fristen für mängelbeseitigung für Mieter

  • Hallo, ich hab ein problem mit meinem Vermieter.

    Er kommt andauernd vorbei, kontrolliert uns andauernd und stellt ständig Forderungen die wir kaum einhalten können. Zu den Fakte: wir wohnen zur miete in einem Haus mit großem Garten. Im Mietvertrag steht wir sollen Garten usw. Anständig halten. Wir sind alle Vollzeit berufstätig mit 6 Tage Wochen. Wir versuchen jeden Tag wenn es nicht zu spät ist oder das Wetter passt, oder halt sonntags den Garten in Schuss zu halten. Man kommt aber kaum hinterher. Dann haben wir eine Katze und die wilden Katzen von draußen pinkeln uns ständig an die Fenster und im Keller von außen gegen die Mauer. Wir machen das auch immer weg, können auch nix dagegen machen weil es ja nicht unsere Tiere sind. Wohin die streuner gehören weiß ich nicht. Der Vermieter hat einen Baum gefällt weil seine Wurzeln den weg im Garten kaputt gemacht haben, und dann den weg entfernt. Nun verlangt der Vermieter das wir den weg auf eigene Kosten neu machen. Inzwischen ist durch diverse Stürme auch ein Teil des Daches undicht, das haben wir ihm x mal gesagt wenn er hier war. Er verlangt von uns wir sollen das selber beseitigen. Haben ihm gesagt das wir das nicht machen weil wir keine Ahnung von so was haben. Durch das nasse ist Schimmel im Haus aufgekommen, er sagt aber das wäre weil wir falsch Lüften. Er verlangt von uns ständig den Garten so her zu richten wie es Ihm gefällt, und das innerhalb von zwei Wochen, sonst kündigt er uns. Wenn wir nicht den katzengeruch innerhalb von einer Frist weg bekommen, Katze weg oder Kündigung. Ich bin mega verzweifelt. Wir kümmern uns immer um den Garten, aber können auch nicht nur im Garten ackern, haben auch noch einen Beruf, und wir können auch nix für die streuner hier im Ort, und die Frist von 2 Wochen können wir nicht immer einhalten, da Zeit und auch geldmittel begrenzt sind. Und die Angst das der Vermieter mal wieder unangekündigt aufschlägt, sich ohne meine Zustimmung auf dem Gelände umschaut und wir wieder eine Frist mit Kündigung im Briefkasten haben ist enorm.

    Wie kann ich mir da helfen? Kann ich von ihm verlangen die fristen zu verlängern? Ist denn wirklich all das hier nur aus unserer Tasche zu zahlen?

    Der Mann macht uns echt fertig und ich bin nervlich echt schon am Ende :(
    Ich suche schon nach was neuem seit über einem Jahr, aber finde nix passendes :( deshalb muss ich wissen wie ich bis zum Auszug meine nerven schonen kann.

    Danke im voraus für schnelle Hilfe...

  • Zitat

    deshalb muss ich wissen wie ich bis zum Auszug meine nerven schonen kann.

    Euch erst mal gegen die ständigen Kontroll-"Besuche" des VM wehren. Denn ohne wichtigen Grund hat er bestenfalls alle 1 - 2 Jahre das Recht die Mietsache zu "besichtigen".

    Ist der Garten/das Grundstück mit vermietet, hat er auch dort ohne wichtigen Grund nichts zu suchen.

    Außerdem sind "Besuche" rechtzeitig anzukündigen bzw. Termine mit dem Mieter abzusprechen.

    Als Erstmaßnahme würde ich mal den Schließzylinder der Haustür austauschen. Und wenn Garten/Grundstück mit gemietet sind auch der Hoftür.


    Zitat

    Der Vermieter hat einen Baum gefällt weil seine Wurzeln den weg im Garten kaputt gemacht haben, und dann den weg entfernt. Nun verlangt der Vermieter das wir den weg auf eigene Kosten neu machen. Inzwischen ist durch diverse Stürme auch ein Teil des Daches undicht, das haben wir ihm x mal gesagt wenn er hier war. Er verlangt von uns wir sollen das selber beseitigen. Haben ihm gesagt das wir das nicht machen weil wir keine Ahnung von so was haben.

