Beiträge von ktulu

    Hallo zusammen!

    Freunde der Familie wohnen zur Miete in einem Mehrfamiliengebäude. Seit gut 12 Monaten ist im Badezimmer kein Kaltwasser mehr verfügbar, nur in der Küche fließt noch kaltes Wasser. Heißwasser ist an jedem Anschluss in der Wohnung verfügbar. Der Eigentümer, bzw. Vermieter wurde ebenfalls vor 12 Monaten über die Mängel in Kenntnis gesetzt, weigert sich jedoch diese zu beheben. Zitat "... die Mieter sind für solche Schäden zuständig und müssen diese selbst beheben." Anscheinend ist hier der Kaltwasserzulauf/zähler im Badezimmer, also der direkte Zulauf aus/in der Wand, defekt. Die Armaturen im Badezimmer sind alle intakt.
    Verletzt hier der Vermieter nicht seine Pflichten und die Rechte der Mieter? Hier muss doch der Vermieter für solch gravierende Mängel die Wartung/Reparatur zahlen? Die Miete wurde wie immer in voller höhe (auch seit der Mangel bekannt ist) bezhalt. Könnt ihr hier bitte helfen und vielleicht 1-2 Gesetze/Paragraphen nennen, mit denen ich den Vermieter kontaktieren kann?!

    Viele Dank und freundliche Grüße

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