/Gas/Heizöl etc. auch die Möglichkeit bei einer der oben genannten Leistungen Alternativen von Dritten zu beauftragen und nicht über die Gemeinde? Wie verhält es sich mit dem Restmüll, der wird mit jährlich 183,12 eur in Rechnung gestellt. Kann X hier das Thema Abfall ganz abbestellen bzw. auf die schwarzen ENtsorgungssäcke zurückgreifen?

    In der Regel sind es kommunale Satzungen, die die Müllentsorgung regeln. Meiner Meinung nach hat man keine Möglichkeit sich da ganz rauszunehmen. Für Hausmüll und Bio gibt es zumindest in Berlin keine anderen anbieter als die städtische BSR. Nur bei Glas, gelbe Tonne und Papier kann man verschiedene Anbieter suchen.

  • Zitat


    - Gibt es ähnlich wie bei Strom/Gas/Heizöl etc. auch die Möglichkeit bei einer der oben genannten Leistungen Alternativen von Dritten zu beauftragen und nicht über die Gemeinde?

    Keine Chance! Die Müllentsorgung ist grundsätzlich eine kommunale/städtische Angelegenheit. Alternative Anbieter gibt es hier nicht.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!