Vermieter stellt Nachmieter-ich bereite früheren Auszug vor-jetzt abgesprungen

  • Hallo zusammen.

    Eine Frage:
    Ich habe zum 30.9. meine Wohnung gekündigt nach Jobwechsel / Umzug in eine andere Stadt. Mein Vermieter hat einen Makler beauftragt, einen neuen Mieter zu finden.

    Vor ein paar Tagen bekam ich folgende Nachricht meines Vermieters: "...Frau X würde die Wohnung gerne ab dem 1.9. mieten. Somkt könnten Sie früher aus dem Mietvertrag heraus. Wir würden Frau X gerne Ihre Telefonnummer geben, damit Sie sich bzgl. Übernahme der Möbel einigen können. Ist das in Ordnung für Sie und schaffen Sie es, die Wohnung bis Ende August freizuräumen?"

    Ich habe geantwortet, dass ich das erst klären müsse, auch wegen besagter Möbel. Habe mit Frau X gesprochen, die mir ebenfalls sagte, definitiv zum 1.9. einziehen zu wollen und die Küche zu übernehmen. Daraufhin habe ich alle Hebel in Bewegung gesetzt, im Schnellverfahren bei Ebay meine Möbel verkauft, ein Umzugsunternehmen und einen Transporter beauftragt, um Ende August alles erledigt zu haben. Weiterhin dem Vermieter Übergabe Ende August zugesagt und zwei Terminvorschläge seinerseits erhalten, von denen ich mir einen aussuchen dürfe.

    Eben erhielt ich dann die Nachricht, dass es dem Vermieter leid tue, aber die neue Mieterin könne die Kaution nicht zahlen und somit sei alles hinfällig.

    Ist das so rechtens? Ich habe deutliche Kosten und Mühen produziert, die ich so nicht gehabt hätte, wenn ich im September in Ruhe hätte ausziehen können. Was kann ich tun?

    Viele Grüße
    MRM

  • Hallo MRM737,
    Du bist nicht der Einzige, der auf diese Art und Weise Lebenserfahrungen sammelt(e) und sammeln wird...
    Ich würde nur noch Verträge gegen Vorauskasse abschliessen.


  • Ist das so rechtens? Ich habe deutliche Kosten und Mühen produziert, die ich so nicht gehabt hätte, wenn ich im September in Ruhe hätte ausziehen können. Was kann ich tun?

    Leider haben Sie deutliche Kosten und Mühen produziert, die Sie natürlich nicht gehabt hätten, wenn Sie einen Aufhebungsvertrag zum 31.8. abgeschlossen hätten.
    Erzählen kann man viel, wenn der Tag lang ist. So bleibt Ihnen nur den Vertrag ordnubsgemäß am 30. 9. zu beenden oder es geschieht ein Wunder.

  • das ist ja ne sauerei vom vermieter, so wie sie das schildern!

    Wenn Sie den o.g. Schriftwechsel mit dem Vermieter tatsächlich nachweisen können, sehe ich die Situation spontan wie folgt:

    Das Mietverhältnis könnte ab dem 01.09.2015 aufgrund eines Aufhebungsvertrages gem. § 311 I BGB beendet sein.

    Dazu müsste ein wirksamer Aufhebungsvertrag zustande gekommen sein (I.) und dieser dürfte nicht wieder untergegangen / vernichtet worden sein (II.).

    I. Voraussetzung dafür sind zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot und Annahme.

    1. Angebot des Vermieters

    In dem Schreiben vom Vermieter, die Wohnung - wenn möglich - bis 31.08. zu räumen, könnte ein rechtlich bindendes Angebot i.S.d. § 145 BGB zur Vertragsaufhebung bis 31.08.15 (Aufhebungsvertrag) abweichend zur Kündigungsfrist darstellen. Das ist aufgrund der Privatautonomie möglich.

    Zu diskutieren ist hier, ob der Vermieter bei der Anfrage einen Rechtsbindungswillen hatte.
    Kriterien für den Rechtsbindungswillen sind: (1) Grund + Art der Äußerung; (2) Interesse der Parteien; (3) Wirtschftl. + jur. Bedeutung; (4) Zumutbarkeit für den Äußernden, einen Rechtsbindungswillen anzunehmen

    Der Vermieter hat sie schriftlich gefragt, ob sie früher raus könnten. Zudem hat er Ihnen nach Ihrer Zusage zwei Termine für den Auszug zur Verfügung gestellt. Er hat am früheren Auszug auch ein größeres wirtschaftliches Interesse, denn dann kann er die Wohnung nahtlos - also ohne Mieteinbußen - weitervermieten. Die Äußerung hat zudem auch eine juristische Bedeutung, da die Kündigungsfrist an Bedeutung verliert und dies im Mietrecht eine Besonderheit ist.
    Im Ergebnis würde ich hier - in der Schnellprüfung - einen Rechtsbindungswillen daher annehmen.

    2. Annahme durch Sie

    Indem Sie schildern, dem Vermieter noch zeitlich angemessen nah nach der Anfrage zugesagt zu haben, haben Sie das Angebot des Vermieters angenommen.

    3. Damit ist zwischen Ihnen und dem Vermieter ein Aufhebungsvertrag zustande gekommen. Kraft dessen besteht ab dem 01.09.2015 kein Mietverhältnis mehr. Folglich müssen Sie auch nicht für September Miete zahlen.

    II. Anhaltspunkte für den Untergang des Vertrages sind für mich jetzt nicht ersichtlich, bspw ein jederzeit vom Vermieter ausübbares Rücktrittsrecht bzgl des Aufhebungsvertrages. Insbesondere eine Anfechtung nach § 142 I BGB sehe ich nicht gegeben. Es fehlt am Anfechtungsgrund nach den §§ 119 ff. BGB.

    III. Nach meiner spontanen Sicht ist das Mietverhältnis ab dem 01.09.2015 wegen eines Aufhebungsvertrages nach § 311 I BGB beendet und Sie müssen ab dann auch nicht mehr zahlen.


    Erklären Sie das dem Vermieter etwa so, wie ich es Ihnen hier geschildert habe. Wenn er das nicht einsieht, würde ich den Umzug Ende August machen und die Rückzahlung der Kaution verlangen, sofern Sie die Wohnung ordentlich hinterlassen haben.
    Wenn er das nicht akzeptiert, würde ich zum Anwalt gehen und die ganze Sache prüfen lassen.

    ALLES OHNE GEWÄHR

    viele grüße, martinus

  • Wenn er das nicht akzeptiert, würde ich zum Anwalt gehen und die ganze Sache prüfen lassen.


    Richtig, denn dem Anwalt steht Rechtsberatung zu (und nicht Dir).

  • Richtig, denn dem Anwalt steht Rechtsberatung zu (und nicht Dir).

    Danke für diese Redundanz.

    Wieso eine überflüssige Information? Weil ich es selbst schon am Ende gesagt habe. In erster Linie um es für Unwissende klarzustellen. Zum anderen, um die ganz Schlauen zu beruhigen. Nebenbei gab es an keiner Stelle auch nur Andeutungen einer Beratung. Wieso sollte ich auch :confused:


    Abgesehen von Deiner inhaltlich weiterbringenden Antwort, bin ich schon verwundert, dass einem bei rechtlich fundierteren Antworten von einer - anhand der Beiträge mal anzunehmen - festen Säule des Forums Zurückweisung statt Freude über die mögliche Hilfe / inhaltliches Eingehen entgegengebracht wird. Fördert nicht gerade das Forumklima.

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