Ersatz dach und Sichtschutz balkon?

  • Guten tag,

    der Sichtschutz aus Glas, der an einer Metallbrüstung fest war und ein Wellblech wurden von meinen Vermieter komplett weg genommen aufgrund zu starker Korrsion des metalls und zersprungenes Glas.
    Nun habe ich einen freistehenden Balkon.

    Ist der vermieter mir verpflichtet mir Ersatz zu geben? (Dach, Sichtschutz)

    Mir wurde nur mit geteielt das das metall zu stark korrsiert ist und die Glase schon zersprungen ist, das das weg genommen wird.

    MFG

    Diese wurde weg genommen, sozusagen jetzt ein ganz normaler freistehender Balkon.

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    2 Mal editiert, zuletzt von Phoebelein (22. August 2015 um 12:12)

  • Was wurde zum Balkon vertraglich zugesichert?

    Nur wenn mit Überdachung und Sichtschutz hättest Du Anspruch auf Ersatz (Herstellung des vertraglich vereinbarten Zustandes).

  • ok danke ich gucke noch mal in meinen Unterlagen. Werde berichten, was drinne steht.

    P.S Im Mietvetrag steht nur ein balkon zur Anmietung. Nix von Sichtschutz und Dach.

    Dann steht mir kein Ersatz zu?

    Einmal editiert, zuletzt von Phoebelein (22. August 2015 um 13:57)

  • ok danke ich gucke noch mal in meinen Unterlagen. Werde berichten, was drinne steht.

    P.S Im Mietvetrag steht nur ein balkon zur Anmietung. Nix von Sichtschutz und Dach.

    Dann steht mir kein Ersatz zu?

    Aus meiner Sicht nicht.

    Aber warten wir was andere User dazu meinen.

    Es könnte sein das der Zustand bei Mietbeginn, also mit Dach und Sichtschutz, als vertraglich vereinbart gilt.

  • Aus meiner Sicht nicht.

    Aber warten wir was andere User dazu meinen.

    Es könnte sein das der Zustand bei Mietbeginn, also mit Dach und Sichtschutz, als vertraglich vereinbart gilt.


    Der Zustand bei Übergabe müsste m.E. vom VM wiederhergestellt werden.

  • Der Zustand bei Übergabe müsste m.E. vom VM wiederhergestellt werden.


    Steht das irgendwo geschrieben, was balkon angeht?
    Weil sonst kann ich schlecht mit Argumenten kommen.
    Nach letzter Info, wird nix wiederhergestellt.

  • Phoebelein:

    "Steht das irgendwo geschrieben, was balkon angeht?"
    - Wenn der Balkon alleinig zu Deiner Mietsache gehört, dürfte das klar sein.

    "Nach letzter Info, wird nix wiederhergestellt."
    - Begründung?

  • Im Mietvertrag steht das1 1/2 Zimmer. Küche, Flur, Bad, WC , ein keller, ein balkon angemietet wird.
    Nix von Sichtschutz und Dach.

    der Sichtschutz war schon dran, als dieser Eigentümer von einem anderen Eigentümer gekauft hat, da waren wir schon in den Wohnungen, als der Eigentümerwechsel war. Baujahr 1964

    Begründung er macht das nicht. Hausmeister sagt das wäre ihm zu teuer.

    Da ja aussen Vermietersache ist, und ich z.b auch keine Markissen etc anbringen darf sprich bauliche Veränderung draussen. ist die Frage, ob er damit jetzt seine Pflich erfüllt hat mit Entfernung der marroden Sachen, weil schon gefahr drohte wegen den Schreiben?
    Er lässt mir ja wie im Mietvertrag geschrieben einen Balkon, gehört vetragsmäßig auch der Sichtschutz und Dach dazu?

  • Phoebelein:

    "Im Mietvertrag steht das1 1/2 Zimmer. Küche, Flur, Bad, WC , ein keller, ein balkon angemietet wird."
    - Und zwar alles im Ist-Zustand, also auch mit Sichtschutz.

    "der Sichtschutz war schon dran, als dieser Eigentümer von einem anderen Eigentümer gekauft hat, da waren wir schon in den Wohnungen,"
    - Na, also.

    "Begründung er macht das nicht. Hausmeister sagt das wäre ihm zu teuer."
    - Faule Ausreden.

    "Frage, ob er damit jetzt seine Pflich erfüllt hat mit Entfernung der marroden Sachen, weil schon gefahr drohte wegen den Schreiben?"
    - Seine Pflicht wird er erst dann erfüllt haben, wenn ein vergleichbarer Sichtschutz dort wieder vorhanden sein wird.

    "Er lässt mir ja wie im Mietvertrag geschrieben einen Balkon, gehört vetragsmäßig auch der Sichtschutz und Dach dazu?"
    - Ja, und nochmals und letztmals Ja, wenn diese Sachen auch bei der Mietsachenübergabe vorhanden waren.

  • danke für eure Antworten.
    ich brauche diesbezüglich wirklich Urteile, weil so lässt er nicht mit sich reden.
    Muss schon mit handfesten Beweisen kommen. Er hat eine gute Anwältin.

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