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ZitatWas ist denn vertraglich zur Umlage der Müllkosten vereinbart?
Vertraglich ist die Personenzahl vereinbart. Die Frage ist halt nur, ob man wirklich mit der Anzahl der durchschnittlich im Abrechnungszeitraum im Haus lebenden Personen rechnen darf?
Durch den Leerstand und den Einzug der Einzelperson entsteht uns ja eindeutig ein Nachteil. Wäre beispielsweise zum 01.07.14 eine 4-köpfige Familie eingezogen, sähe die Rechnung ja ganz anders aus... Ich habe die Müllgebühren für 3 Monate ausgerechnet und davon 3/4 (3 v. 4 Personen) und komme dann auf 23,18 Euro.
ZitatHat das Haus nur die 2 Wohnungen?
Ja, es sind 2 Wohneinheiten. Die Vermieterin bewohnt 2 Etagen und wir haben die 72 qm²-Dachgeschosswohnung bewohnt.
ZitatDas ist, für verbrauchsunabhängige NK jedenfalls, völlig irrelevant.
Mir ist bewusst, dass zur Berechnung 91 Tage zu Grunde gelegt werden. Hatte dies nur angemerkt, da der Warmwasserverbrauch dadurch umso weniger nachvollziehbar ist. Ich finde es sehr zweifelhaft, dass wir in 91 (effektiv 70) Tagen Warmwasserkosten von 206,00 Euro haben, wenn wir in den Vorjahren max. 400 Euro pro Jahr gezahlt haben.
ZitatSie darf nicht mehr verlangen als sie selbst an Kosten an die Ver-/Entsorger geleistet hat.
Die Müllgebühr beträgt 123,60 Euro im Jahr - entspricht also 30,90 Euro pro Quartal. Da sich unser Nutzungszeitraum auf 3 Monate beläuft, verstehe ich nicht, warum wir 40,48 Euro zahlen sollen.
LG, Melly