Beiträge von melly82

    Vielen Dank für die Antworten! :)

    Zitat

    Was ist denn vertraglich zur Umlage der Müllkosten vereinbart?

    Vertraglich ist die Personenzahl vereinbart. Die Frage ist halt nur, ob man wirklich mit der Anzahl der durchschnittlich im Abrechnungszeitraum im Haus lebenden Personen rechnen darf? :confused: Durch den Leerstand und den Einzug der Einzelperson entsteht uns ja eindeutig ein Nachteil. Wäre beispielsweise zum 01.07.14 eine 4-köpfige Familie eingezogen, sähe die Rechnung ja ganz anders aus... Ich habe die Müllgebühren für 3 Monate ausgerechnet und davon 3/4 (3 v. 4 Personen) und komme dann auf 23,18 Euro.

    Zitat

    Hat das Haus nur die 2 Wohnungen?

    Ja, es sind 2 Wohneinheiten. Die Vermieterin bewohnt 2 Etagen und wir haben die 72 qm²-Dachgeschosswohnung bewohnt.

    Zitat

    Das ist, für verbrauchsunabhängige NK jedenfalls, völlig irrelevant.

    Mir ist bewusst, dass zur Berechnung 91 Tage zu Grunde gelegt werden. Hatte dies nur angemerkt, da der Warmwasserverbrauch dadurch umso weniger nachvollziehbar ist. Ich finde es sehr zweifelhaft, dass wir in 91 (effektiv 70) Tagen Warmwasserkosten von 206,00 Euro haben, wenn wir in den Vorjahren max. 400 Euro pro Jahr gezahlt haben.

    Zitat

    Sie darf nicht mehr verlangen als sie selbst an Kosten an die Ver-/Entsorger geleistet hat.

    Die Müllgebühr beträgt 123,60 Euro im Jahr - entspricht also 30,90 Euro pro Quartal. Da sich unser Nutzungszeitraum auf 3 Monate beläuft, verstehe ich nicht, warum wir 40,48 Euro zahlen sollen.

    LG, Melly

    Nach dem Auszug aus unserer Mietwohnung im vergangenen Jahr, haben wir nun Probleme mit unserer anteiligen Nebenkostenabrechnung.

    Die Müllabfuhrkosten werden nach Personenzahl abgerechnet. Da außer uns (3 Personen) nur noch die Vermieterin im Haus lebte, zahlten wir bisher 3/4 der Müllgebühr.

    Nun sind wir zum 30.06.2014 ausgezogen. Die Wohnung stand dann 2,5 Monate leer und wurde anschließend an eine Einzelperson vermietet.

    Die Jahresgebühr beträgt 123,60 Euro. Wir sollen nun für 3 Monate (01.04. - 30.06.14) 40,48 Euro bezahlen.

    Berechnet wurde folgendermaßen:

    01.04.14 - 30.06.14: 4 Personen
    01.07.14 - 14.09.14: 1 Person
    15.09.14 - 30.03.15: 2 Personen

    Ergibt durchschnittlich 2,29 Personen; unser Anteil davon beträgt 0,75 Personen.

    Da die geforderte Summe höher ist, als die tatsächlich im Nutzungszeitraum angefallenen Kosten, haben wir dies bei der Vermieterin moniert.

    Sie teilte uns daraufhin mit, dass es gesetzlich vorgesehen sei, die Müllabfuhr- und Warmwasserkosten nach der im Gesamtabrechnungszeitraum im Objekt wohnenden Personen zu ermitteln.

    Die Nennung der Rechtsgrundlage hat sie uns verweigert und droht nun mit ihrem Anwalt.

    Durch diese Berechnung entsteht uns durch den Leerstand und die Vermietung an eine Einzelperson offensichtlich ein Nachteil.

    Daher meine Frage: Gibt es eine solche Regelung?

    Bei den Warmwasserkosten ist das Problem ähnlich. Da es keinen Zähler gibt, wurden die Gesamtkosten nach dem gleichen Prinzip verteilt. Dadurch entsteht für uns eine Kostensteigerung von rund 100%.

    In 91 Tagen sind angeblich Warmwasserkosten in Höhe von mehr als 200 Euro entstanden.

    Dabei ist anzumerken, dass wir durch Urlaub und Auszug nur 70 Tage in der Wohnung gelebt haben, beide voll berufstätig sind und das Wasser in der Küche über ein Untertischgerät erhitzt wurde.

    Für uns sind diese beiden Kostenpunkte daher absolut nicht nachvollziehbar.

    Über eine Rückmeldung, ob diese Berechnungsweise rechtlich korrekt ist, wären wir sehr dankbar!

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