    Für derartige Instandsetzung- bzw. Instandhaltung ist allein der Vermieter zuständig.

    Hier seid Ihr im Recht Fristen zu setzen. Aber vorab müßt Ihr den Vermieter nachweisbar per Einwurfeinschreiben über die Mängel (vor allem das kaputte Dach) informieren und die die Behebung fordern.

    BGB § 535
    Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

    (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

    (2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.

    Einmal editiert, zuletzt von anitari (18. August 2015 um 08:18)

  • Er begründet die Besuche mit seiner Angst, wir würden das Haus verwahrlosen lassen und ein katzenklo daraus machen. Und schloss Austausch ist zwar ne Hilfe für innen, aber er kann über den Zaun in den Garten schauen und von hinten ist auch ein öffentlicher weg von dem aus er den Garten komplett einsehen kann. Hab ihm schon mal versucht zu kontern mit rechten und so, da meinte er nur: wenn sie mir nun schon so kommen können sie direkt ausziehen!
    Er wagt es inzwischen sogar mich auf der Arbeit ab zu fangen weil er da in der Nähe essen geht. Wenn er mich dann sieht befragt er mich dann auch dort. Ich bin kein Experte aber für mich ist das wirklich schon ein Eingriff in die Privatsphäre!

  • Zitat

    die wilden Katzen von draußen pinkeln uns ständig an die Fenster und im Keller von außen gegen die Mauer.

    Es gibt etliche Pflanzen, die einen - für Katzen - abschreckenden Geruch absondern. Habt Ihr über sowas schon einmal nachgedacht?
    Die "Coleus canina Lamiaceae" (oder auch "verpiss Dich-Pflanze") gibt es in jedem Gartenmarkt.
    Weiterhin mögen Katzen keinen Zitrusgeruch, so dass schon ein paar Zitronenmelissen Wunder bewirken können. Selbiges gilt für Duftgeranien.

    Da Ihr aber selbst eine Katze habt, solltet Ihr derartige Pflanzen aber nicht großflächig anbauen, sondern nur dort, wo die Katzen generell nichts verloren haben.

    Unabhängig davon, was der Vermieter fordert, würde mich der Geruch wohl auch als Mieter stören.

    Zitat

    Er wagt es inzwischen sogar mich auf der Arbeit ab zu fangen weil er da in der Nähe essen geht. Wenn er mich dann sieht befragt er mich dann auch dort.

    Dann solltet Ihr dem Vermieter mal mit Nachdruck klar machen, dass er Dich dort in Ruhe lassen soll.

    Zitat

    Hab ihm schon mal versucht zu kontern mit rechten und so, da meinte er nur: wenn sie mir nun schon so kommen können sie direkt ausziehen!

    Er kann Euch nicht ohne weiteres kündigen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Es gibt etliche Pflanzen, die einen - für Katzen - abschreckenden Geruch absondern. Habt Ihr über sowas schon einmal nachgedacht?
    Die "Coleus canina Lamiaceae" (oder auch "verpiss Dich-Pflanze") gibt es in jedem Gartenmarkt.
    Weiterhin mögen Katzen keinen Zitrusgeruch, so dass schon ein paar Zitronenmelissen Wunder bewirken können. Selbiges gilt für Duftgeranien.

