Hallo,
ich habe eine Frage und schilder Euch kurz den Fall dazu.
Unsere Nachbarn im Haus sind letzte Woche ausgezogen. Soweit wir das mitbekommen haben, hatten sie Mietrückstände.
Wir haben mit unserem Vermieter vereinbart unsere Miete zum je 15. eines Monates zahlen zu können, aufgrund der Gehaltzahlung.
Letzten Monat ist uns die Miete durchgerutscht. Das heißt, wir waren zwei Monate rückständig. Dadurch, dass wir es weder beabsichtigt noch wissentlich versäumt haben, ist uns das ganze natürlich nicht aufgefallen.
Am Samstag, als die Nachbarn ausgezogen sind, stand unser Vermieter vor der Tür und hat uns die fristlose Kündigung hingehalten, wegen zwei aufeinander nicht gezahlten Mieten. Uff!
Wir haben sofort auf unser Konto geguckt und 5 Minuten nachdem der Vermieter weg war, unsere Miete für den letzten Monat überwiesen. Die nächste Miete wird nächste Woche fällig.
Wir waren etwas erstaunt über seine Reaktion. Wir wissen, dass er im Recht ist - das meine ich nicht. Aber bisher konnten wir bei sämtlichen Sachen die Angelegenheit regeln. Wir haben selbst sehr viele Reparaturen in der Wohnung übernommen, auf der Gegenseite hat unser Vermieter uns viele Freiräume gelassen. Das Verhältnis war also gut.
Nachdem wir dann in unserer Verzweiflung erstmal gar nicht wussten, was wir machen sollten (drei Kinder, da schnell eine Lösung zu finden ist erstmal etwas schwieriger), haben wir uns die Kleinanzeigen der Lokalzeitung geschnappt. Dort war ein Haus inseriert. Wir haben uns es am Sonntag direkt angeguckt und uns dafür entschieden.
Vorab haben wir direkt am Samstag nach der Überweisung eine Email an unseren Vermieter geschrieben (telefonisch war er nicht zu erreichen). Dort haben wir die Sachlage geschildert, dass das Geld überwiesen ist und da Onlineüberweisung eigentlich direkt auf seinem Konto sein müsste. Wir haben ihm angeboten die Miete diesen Monat doppelt zu bezahlen, um solche Umstände in Zukunft ausschließen zu können. Dazu haben wir uns zig Mal entschuldigt und gefragt, ob wir die fristlose Kündigung rückgängig machen könnten.
Bis heute habe ich keine Reaktion auf dieses Schreiben erhalten. Ich weiß, dass die fristlose Kündigung unwirksam gemacht werden kann, da wir die Rückstände ausgebessert haben bzw. nächste Woche völlig vom Tisch sind. Uns ist es aber sehr daran gelegen, ein ruhiges Wohnverhältnis zu haben. Wir haben uns entschlossen tatsächlich auszuziehen. Ich muss dazu sagen, dass unsere Miete sehr hoch ist (880 Euro inkl. NK) und wir in einem Mietshaus wohnen. Jetzt haben wir ein Haus mit Garten, etwas kleiner, aber 300 Euro weniger Miete. Es käme uns also gelegen. Außerdem haben wir die Option das Haus eventuell zu kaufen.
Soweit so gut. Nun zu meiner eigentlichen Frage.
Mein Vermieter hat sich auf unser Schreiben bisher nicht gemeldet. Auch wenn wir rechtlich eine Chance hätten, ist die fristlose Kündigung auch weiterhin gültig, obwohl wir die Rückstände beseitigt haben?
Zudem stand in der Kündigung
.... kündige ich fristlos.... die Wohnung besenrein zu übergeben bis spätesten 31.12.2010 (hilfsweise 28.02.2011).
In das Haus können wir diesen Monat noch einziehen. Da es komplett renoviert ist, würden wir dies auch zeitlich hinbekommen.
Wir haben den Mietvertrag für das Haus unterschrieben. Jetzt ist nur die Frage... angenommen wir übergeben die Wohnung bis zum 30.11.2010, kann unser Vermieter trotzdem noch Miete für Dezember verlangen? Er hat ja einerseits fristlos gekündigt, andrerseits die Räumung bis 31.12. aufgeschoben, hilfsweise sogar zur normalen Kündigungsfrist.
Das mit dem Haus war Zufall und pures Glück.
Eine andere Sache: Als wir eingezogen sind gehörte der ausgebaute Dachboden mit zur Wohnung. Da unsere Kinder noch zu klein sind/waren, um über den Hausflur von uns abgetrennt zu sein, haben wir einen Deckendurchbruch vorgenommen (Dachboden, also Holzdecke) und eine Wendeltreppe (3500 Euro) eingebaut. Das ganze wurde im Mietvertrag schriftlich festgehalten, mit dem Hinweis auf Rückbau, bei nicht fachmännischem Einbau.
Der Deckendurchbruch wurde fachgerecht durchgeführt und die Treppe auch entsprechend und passgenau eingebaut.
Dazu zwei Fragen: Im Kündigungsschreiben erwähnt unser Vermieter nichts von der Treppe. Könnte er uns bei Übergabe der Wohnung noch einen Strick drehen, dass wir Rückbauen müssten? Das ganze würde ca. 2 Tage dauern. Müssten wir dann noch für den ganzen Monat Miete bezahlen?
Uns wurde jetzt gesagt, dass man sowas nichtmal unbedingt ausbauen dürfte, da es ähnlich wie Heizkörper als festinstallierter Gegenstand zur Wohnung gehören würde. Bin ich jetzt verpflichtet das im Vorfeld abzuklären oder müsste uns unser Vermieter darüber aufklären.
Wir haben uns entschieden auszuziehen, obwohl das Verhältnis zum Vermieter bis dato eigentlich okay war, weil wir mit der Reaktion nicht gerechnet haben und nicht wissen, warum er so ist. Wir wollten jetzt keinen Stress und wollen auch nicht hier leben, wenn es in Zukunft nicht mehr so gut läuft. Außerdem war das Angebot mit dem Haus gerade da und wir haben zugegriffen. Nur wissen wir jetzt aufgrund der schwammigen Kündigungsformulierung nicht, welche Rechte oder Pflichten wir haben und bezüglich der Treppe stehen wir momentan auch noch auf dem Schlauch.
Ich bedanke mich schon mal
LG Lotte