Hausverwaltung beauftrag Makler - Wer muss zahlen?

  • Hallo zusammen,

    ich habe meinen Mietvertrag bei der Hausverwaltung gekündigt. Jetzt habe ich erfahren, dass ein Makler mit der Suche nach einem neuen Mieter beauftragt wurde. Ich sollte diesen kontaktieren zwecks Besichtichtigung. Die Kündigung meines Mietvertrags wird erst zum 30.11.2015 gültig, da ich früher aus der Wohnung möchte, habe ich in der Kündigung angegeben, dass der neue Mieter ab 15.09.2015 schon in die Wohnung kann.
    Am Telefon meinte der Makler, dass ich ihm ab Anfang September, wenn die Wohnung möglichst leer ist, einen Schlüssel überlassen soll, damit er ungestört Besichtigungen durchführen kann. Als ich gesagt habe, dass mir das eigentlich nicht so recht ist, hat er gesagt, wenn ich dass nicht mache, müsse ich die Maklerprovision zahlen!? Er hat sich auf das Bestellerprinzip berufen und gesagt, dass ich Besteller wäre, wenn ich früher aus der Wohnung möchte. Nur, wenn ich ihm den Schlüssel gebe, zahlt die Hausverwaltung die Provision.
    Ist so etwas rechtens oder will er nur Druck ausüben, um sich eventuell entstehende Umstände zu ersparen?

    Vielen Dank im Voraus!


  • ich habe meinen Mietvertrag bei der Hausverwaltung gekündigt. Jetzt habe ich erfahren, dass ein Makler mit der Suche nach einem neuen Mieter beauftragt wurde. Ich sollte diesen kontaktieren zwecks Besichtichtigung. Die Kündigung meines Mietvertrags wird erst zum 30.11.2015 gültig, da ich früher aus der Wohnung möchte, habe ich in der Kündigung angegeben, dass der neue Mieter ab 15.09.2015 schon in die Wohnung kann.


    Bis zum offiziellen Ende des bestehenden Mietvertrages zum 30.11. sind Sie alleiniger Nutzer mit allen Rechten und Pflichten.
    Wenn Sie möchten, das der Vertrag eher aufgelöst werden soll, müssen Sie mit dem Vermieter im gegenseitigen Einvernehmen einen Aufhebungsvertrag abschließen. Weitergehende Konditionen (Abstandszahlung, usw.) müssen Bestandteil des Vertrages werden.

    Schmeißen Sie diesen Makler einfach rauß! Ihr Partner ist Ihr Vermieter, noch nicht mal die Hausverwaltung, es sei den man kann eine schriftliche Vollmacht des Vermieters vorlegen. Klären Sie mit diesen Leuten das Prozedere.

  • zum 30.11.2015 gültig, da ich früher aus der Wohnung möchte, habe ich in der Kündigung angegeben, dass der neue Mieter ab 15.09.2015 schon in die Wohnung kann.

    Wenn du eine nicht kleine Menge Geld sparen möchtest, wenn ein Nachmieter schon früher einziehen kann, dann musst du natürlich auch dafür sorgen, dass ein Makler Zutritt zur Wohnung hat. Stellst du dich stur, dann darfst du bis zum 30.11. noch brav die Miete+Nebenkosten bezahlen.

    Aber lass dir vom Makler keinen Bären aufbinden. Für seine Provision bist du nicht zuständig. Ist aber eine Besichtigung der Wohnung mit Interessenten nicht möglich, weil du keine Lust hast anzutanzen, dann könnte es passieren, dass du Schadensersatz zahlen musst wegen Nichtvermietung der Wohnung.

  • Am Telefon meinte der Makler, dass ...
    ..., hat er gesagt, wenn ...
    ... und gesagt, dass ...


    Makler erzählen viel, wenn der Tag lang ist. Wenn ich "Makler" höre, gehen bei mir sämtliche Alarmlampen an.

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