Fristlose Kündigung

  • Hallo,

    ich habe eine Frage und schilder Euch kurz den Fall dazu.

    Unsere Nachbarn im Haus sind letzte Woche ausgezogen. Soweit wir das mitbekommen haben, hatten sie Mietrückstände.
    Wir haben mit unserem Vermieter vereinbart unsere Miete zum je 15. eines Monates zahlen zu können, aufgrund der Gehaltzahlung.

    Letzten Monat ist uns die Miete durchgerutscht. Das heißt, wir waren zwei Monate rückständig. Dadurch, dass wir es weder beabsichtigt noch wissentlich versäumt haben, ist uns das ganze natürlich nicht aufgefallen.

    Am Samstag, als die Nachbarn ausgezogen sind, stand unser Vermieter vor der Tür und hat uns die fristlose Kündigung hingehalten, wegen zwei aufeinander nicht gezahlten Mieten. Uff!

    Wir haben sofort auf unser Konto geguckt und 5 Minuten nachdem der Vermieter weg war, unsere Miete für den letzten Monat überwiesen. Die nächste Miete wird nächste Woche fällig.

    Wir waren etwas erstaunt über seine Reaktion. Wir wissen, dass er im Recht ist - das meine ich nicht. Aber bisher konnten wir bei sämtlichen Sachen die Angelegenheit regeln. Wir haben selbst sehr viele Reparaturen in der Wohnung übernommen, auf der Gegenseite hat unser Vermieter uns viele Freiräume gelassen. Das Verhältnis war also gut.

    Nachdem wir dann in unserer Verzweiflung erstmal gar nicht wussten, was wir machen sollten (drei Kinder, da schnell eine Lösung zu finden ist erstmal etwas schwieriger), haben wir uns die Kleinanzeigen der Lokalzeitung geschnappt. Dort war ein Haus inseriert. Wir haben uns es am Sonntag direkt angeguckt und uns dafür entschieden.

    Vorab haben wir direkt am Samstag nach der Überweisung eine Email an unseren Vermieter geschrieben (telefonisch war er nicht zu erreichen). Dort haben wir die Sachlage geschildert, dass das Geld überwiesen ist und da Onlineüberweisung eigentlich direkt auf seinem Konto sein müsste. Wir haben ihm angeboten die Miete diesen Monat doppelt zu bezahlen, um solche Umstände in Zukunft ausschließen zu können. Dazu haben wir uns zig Mal entschuldigt und gefragt, ob wir die fristlose Kündigung rückgängig machen könnten.

    Bis heute habe ich keine Reaktion auf dieses Schreiben erhalten. Ich weiß, dass die fristlose Kündigung unwirksam gemacht werden kann, da wir die Rückstände ausgebessert haben bzw. nächste Woche völlig vom Tisch sind. Uns ist es aber sehr daran gelegen, ein ruhiges Wohnverhältnis zu haben. Wir haben uns entschlossen tatsächlich auszuziehen. Ich muss dazu sagen, dass unsere Miete sehr hoch ist (880 Euro inkl. NK) und wir in einem Mietshaus wohnen. Jetzt haben wir ein Haus mit Garten, etwas kleiner, aber 300 Euro weniger Miete. Es käme uns also gelegen. Außerdem haben wir die Option das Haus eventuell zu kaufen.

    Soweit so gut. Nun zu meiner eigentlichen Frage.

    Mein Vermieter hat sich auf unser Schreiben bisher nicht gemeldet. Auch wenn wir rechtlich eine Chance hätten, ist die fristlose Kündigung auch weiterhin gültig, obwohl wir die Rückstände beseitigt haben?

    Zudem stand in der Kündigung


    .... kündige ich fristlos.... die Wohnung besenrein zu übergeben bis spätesten 31.12.2010 (hilfsweise 28.02.2011).

    In das Haus können wir diesen Monat noch einziehen. Da es komplett renoviert ist, würden wir dies auch zeitlich hinbekommen.

    Wir haben den Mietvertrag für das Haus unterschrieben. Jetzt ist nur die Frage... angenommen wir übergeben die Wohnung bis zum 30.11.2010, kann unser Vermieter trotzdem noch Miete für Dezember verlangen? Er hat ja einerseits fristlos gekündigt, andrerseits die Räumung bis 31.12. aufgeschoben, hilfsweise sogar zur normalen Kündigungsfrist.

    Das mit dem Haus war Zufall und pures Glück.

    Eine andere Sache: Als wir eingezogen sind gehörte der ausgebaute Dachboden mit zur Wohnung. Da unsere Kinder noch zu klein sind/waren, um über den Hausflur von uns abgetrennt zu sein, haben wir einen Deckendurchbruch vorgenommen (Dachboden, also Holzdecke) und eine Wendeltreppe (3500 Euro) eingebaut. Das ganze wurde im Mietvertrag schriftlich festgehalten, mit dem Hinweis auf Rückbau, bei nicht fachmännischem Einbau.

    Der Deckendurchbruch wurde fachgerecht durchgeführt und die Treppe auch entsprechend und passgenau eingebaut.

