Beiträge von Silvia

    Hallo zusammen,

    ich habe meinen Mietvertrag bei der Hausverwaltung gekündigt. Jetzt habe ich erfahren, dass ein Makler mit der Suche nach einem neuen Mieter beauftragt wurde. Ich sollte diesen kontaktieren zwecks Besichtichtigung. Die Kündigung meines Mietvertrags wird erst zum 30.11.2015 gültig, da ich früher aus der Wohnung möchte, habe ich in der Kündigung angegeben, dass der neue Mieter ab 15.09.2015 schon in die Wohnung kann.
    Am Telefon meinte der Makler, dass ich ihm ab Anfang September, wenn die Wohnung möglichst leer ist, einen Schlüssel überlassen soll, damit er ungestört Besichtigungen durchführen kann. Als ich gesagt habe, dass mir das eigentlich nicht so recht ist, hat er gesagt, wenn ich dass nicht mache, müsse ich die Maklerprovision zahlen!? Er hat sich auf das Bestellerprinzip berufen und gesagt, dass ich Besteller wäre, wenn ich früher aus der Wohnung möchte. Nur, wenn ich ihm den Schlüssel gebe, zahlt die Hausverwaltung die Provision.
    Ist so etwas rechtens oder will er nur Druck ausüben, um sich eventuell entstehende Umstände zu ersparen?

    Vielen Dank im Voraus!

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