Kein Kaltwasser. Wer muss Reparatur zahlen?

  • Hallo zusammen!

    Freunde der Familie wohnen zur Miete in einem Mehrfamiliengebäude. Seit gut 12 Monaten ist im Badezimmer kein Kaltwasser mehr verfügbar, nur in der Küche fließt noch kaltes Wasser. Heißwasser ist an jedem Anschluss in der Wohnung verfügbar. Der Eigentümer, bzw. Vermieter wurde ebenfalls vor 12 Monaten über die Mängel in Kenntnis gesetzt, weigert sich jedoch diese zu beheben. Zitat "... die Mieter sind für solche Schäden zuständig und müssen diese selbst beheben." Anscheinend ist hier der Kaltwasserzulauf/zähler im Badezimmer, also der direkte Zulauf aus/in der Wand, defekt. Die Armaturen im Badezimmer sind alle intakt.
    Verletzt hier der Vermieter nicht seine Pflichten und die Rechte der Mieter? Hier muss doch der Vermieter für solch gravierende Mängel die Wartung/Reparatur zahlen? Die Miete wurde wie immer in voller höhe (auch seit der Mangel bekannt ist) bezhalt. Könnt ihr hier bitte helfen und vielleicht 1-2 Gesetze/Paragraphen nennen, mit denen ich den Vermieter kontaktieren kann?!

    Viele Dank und freundliche Grüße

  • Zitat

    Zitat "... die Mieter sind für solche Schäden zuständig und müssen diese selbst beheben."

    Quatsch mit Soße.

    Zitat

    Könnt ihr hier bitte helfen und vielleicht 1-2 Gesetze/Paragraphen nennen

    BGB § 535
    Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

    (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

    (2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.

  • ktulu:

    "Hier muss doch der Vermieter für solch gravierende Mängel die Wartung/Reparatur zahlen?"
    - Richtig, der VM hat nach Kenntnisnahme der Mängel die Instandsetzungen zu veranlassen.
    Ich würde ihm ein Einwurfeinschreiben schicken: Die Mängel tabellarisch aufzählen, seit wann sie ihm bekannt sind und zeitnahe Behebung einfordern, um weitere Schäden an der Mietsache und Mietminderungen zu vermeiden. Auf § 535 BGB Bezug nehmen.

  • Hallo,

    deine Freunde haben seit 12 Monaten kein Kaltwasser im Bad?

    Das ist natürlich ganz klar Vermietersache, aber wenn der sich so penetrant weigert, würde ich doch erstmal selbst versuchen den Schaden zu finden. Kann ja auch eine Kleinigkeit sein (abgedrehter Zulaufhahn, defekte Wasseruhr). Kennt ihr wirklich niemanden, der mal kurz checken woran es liegen könnte?

    Berny hat ja gut beschrieben, was deine Freunde jetzt machen sollten. Ich würde allerdings eine klare Frist zur Behebung setzen (z.B. 2 Wochen), nach der ich den Mangel selbst beheben lasse und die Kosten mit der Miete verrechne. Da sind ein paar Kleinigkeiten zu beachten (google mal Selbstvornahme), aber das ist sicher das Schnellste.

    Gruss
    H H

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