    Dazu zwei Fragen: Im Kündigungsschreiben erwähnt unser Vermieter nichts von der Treppe. Könnte er uns bei Übergabe der Wohnung noch einen Strick drehen, dass wir Rückbauen müssten? Das ganze würde ca. 2 Tage dauern. Müssten wir dann noch für den ganzen Monat Miete bezahlen?

    Uns wurde jetzt gesagt, dass man sowas nichtmal unbedingt ausbauen dürfte, da es ähnlich wie Heizkörper als festinstallierter Gegenstand zur Wohnung gehören würde. Bin ich jetzt verpflichtet das im Vorfeld abzuklären oder müsste uns unser Vermieter darüber aufklären.

    Wir haben uns entschieden auszuziehen, obwohl das Verhältnis zum Vermieter bis dato eigentlich okay war, weil wir mit der Reaktion nicht gerechnet haben und nicht wissen, warum er so ist. Wir wollten jetzt keinen Stress und wollen auch nicht hier leben, wenn es in Zukunft nicht mehr so gut läuft. Außerdem war das Angebot mit dem Haus gerade da und wir haben zugegriffen. Nur wissen wir jetzt aufgrund der schwammigen Kündigungsformulierung nicht, welche Rechte oder Pflichten wir haben und bezüglich der Treppe stehen wir momentan auch noch auf dem Schlauch.

    Ich bedanke mich schon mal

    LG Lotte

  • Zitat

    .... kündige ich fristlos.... die Wohnung besenrein zu übergeben bis spätesten 31.12.2010 (hilfsweise 28.02.2011).

    Es heißt ja nicht umsonst 'fristlose Kündigung'. Es soll aber bei fristlosen Kündigungen eine angemessene Frist zum Auszug gesetzt werden. Dies hat Ihr Vermieter mit der Formulierung 'bis spätestens zum 31.12.2010' äußert großzügig gehandhabt.

    Aber: Ihr Vermieter kann nicht einerseits fristlos kündigen, dann aber aufgrund der gesetzten Frist bis zum 31.12.2010 noch die Dezembermiete fordern. Dies wäre widersprüchlich. Sie können also zu jeder Zeit ausziehen.

    Allerdings wird vielfach vergessen, dass ein Vermieter im Falle einer ausgeprochenen fristlosen Kündigung das Recht hat, den ihm bis zur Neuvermietung der Wohnung (im Rahmen der gesetzlichen Kündigungsfrist)entstehenden Mietausfall im Wege des Schadenersatz geltend zu machen. Dies bezieht sich lediglich auf die vereinbarte sogenannte Kaltmiete.

    Wenn die Treppe fachgerecht eingebaut wurde, kann der Vermieter aufgrund der Vereinbarung im Mietvertrag keinen Rückbau fordern.

    Einmal editiert, zuletzt von Gruwo (11. November 2010 um 17:09)

  • Vielen Dank für Deine Antwort!

    Jetzt habe ich eine neue Frage:

    Mein Vermieter hat mich gestern angerufen. Er habe angeblich weder die Email gelesen, noch auf sein Konto geguckt und wollte nochmals nachfragen, wann die Miete überwiesen wird. Die Email war von einem Geschäftsbrief (er hat einen eigenen Betrieb). Er meinte, die läge schon lange brach und würde er nicht mehr nutzen :confused: . Okay habe ich mir gedacht, das muss er ja wissen. Jedenfalls habe ich ihm gesagt, dass ich eine Email geschrieben habe, das Geld bereits überwiesen worden ist und wir eine neue Wohnung haben, nachdem keine Rückmeldung kam. Er klang irgendwie nicht erbaut. War mir letztendlich egal, ich bin mitten im Umzugs- zbw. Renovierungsstress.

    Heute Abend bekam ich erneut einen Anruf meines Vermieters. Er habe nun auf sein Emailkonto und sein Bankkonto geguckt, womit die Angelegenheit erledigt wäre. Er würde auf unsere Bitte die fristlose, wie die fristgerechte Kündigung eingehen und sie zurück ziehen. Ich sagte ihm, dass diese hinfällig wäre, da wir mittlerweile eine neue Wohnung gefunden haben, in der wir zum nächstmögichen Termin einziehen und die fristlose Kündigung damit anerkennen. Er sagte mir, das würde so nicht gehen. Ich habe nach dem Gespräch bereits eine Email geschrieben, sowie einen Brief verfasst (ich weiß nicht in wie weit Emails wirklich als Schriftstück gültig wären), den ich Montag per Post versende, in dem ich die Bitte um Rückzug der Kündigung aus oben genannten Gründen zurückziehe, die fristlose Kündigung anerkenne und zum 30.11.2010 aus der Wohnung raus bin und er mir einen Termin zur Schlüsselübergabe nennen soll.

    Kann er die Kündigung nun zurück ziehen, so dass ICH jetzt fristgerecht kündigen müsste und somit bis zum 28.02.11 voll Miete zahlen müsste?

    LG Lotte

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