Frage zu Renovierungsklauseln aus Mietvertrag mit Beginn zu 01.02.2010

  • Hallo zusammen,

    ich habe neuerliche Rechtsprechungen rund um die Renovierungspflichten eines Mieters gelesen und möchte mir mal ein Tipps zu anliegender Formulierung einholen. Der Mietvertrag ist gekündigt, Wohnungsübergabe steht bevor.

    Die Wohnung ist leer, in besenreinem Zustand und Bohrlöcher verschlossen.

    Was sagt Ihr zu den auf dem Scan zu sehenden Details? Gruß Honnix

  • Der BGH meint ja neuerdings, dass der Mieter keine Schönheitsreparaturen durchführen muss, wenn er eine unrenovierte Wohnung übernommen hat. Laut Mietvertrag müsstest Du demnach nicht malern.

    Aber: Hast du Mustertapeten angebracht, bzw. einen farbintensiven Anstrich an den Wänden, musst Du malern.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Punkt 5 und 6 sind unwirksam.

    Unrenoviert aber in gutem Zustand bedeutet so viel wie nicht renovierungebedürftig. Was man auch als renoviert auslegen kann.

    Hast Du die Wohnung nicht papageibunt gestrichen oder krasse Mustertapeten angebracht, reicht besenrein und verschlossene Dübellöcher.

  • Super, vielen dank an anitari und dank an Leipziger82! Gibt es Rechtsprechungen die ich als Link bekommen könnte? Darf man die hier posten oder könnt ihr da was als PN senden? Status der Wohnung ist: 2 ZKB: Wohnzimmer weiss (alle Dübelöcher zu), Bad wischtechnik blau über weiss, helles blau (Dübellöcher zu), erster Eingangs-Flur 1 terracotta Wischtechnik und Flur 2 helles gelb wischtechnik (überall alle Dübellöcher zu), Küche terracotta Wischtechnik. Zu anfangs waren auch keien Fussleisten drin, die habe ich selber geleget, aber nicht überall.

  • honnix,
    der Ausdruck Renovierung ist nicht weiter rechtswirksam definiert, also genügt besenrein und ohne Beschädigungen. Deine Wischtechniken könnten jedoch vom VM als solche ausgelegt werden. Deshalb empfehle ich Dir, weiss zu überstreichen.

  • Wohnungsübergabe steht morgen Mittag an. Werde schauen, bis zum 31.8 kann ich ja noch nachbessern. Werde berichten. Was könnte als Argumentationshilfe pro wischtechnik gegenüber dem Vermieter helfen?

  • Kräftigere Farben würde ich schon vorher neutral überstreichen. Das wird wahrscheinleich kaum eine VM akzeptieren können. Bei hellem gelb und evtl. auch bei wirklich hellem blau, könnte man es vieleicht lassen, wenn es professionell gemacht ist.
    Unabhängig davon würde ich aber schon vorher mit dem VM Rücksprache halten, und zumindest mal zeigen, das Sie schon grundsätzlich bereit sind was zu machen, guten Willen haben, dann löst sich oft auch ganz viel in Wohlgefallen auf.

  • Kräftigere Farben würde ich schon vorher neutral überstreichen. Das wird wahrscheinleich kaum eine VM akzeptieren können. Bei hellem gelb und evtl. auch bei wirklich hellem blau, könnte man es vieleicht lassen, wenn es professionell gemacht ist.
    Unabhängig davon würde ich aber schon vorher mit dem VM Rücksprache halten, und zumindest mal zeigen, das Sie schon grundsätzlich bereit sind was zu machen, guten Willen haben, dann löst sich oft auch ganz viel in Wohlgefallen auf.


    Heute bei Kaufland gesehen: Alpina Wandfarbe weiss für 15€99.

  • Hallo zusamman und vor allem noch ein Dankeschön an den Berny :) für den Kauftipp. Super! Stand der Dinge: Die Wohnungsübergabe ist erfolgt und reibungslos innerhalb 15 Minuten von statten gegangen. Keine Mängel erhoben, auch nicht die Wischtechnik beanstandet bzw. "weiss" verlangt. Übergabeprotokoll habe ich eine Fassung vorher ausgedruckt und mitgebracht und dieses erwähnt. Laut Vermieter war es aber so mit Schlüsselübergabe ok und ausreichend. Auch soll eine Kautionskontokündigung erfolgt sein und eine Auszahlung Mitte Oktober geplant sein.

    Welche Tipps gibt es nun? Ich habe ein umfangreiches Protokoll für mich selber geschrieben und ausgedruckt bei die Unterlagen dabei gelegt. Sämtliche Schlüssel und Co wurden an den Vermieter übergeben.

    Nach meinem Schlaulesen hat der Vermieter dennoch eine sechsmonate Frist etwaige Schäden/Renovierungsmaßnahmen anzumelden bei mir. Ich gehe aber davon aus, dass das Thema Wischtechnik nun gegessen ist, da darüber kein Wort gefallen war.

    LG

  • wenn das Protokoll nicht von beiden Parteien unterschrieben wurde, ist es nur bedrucktes Klopapier.


    ... und somit erhält der Ausdruck "Wischtechnik" neue Bedeutung...:rolleyes:

  • Deine Situation hat sich eigentlich nicht groß verändert. Da es kein Abnahmeprotokoll gab, so wie ich das verstanden habe, bist du evtl. auch noch für Mängel zuständig.

  • andere Frage, im Raum steht eventuell dem Vermieter als Dankeschön vom örtlichen Landwirt einen Misthaufen auf den Vorgarten setzen zu lassen.. Wie ist Eure Erfahrung/Meinung hierzu?

    Am besten so eine halbe Ladenwagung voll.

  • andere Frage, im Raum steht eventuell dem Vermieter als Dankeschön vom örtlichen Landwirt einen Misthaufen auf den Vorgarten setzen zu lassen.. Wie ist Eure Erfahrung/Meinung hierzu?
    Am besten so eine halbe Ladenwagung voll.


    ... und Du obendrauf, sozusagen als Krönung.

  • wäre das als sachbeschädigung zu werten? oder als liebevolle zuwendung?

    Sachbeschädigung und vermutlich sogar Hausfriedensbruch, wenn der Haufen auf dem Grundstück landet.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • ;) in frankreich war das doch mal vor paar jahren wo der landwirt gülle an die polizeistation abgelassen hat..irgendwie sowas.. aber erst wenn die kaution da ist


    Auch wenn Du im halbstündigen Abstand zweimal dasselbe postest, wird es dadurch nicht unbedingt wertvoller bzw. anrüchiger..

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