Mietminderung aufgrund öffentlicher Musikveranstaltungen?

  • Hallo zusammen,

    über die Suchfunktion und durch Recherchen habe ich leider noch keine ähnlichen Urteile entdeckt. Vielleicht kann mir hier jemand helfen?


    Ich wohne seit 10 Monaten in einer neuen Wohnung. Etwa 50 Meter Luftlinie entfernt finden jeden Sommer Festspiele statt. Es sind über 4 Monate verteilt ca. 40 Veranstaltungen (abends von ca. 20:30 - 22:30-23 Uhr), dazu kommen tagsüber zahlreiche Proben, die ebenfalls mehrere Stunden, manchmal auch den ganzen Tag dauern. Ca. die Hälfte der Veranstaltungen sind mit Live-Band (Schlagzeug, Trompeten, etc.) und Gesang. Viele Anwohner fühlen sich dadurch enorm gestört, es ist beispielsweise unmöglich tagsüber bei geschlossenen Fenstern zu lernen.

    Die Ruhezeiten werden jedoch -weitestgehend- eingehalten.

    Habe ich Chancen auf eine Mietminderung? Muss ich, als Zugezogener, schon vor dem Einzug von den berühmten Festspielen wissen und den Lärm daher hinnehmen?


    // Nachtrag: fast habe ich mein zweites Anliegen vergessen - ich teile mir derzeit mit 2 Zimmernachbarn im Wohnheim ein gemeinsames Bad mit WC. In eines dieser Nachbarzimmer wurde eine Wand gezogen, sodass sich zwei bewohnbare Zimmer ergeben. Ich müsste mir nun das Bad mit 3 Nachbarn teilen. Eine Toilette für 4 Leute ist natürlich machbar, allerdings bin ich zu diesen Konditionen nicht eingezogen und wir haben auch keine separate Toilette. Kann man hier auch etwas unternehmen bzgl. des Mietpreises?


    Vielen herzlichen Dank vorab und viele Grüße
    img44

    Einmal editiert, zuletzt von img44 (17. August 2015 um 20:34)

  • Vergiss es ganz schnell mit der Mietminderung wegen des Lärms. Dass dort im Sommer Festspiele abgehalten werden hättest du eigentlich wissen können/müssen. Und da diese Spiele sicherlich schon sehr lange abgehalten werden, gibt es auch keine Mietminderung.

    Genau so wenig kann ich dir wegen der Toilette Hoffnungen auf eine Mietminderung machen. In einem Wohnheim muss man nun mal Abstriche beim Komfort machen.

  • Hallo img44,

    Mietminderungen sind wohl ein Thema bei Dir...

    "Etwa 50 Meter Luftlinie entfernt finden jeden Sommer Festspiele statt."
    - Ich sehe darin keinen Grund für eine MM.

    "Ich müsste mir nun das Bad mit 3 Nachbarn teilen. Eine Toilette für 4 Leute ist natürlich machbar, allerdings ..."
    - Wenn die Mindesthygienestandards eingehalten werden, sehe ich hierin keinen MM-Grund. Ausserdem wird in Deinem MV wohl auch kaum diesbzgl. Bezug genommen worden sein.

  • Die Festspiele in einer Kleinstadt erachte ich nun nicht als das Event, von dem ich vor meinem Einzug gewusst haben muss. Auch kann ich mir ja vor dem Einzug kein Bild davon machen wieviele dB es dann in meinem Zimmer haben wird?
    Nun ja, schade.

    Vielen Dank Euch für die raschen Kommentare - ich wünsche einen schönen Abend!

  • das ist nervig und vllt hat der VM davon gewusst, aber Du müsstest die Pegelüberschreitung beweisen

    auch das mit dem 3. Nachbarn scheint nocht in der Toleranzgrenze zu liegen

    mM.

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