    Wir Haben hinten im Garten ein riesen Beet mit Zitronenmelisse und im kellereingang hab ich schon oft essigreiniger hingekippt, pur und unverdünnt. hilft nix, durch die melisse rennt einer der kater immer durch, stört den garned. Diese "verpiss dich pflanze" kenn ich noch nicht aber werd ich mir mal im baumarkt weiter helfen lassen.

    kann er denn nachträglich überhaupt von uns verlangen das wir unsere katzen abgeben müssen?
    Im vertrag steht keine haustiere, mit ausnahme 1 katze.
    Wir haben aber 2 katzen.
    Muss dann wirklich die 2. weg? das haus hat locker 130m² und genug platz für die stubenreinen kastrierten männchen.
    Und zwei sind es auch nur weil wir viel unterwegs sind und er nicht so alleine sein soll. er ist nämlich taub und dadurch eh schon sehr einsam, wenn dann auch noch der kamerad wegfällt geht der arme kerl doch ein :( ich will meine babys doch behalten :(

    Danke für die lieben und guten antwortn bisher und sorry das ich so viel frage aber ich bin einfach verzweifelt :(

  • Eine Katzenhaltung ist laut BGH vom Vermieter genehmigungspflichtig und kann - aus gutem Grund - auch wieder untersagt werden.
    Hat der Vermieter also einen Grund, kann er auch die Haltung untersagen.

    Zitat

    Im vertrag steht keine haustiere, mit ausnahme 1 katze.
    Wir haben aber 2 katzen.

    Weiß der Vermieter denn wenigstens von der zweiten Katze? Wenn nein, kann das durchaus eine Abmahnung des Mietverhältnisses zur Folge haben.

    Achso: Wenn der Vermieter mich schon auf Arbeit nervt und einen mittelschweren Kontrollwahn hat, würde ich mir eine neues Haus suchen. Am besten selbst bauen, dann gibt es keinen, der einen Vorschriften macht.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • wie gesagt, er weiß von dem 2. tier nicht erst seit gestern. hat auch nie etwas dagegen gesagt, erst jetzt plötzlich wo draußen ständig die kater hin machen, die ja nachweislich nicht von uns sind!

    Und ja ich suche auch schon länger nach was neuem. Wir sind aber eine WG Aus mir mit meinem mann und unserem kind, und dem patenonkel von der kleinen. aus beruflichen gründen wollen wir zusammen bleiben damit die betreuung der kurzen immer gewärleistet ist. man findet aber leider selten etwas das für 2 familien passend ist. Und selber bauen ist uns finanziell leider nicht möglich momentan. Dazu fehlt uns das geld.

  • Ist es ja so, das er einen termin machen muss mit uns, um die mietsache zu besichtigen.
    Dann darf er doch aber auch erst ab da rechtskräftige fristen setzen oder nicht?
    Denn die Fristen die er uns sonst setzt, kommen ja dahingehen zustande, das er ungefragt über das grundstück und drum herum spaziert. Dann kommt nämlich immer erst der Brief mit den besagten 2 Wochen zeit und den tatsächlichen termin für innen und außen macht er dann mit nem brief den er persönlich in unseren Briefkasten wirft. Also seine post kommt immer ohne postwertzeichn und sowas. Muss ja um rechtskräftig zu sein auch mit Einschreiben gemacht werden oder nicht?

  • Also seine post kommt immer ohne postwertzeichn und sowas. Muss ja um rechtskräftig zu sein auch mit Einschreiben gemacht werden oder nicht?

    Nein. Er muß nur nachweisen können das und wann Post an Euch zugegangen ist.

    Aber noch mal:

    Das Recht die Mietsache zu Besichtigen/Betreten hat er nur aus wichtigem Grund den er angeben muß.

    Und noch mal:

    Ist das Grundstück/der Garten um das Haus herum mit vermietet?

    Ihr seid aus meiner Sicht viel zu ängstlich und eingeschüchtert um Euch aus eigenen Stücken zu wehren.

    Darum auch mein Rat, sucht Hilfe bei einem Fachanwalt für Mietrecht.

  • Ja, der Garten ist mit angemietet.
    Und ja wir sind eingeschüchtert.
    Wenn man mit dem Mann telefoniert wird er immer laut und durchaus furchtbar ekelig.
    Bei so was geb ich schnell klein bei :(
    Ich hab sogar schiss mit nem Anwalt um die Ecke zu kommen, aus Angst das er uns das Leben dann noch mehr zur Hölle mach! :(

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